Politik

28.10.2021

Darf die epidemische Lage im November beendet werden?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bleibt dabei: Er will die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 auslaufen lassen. Doch die Corona-Zahlen steigen wieder - besonders in Bayern, Sachsen und Thüringen.

JA

Martin Hagen, Chef der FDP im Bayerischen Landtag

Es ist ein Meilenstein in der deutschen Corona-Politik: SPD, Grüne und FDP haben beschlossen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern. Damit endet am 24. November nach über eineinhalb Jahren der Ausnahmezustand. Die Rechtsgrundlage für drastische Maßnahmen wie Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Beherbergungsverbote oder die pauschale Schließung von Schulen fällt weg. Die erste Amtshandlung der noch zu bildenden Ampel-Regierung ist also ein Lockdown-Verbot.

Der Schritt ist folgerichtig: Fast 80 Prozent der Erwachsenen sind inzwischen doppelt geimpft. Eine Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund schwerer Covid-Verläufe ist damit unwahrscheinlicher geworden. Corona bleibt gefährlich, wird aber mit milderen Mitteln beherrschbar sein. Diese bleiben im Ermessen der Bundesländer weiterhin möglich: die Maskenpflicht beispielsweise, 3G-Regeln, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Solche niedrigschwelligen Instrumente der Pandemiebekämpfung stehen den Ländern noch für eine Übergangsfrist bis zum 20. März 2022 zur Verfügung – ein guter Kompromiss der drei neuen Koalitionspartner in spe.

Anstatt das Ende der epidemischen Lage zu beklagen, sollte die bayerische Staatsregierung sich lieber um den Schutz von Risikogruppen kümmern – etwas, das schon im vergangenen Jahr zu lange vernachlässigt wurde. Wir brauchen zum Beispiel eine Booster-Impfkampagne für die über 60-Jährigen und andere vulnerable Personen.

Außerdem sollten CSU und Freie Wähler einen folgenschweren Fehler eingestehen und korrigieren – nämlich den, ausgerechnet zum Beginn der kalten Jahreszeit die Corona-Tests kostenpflichtig zu machen. Die Möglichkeit, sich beispielsweise vor dem Besuch der Großeltern gratis testen zu lassen, sollte noch ein paar Monate beibehalten werden. Tiefgreifende Grundrechtseingriffe hingegen gehören der Vergangenheit an. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger.

NEIN

Klaus Holetschek (CSU), bayerischer Gesundheitsminister

Die Sehnsucht nach einem Ende von Ausnahmezustand und Beschränkungen ist nach mehr als anderthalb Jahren Corona-Pandemie verständlich. Doch für ein Aufheben aller Schutzmaßnahmen ist es noch zu früh. Der Winter steht vor der Tür, die Infektionszahlen steigen schon jetzt wieder. Deshalb ist weiterhin Vorsicht das Gebot der Stunde!

Wenn wir nun einfach die epidemische Lage auslaufen lassen, bricht uns über Nacht die Rechtsgrundlage für viele wesentliche Schutzmaßnahmen weg. Zudem wiegen sich dann viele Menschen vermutlich in einer falschen Sicherheit, die Pandemie sei überstanden. Die Zahlen zeigen deutlich, dass das noch nicht der Fall ist. Die Inzidenzwerte steigen schon seit einiger Zeit wieder – im Bund 110,1, in Bayern 179,1 am 25. Oktober – und auch die Krankenhäuser sind zunehmend wieder stärker mit Corona-Patienten belegt – mehr als 1300 Corona-Patienten in den bayerischen Kliniken, davon mehr als 300 Corona-Patienten in Intensivbetten.

Ich werbe daher entschieden dafür, dass wir weiterhin einen soliden Rechtsrahmen haben. Dabei ist zweitrangig, ob wir das „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nennen oder ob wir eine neue Regelung finden. Wichtig sind vor allem zwei Punkte: Erstens, dass wir weiterhin die Möglichkeit haben, adäquate Schutzmaßnahmen wie 3G-Erfordernisse, Maskenpflichten und allgemeine Hygienekonzepte vorzugeben. Zweitens, dass wir einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen haben und es nicht zu einem Corona-Flickenteppich kommt.

Wir haben mit 3G, 3G plus und 2G flexible Wege geebnet, um an die Lage angepasste Freiheiten zu ermöglichen. Für solche Regelungen brauchen wir eine rechtliche Grundlage. Den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erwähnten „Zustand besonderer Vorsicht“ kennt der Gesetzgeber bislang nicht. Der Weg zu einem Ende der Pandemie ist nicht das Aufheben von Schutzmaßnahmen, sondern das Impfen. Deswegen appelliere ich an alle noch Ungeimpften: Ärmel hoch und impfen!

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