Politik

Für solche Arbeiten sollen Bürger künftig nicht mehr von den Kommunen zur Kasse gebeten werden. (Foto: dpa)

17.01.2018

CSU will Straßenausbaubeiträge abschaffen

Übergangsregelungen müssen erarbeitet werden

Nach langer Diskussion hat die CSU bei ihrer Klausur das Aus der Straßenausbaubeiträge beschlossen - sie konnte sich aber am Ende nicht auf eine vorbereitete Resolution einigen. "Die CSU-Landtagsfraktion wird die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Einzelheiten, wie Übergangsregelungen oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten", lautete am Mittwoch die Formulierung, auf die sich die Abgeordneten in Kloster Banz einigten.

Die Gebühren für Immobilienbesitzer bei Sanierungen und Neubauten von Ortsstraßen ist sehr umstritten. Die Freien Wähler hatten zur Abschaffung bereits ein Volksbegehren angekündigt, die dazu notwendige Unterschriftensammlung startet am 22. Januar.

Ein gutes Signal


"Ich glaube, es ist ein gutes Signal, das wir damit setzen", sagte der designierte Ministerpräsident Markus Söder. Es sei vernünftig, künftig eine bayernweit einheitliche Regelung zu bekommen. Zunächst müssten die beteiligten Ministerien zusammen mit den Spitzenverbänden "sauber evaluieren, was es kosten wird". Schätzungen gehen von Kosten im dreistelligen Millionenbereich aus.

"Wenn es der politische Wille der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags ist, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, muss ein vollständiger Ausgleich dieser Finanzierungsquelle der Kommunen geschaffen werden", sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Das Eine gehe nicht ohne das Andere. "Wer A wie Abschaffen sagt, muss auch B wie Bezahlen sagen." Er gehe davon aus, dass nun eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf die Gemeinden und Städte zukommen.

Kritische Töne


In der deutlich länger als geplanten Diskussion hatten sich einige Abgeordnete - darunter Vorstandsmitglied Alfred Sauter - kritisch zur Abschaffung geäußert. Am Ende stimmten aber nur drei Parlamentarier gegen die Resolution, die im Vergleich zum Entwurf aber massiv gekürzt wurde - aus dem zweiseitigen Entwurf blieben nur zwei Sätze übrig. Nach übereinstimmenden Teilnehmerangaben zweifelten die Kritiker daran, dass eine Abschaffung tatsächlich Probleme löse und wie eine Kompensation durch das Land aussehen müsse.

Nach Angaben von Fraktionschef Thomas Kreuzer sind die gestrichenen Formulierungen - etwa das Bekenntnis, keine Steuern zur Gegenfinanzierung erheben zu wollen - aber nicht vom Tisch, sie seien nur ausgeklammert worden, um eine möglichst griffige Formulierung zu finden. Er kündigte an, dass die Umsetzung nun nicht auf die lange Bank geschoben werde. "Wir werden es sofort angehen, baldmöglichst, nicht erst am Ende der Legislaturperiode." Allen Betroffenen empfahl er, die noch offene Übergangsregelung abzuwarten, bevor etwa neue Beitragsrechnungen übersandt oder bezahlt würden.

Ausufernde Aussprache


Wegen der unerwartet ausufernden Aussprache verschoben die Abgeordneten die für Mittag geplante Abstimmung einer weiteren Resolution mit dem Titel "Bayern-Heimat-Zukunft". Neben einer besseren Wertschätzung für die Mitarbeiter in den Bereichen Gesundheit und Pflege spricht sich die CSU darin auch für bessere Bezahlungen und attraktivere Arbeitsbedingungen aus. "Wir sind darauf angewiesen, dass jemand da ist, um unsere Kinder zu betreuen und uns im Alter zu pflegen", heißt es in dem 23-seitigen Papier, das nun voraussichtlich erst am Donnerstag zur Abstimmung kommen soll.
(Marco Hadem, dpa)

Kommentare (1)

  1. Heinrich Lenz am 23.01.2018
    Die vehemente Forderung von betroffenen Straßenanliegern, Siedlerverbänden und aktuell auch noch von Landtagsabgeordneten der Freien Wähler und CSU zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern hat mit einer sachlichen Auseinandersetzung der Thematik nichts mehr zu tun. Man merkt, dass die Landtagswahl vor der Tür steht und jede Partei bzw. jeder Mandatsträger um Wählerstimmen kämpft. Die im Jahre 1993 mit Art. 5 eingeführte und zwischenzeitlich mehrfach novellierte Erhebungsgrundlage (zuletzt geändert am 13.12.2016) im Kommunalabgabengesetz ist und bleibt für die Erhaltung und Entwicklung eines sicheren intakten Straßennetzes von herausragender Bedeutung und ein unverzichtbares Finanzierungsmittel für alle Gemeinden. So lautet zu Recht die einhellige Meinung von Experten des Städte- und Gemeindetages, die nicht wie Abgeordnete und Mandatsträger nur von Wahltermin zu Wahltermin denken. Ein gemeinsames Straßen-Richtfest am Ende einer erfolgreichen Verbesserungsmaßnahme zu feiern kommt natürlich besser an, als der Erlass von Beitragsbescheiden und sichert zudem die Wiederwahl. Wer die ersatzlose Abschaffung dieser Einnahmequelle fordert muss klar sagen können, wie die Ausfälle zu kompensieren sind. Masslose Über- oder Untertreibungen sind fehl am Platz. Es ist weder der Regelfall, dass die Anlieger fünfstellige Summen zu leisten hätten, noch das der Sanierungsaufwand für die Ortsstrassen in ganz Bayern pro Jahr nur 70 Mio. verschlingen würde. Der gewaltige Investitionsstau ist in dieser Summe nicht eingerechnet. Erst kürzlich wurde vom Abgeordneten Aiwanger bemängelt, dass sich die Staatsstraßen insbesondere im Bezirk Niederbayern in einem erbärmlichen Zustand befinden. 893 Kilometer des insgesamt 2083 Kilometer langen bayerischen Staatsstraßennetzes seien schadhaft. Schadhafte Brückenbauwerke kommen noch dazu. Der Sanierungsbedarf in ganz Bayern wird laut Berechnung des Städte- und Gemeindebundes auf einen hohen Milliardenbetrag geschätzt. Eine volle Ersatzfinanzierung von Innerortsstraßen durch den Freistaat Bayern ist daher zumindest in Frage zu stellen. Also werden wir nicht um eine Eigenbeteiligung, aufgeteilt auf die Gemeinde und die Nutznießer der Sanierungsmaßnahme, herumkommen. Das Beitragsrecht geht von einem Vorteilsausgleich aus, der nicht nur bei der Ersterschließung, sondern auch bei Verbesserungsmaßnahmen fällig wird. Es dürfte unstrittig sein, dass eine gut ausgebaute Erschließungsstraße zum Werterhalt bzw. zur Wertsteigerung eines Grundstücks beiträgt. Das gilt nicht nur bei Erschließungsstraßen, sondern beispielsweise auch für Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Es hat sich meines Wissens noch kein Bauherr über den Erschließungsbeitrag in einem Neubaugebiet beschwert, wenn er zur Finanzierung der Anliegerstraße, die ja auch als öffentliche Straße von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden darf, herangezogen wurde. Dieser Bauherr könnte sich aber jetzt darüber aufregen, dass alte Dorfstrassen, die nie die Kriterien einer erstmaligen Erschließung erfüllten und bisher auch nie zu Beiträgen herangezogen wurden, neu gebaut und über allgemeine Steuermittel mitfinanziert werden müssen. Der komplette Ausstieg aus dem Anliegerbeitragsrecht dürfte eine Menge Fragen aufwerfen, die für mehr Wirbel sorgen werden
    , als die Beibehaltung der jetzigen Rechtsgrundlage. Beispiele: Was geschieht mit den laufenden Maßnahmen? Wie verhält es sich mit dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung bei Gemeinden (Art.62 GO)? Können bisher geleistete Beiträge zurückgefordert werden? Wie geht man künftig bei Gemeinden vor, die bisher Stabilisierungshilfen erhielten und zur Beitragserhebung verpflichtet wurden? Müssen beim vollen Ausgleich der Einnahmeausfälle auch Gemeinden berücksichtigt werden, die sich bisher wegen der eigenen guten Finanzlage mit Händen und Füssen gewährt haben, Beiträge zu erheben? Wir sollten wieder zu Sachlichkeit zurückkehren, gegenseitige Anfeindungen und Mobbing von Mandatsträgern, die Rückgrat zeigten, unterlassen. Der Straßenbau benötigt weiterhin eine sichere Finanzierung, um von gleichwertigen Lebensverhältnissen reden zu können. Vielmehr sollte man die ganze Energie dazu verwenden, wie wir die Abgabengerechtigkeit verbessern können, zu der m. E. nur eine „Mussbestimmung“ ohne Ausnahme beitragen könnte. Das Gesetz müsste so geändert werden, dass die Anlieger bei Projekten zu beteiligen, anzuhören sind. Das Ergebnis der ohnehin geplanten Evaluation im Frühjahr dieses Jahres sollte auf jeden Fall abgewartet werden, bevor hier vorschnell aus wahltaktischen Gründen eine folgenschwere Fehlentscheidung getroffen wird.

    Heinrich Lenz, CSU
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