Politik

25.04.2014

Bürger- und Bürokratiemeister

Ein Kommentar von André Paul

Der Countdown läuft. Zum 1. Mai treten die neu gewählten bayerischen Bürgermeister und Landräte ihr Amt an, für die scheidenden Amtsinhaber heißt es Abschied nehmen. Die Herausforderungen sind unterschiedlich, je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Kommune. Eines steht aber bereits fest: Für die Nachfolger wird der Job grundsätzlich anspruchsvoller.
Noch vor wenigen Jahren galten ein ordentlicher Schulabschluss, eine Berufsausbildung und etwas praktische Erfahrung grundsätzlich als ausreichend, um zumindest in einer kreisangehörigen Gemeinde hauptamtlicher Bürgermeister werden zu können. Mittlerweile möchte man Interessenten bereits zu einem Jura- oder Betriebswirtschaftsstudium raten, am besten zu einer Kombination aus beidem, damit sie die Anforderungen bewältigen. Bald wird Kommunalpolitik wohl nicht mehr von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, sondern nur noch von wenigen Experten gestaltet werden können.

Einen korrekten Förderantrag zu stellen, ist eine Wissenschaft für sich


Man mag die Dauer der kommunalen Legislaturperiode im Freistaat – sechs Jahre – grundsätzlich für keine allzu lange Zeit halten. Doch bürokratietechnisch handelt es sich inzwischen um Äonen. Regelmäßig beglücken die Brüsseler Eurokraten Rathäuser und Landratsämter mit neuen Vorschriften, auch Bund und Freistaat ersinnen gern neue Gesetze.
Allein in diesem Jahr ändern sich das Lebensmittelkennzeichnungsgesetz, das Antibiotikaverwendungsgesetz, das Seuchenschutzgesetz und das Tierversuchsgesetz – und wir reden hier nur vom Themenbereich der Gesundheits- und Veterinärämter. Einen korrekten Förderantrag zu stellen ist inzwischen eine Wissenschaft für sich. Bei einer Ausschreibung lauern unzählige Fallstricke, die teuer werden können. Aber auch die vielbeschworene Inklusion bietet ein weites Feld für Regulierungsfanatiker.
In Sonntagsreden wird zwar immer wieder vom „Bürokratieabbau“ gefaselt – in der Praxis tut sich aber wenig, im Gegenteil. Wenn mittlerweile die untere Verwaltungsebene externe Fachberatung benötigt, um die Vorgaben der höheren Ebene überhaupt zu verstehen – dann läuft staatsrechtlich etwas falsch.

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