Politik

Jetzt steht es fest: Die Straßenausbaubeiträge sind Geschichte. (Foto: dpa)

11.04.2018

CSU schafft umstrittene "Strabs" ab

Stichtag ist der 1. Januar 2018

Grundstückseigentümer und Wohnungsbesitzer müssen die umstrittenen Straßenausbaubeiträge nicht mehr bezahlen - dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die CSU-Landtagsfraktion hat das am heutigen Mittwoch beschlossen. "Der Gesetzentwurf ist fertig. Wir glauben, eine gerechte Lösung gefunden zu haben", sagte Fraktionschef Thomas Kreuzer nach der Sitzung.

Die CSU reagiert mit der Novelle auf monatelange Proteste. Insbesondere die Freien Wähler hatten gegen die kommunale Gebühr mobil gemacht, die umgangssprachlich als "Strabs" bezeichnet und nicht in allen Städten und Gemeinden im Freistaat fällig wird.

Bescheide, die bis zum Stichtag verschickt wurden,
müssen noch bezahlt werden

Die Neuregelung sieht vor, dass alle Gebührenbescheide, die bis zum Stichtag verschickt wurden, noch bezahlt werden müssen. Später datierte oder versandte Bescheide müssen dagegen nicht mehr gezahlt werden. Damit die Neuregelung in Kraft treten kann, muss zunächst noch der bayerischer Landtag dem Gesetzesentwurf der CSU-Fraktion zustimmen. Da diese aber im Parlament die absolute Mehrheit hat, ist dies eine reine Formsache. Die Freien Wähler sehen in dem CSU-Gesetzentwurf einen großen eigenen Erfolg. "Innerhalb weniger Monate ist es uns gelungen, durch einen gezielten politischen Vorstoß die Straßenausbaubeiträge für die Zukunft zu Fall zu bringen", sagte Hubert Aiwanger. Allerdings geht ihm das CSU-Gesetz nicht weit genug. Der Freie-Wähler-Chef fordert, bereits bezahlte Beiträge rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 zu erstatten. "Diese Bescheide haben die Bürger teils existenzbedrohend belastet – durch eine Rückerstattung würden zahlreiche laufende Rechtsstreite abgeräumt."

Freie Wähler und SPD fordern,
Kommunen umfassend zu entschädigen

Auch die Kompensationsregelung für die Gemeinden ist aus Sicht der Freien Wähler nicht ausreichend. Es müssten alle Gemeinden für die Zukunft so entschädigt werden, als hätten sie eine Straßenausbaubeitragssatzung gehabt und angewendet, forderte Aiwanger.  Die CSU dagegen plant diejenigen Kommunen für laufende Maßnahmen zu unterstützen, die auf die Einnahme der Straßenausbaubeiträge vertraut haben. Die aus der Gesetzänderung resultierenden Einnahmeausfälle sollen ersetzt werden, heißt es in dem Entwurf. Klaus Adelt, Kommunalexperte der SPD-Landtagsfraktion, forderte ebenfalls eine umfassende Entschädigung der Städte und Gemeinden. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei gerecht gegenüber den Hausbesitzern, für die die oft fünfstelligen Beträge existenzbedrohend sein könnten, sagte er.  Nichtsdestotrotz müssten die Kommunen auch in Zukunft in voller Höhe entschädigt werden. "Die 65 Millionen Euro, die die Staatsregierung pro Jahr für alle Städte und Gemeinden veranschlagt, reichen hinten und vorne nicht aus." Zudem kritisierte Adelt die Lösung durch die Stichtagregelung. "Wenn die eine Straßenseite im November ihre Bescheide bekommen und bezahlt hat und die andere Seite erst im Februar die Belege bekommt und jetzt keinen Cent zahlen muss, kann von einer gerechten Lösung keine Rede sein." (dpa/BSZ)

Kommentare (1)

  1. Lorena am 27.04.2018
    Was soll den die Überschrift - ich glaube der CSU nicht - erst wenn lt. Gesetz die "Strabs" abgeschafft
    ist, dann schon. Ist alles nur fiese Hinhalte der gutgläubigen Wähler.
    Na, wenn schon, unsere Politiker haben ihre Taschen schon lange vor den Wahlen voll und deren Gehälter sind sicher. Da können normale Arbeitnehmer und Rentner nur träumen.
    Wacht endlich auf und geht weiter auf die Strasse.
    Es ist ja so leicht, die Hausbesitzer per Gesetz zu enteignen. Dann auch noch Jammern, dass keine Geld da ist.
    Bürger - sagt es Euren Kindern, wer Euch enteignet hat.
    Dankbare Steuerzahler werden die mal nicht.
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