Politik

Unterschriftenliste für das Volksbegehren. (Foto: Jennifer Weese/dpa)

09.10.2019

Bürger können für "Mietenstopp" unterschreiben

Für ein Gesetz, das Mieten für sechs Jahre einfriert: Volksbegehren startet

Bayerns Bürger können ab sofort für einen "Mietenstopp" unterschreiben. In insgesamt 162 Städten und Gemeinden in Bayern will sich das Volksbegehren so für faire Mieten einsetzen und dem Markt eine "Atempause" gönnen. Das teilten die Initiatoren am Mittwoch zum Aktionsstart mit. Das Recht auf Wohnen werde immer mehr zu einer sozialen Frage, sagte die Vorsitzende des DMB Mieterverein Münchens, Beatrix Zurek.

Am Ende soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Mieten in den Gemeinden Bayerns für sechs Jahre einfriert - bei laufenden Mietverträgen. Damit auch weiter in neue Wohnungen investiert wird, sollen Neubauten von diesem Gesetz ausgenommen werden. Weitere Ausnahmen soll es für Vermieter geben, bei denen die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch bei Modernisierungen und Wiedervermietung ist eine Erhöhung bis zu einem Betrag von 80 Prozent der Vergleichsmiete möglich.

Justizminister Eisenreich hält ein entsprechendes Gesetz für verfassungswidrig

Direkt nach Start des Volksbegehrens äußerte sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zu dem Verfahren. "Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig", teilte der Minister mit. Die Initiatoren schätzen die Situation anders ein. Sie beziehen sich mit dem Gesetzesentwurf auf das Verwaltungsrecht und nicht auf das Mietrecht. "Und hier gibt es schlicht und einfach auch eine Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern", erklärte Zurek. Außerdem habe man im Vorfeld mehrere Gutachten anfertigen lassen und den Entwurf überprüft, sagte der Unterstützer des Volksbegehrens, Roland Fischer von der Münchner SPD.

Zum Trägerkreis des Volksbegehrens zählen unter anderem Mietervereine, SPD, Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren oder ändern. Dafür müssen in einem ersten Schritt mindestens 25 000 Unterschriften gesammelt werden. Wird das Volksbegehren dann zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen, um erfolgreich zu sein. Dann muss der Landtag den Gesetzesvorschlag annehmen oder es findet ein Volksentscheid statt.
(dpa)

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