Politik

24.09.2010

Buchbinder Wanninger

Nicht immer geben Ministerien bereitwillig Auskunft, wenn Abgeordnete fragen – Jörg Rohde (FDP) erlebte einen Hindernislauf

Sie sollen jungen Menschen die Teilhabe an der Politik schmackhaft machen: Jugendparlamente. Doch in welchen Städten und Gemeinden im Freistaat gibt es überhaupt ein solches Gremium? Und welche Einflussmöglichkeiten werden den Nachwuchspolitikern vor Ort eingeräumt? Das wollten die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Rohde und Julika Sandt in einer schriftlichen Anfrage Mitte April vom bayerischen Sozialministerium wissen.
„Über die Antworten der Staatsregierung bin ich allerdings noch immer fassungslos. So sollten die Abteilungen der Ministerien nicht mit einer Anfrage von Abgeordneten umgehen“, ärgert sich Landtagsvizepräsident Rohde. Denn das Sozialministerium verwies kurzerhand auf das Kultusministerium. Und auch das Haus von Minister Ludwig Spaenle (CSU) blieb den beiden ausreichende Antworten schuldig. Eine „unmittelbare Zuständigkeit“ des Ministeriums oder einer anderen staatlichen Stelle sei nicht gegeben, führten die Kultusbeamten in einem Schreiben aus.
Deshalb habe man die Anfrage an den Bayerischen Jugendring (BJR) sowie die kommunalen Spitzenverbände weitergeleitet. Diese teilten allerdings ebenfalls mit, dass sie keine Informationen über die Zahl und Art der Jugendparlamente hätten. Weitere Recherchen – etwa zumindest die großen Städte nach deren Umgang mit Jugendparlamenten zu fragen – unterließen die Beamten des Ministeriums.
„Das ist eine ganz schwache Leistung“, schimpft deshalb FDP-Frau Sandt. Schließlich gehe es um ein wichtiges Thema, und das Ministerium habe für die Beantwortung der Anfrage mehrere Monate Zeit gehabt.
Das Kultusministerium weist die Kritik zurück. Man habe mit der Befragung der Spitzenverbände „einen üblichen und auch bei anderen Anfragen so beschrittenen Weg gewählt“, erklärt eine Sprecherin. Zudem hätte eine Befragung der Kommunen „einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet“. Und auch aus der Staatskanzlei heißt es, dass die Regierung den Informationsanspruch des Parlaments sehr ernst nehme.
Doch es ist nicht das erste Mal, dass Parlamentarier in Bayern ihren Auskunftsanspruch beschnitten sehen. Bislang kamen die Beschwerden allerdings ausschließlich von der Opposition. So moniert etwa der Grünen-Abgeordnete Martin Runge, dass Anfragen des Öfteren nicht vollständig oder ungenau beantwortet würden. „Manchmal behaupten Ministerien sogar glatt die Unwahrheit“, sagt er. Deshalb hat Runge bereits 2006 vor dem bayerischen Verfassungsgericht geklagt. Das Gericht gab ihm Recht und hob in seinem Urteil den hohen Stellenwert der parlamentarischen Fragerechte hervor.
Rohde und Sandt gehen mittlerweile notgedrungen den außerparlamentarischen Weg. Sie fordern Kommunen und Jugendparlamente auf, sich direkt bei ihnen zu melden. „Wir hoffen, dass wir so einen genauen Überblick über diese wichtige Form der politischen Beteiligung erhalten“, sagt Rohde. Tobias Lill

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.