Politik

Auch die kommende Bundesregierung müsse das bis März kommenden Jahres geltende Aussetzen des Familiennachzugs beibehalten, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). (Foto: dpa)

28.12.2017

CSU bei Familiennachzug nur für Härtefälle kompromissbereit

Aber Obergrenze von 200.000 Zuwanderern pro Jahr darf nicht überschritten werden

Die CSU lehnt einen Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz weiter generell ab und zeigt sich nur für "bestimmte Härtefälle" kompromissbereit. Auch die kommende Bundesregierung müsse das bis März kommenden Jahres geltende Aussetzen des Familiennachzugs beibehalten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag). "Stimmt dieser Rahmen, kann man über bestimmte Härtefälle sicherlich reden." Dabei dürfe aber "die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern jährlich nicht überschritten werden".

Der CSU-Politiker reagierte damit auf den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, der mehr Kompromissbereitschaft bei diesem Thema gefordert hatte. Er hatte in der ARD erklärt, er halte den Weg, "einen "behutsamen Ausgleich" zu finden zwischen der Begrenzung von Zuwanderung und den Möglichkeiten der Integration auf der einen Seite und den Einzelfällen und den humanitären Fällen auf der anderen Seite, für eine gute Formel, die eine Lösung bringen könnte." Neben humanitären Härtefällen müsse der Familiennachzug auch für Flüchtlinge möglich sein, die Wohnung und Arbeit hätten.

Schwere Traumatisierung


Laschet verwies seinerzeit auf ein rechtskräftig gewordenes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Das Auswärtige Amt wurde demnach aufgefordert, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen, obwohl ihm nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden war.

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Für eine Ausweitung der Härtefallregelung bin ich offen, insbesondere um bei besonders tragischen Schicksalen, beispielsweise bei einer schwerwiegenden oder tödlichen Erkrankung, die Familienzusammenführung leichter und schneller zu ermöglichen."

Dagegen betonte die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl: "Eine Härtefallregelung ist absolut nicht ausreichend. Wer will nach welchen Kriterien auswählen, wer aus dem Kriegs- und Krisengebiet ausreisen darf und wer nicht. Das ist nebulös."
(dpa)

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