Politik

Im "Infobus für Flüchtlinge" bietet der Münchner Flüchtlingsrat gemeinsam mit Amnesty International unter anderem Rechtsberatung für Asylbewerber an. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

06.06.2019

"Das ist eine richtige Katastrophe"

Mehr als 15 Jahre lang fuhr der Münchner Asyl-Infobus Unterkünfte an, um Flüchtlinge rechtlich zu beraten. Seit 2018 darf er das nicht mehr. Die Leute brauchen ihre Ruhe, sagt die Regierung. Der Flüchtlingsrat glaubt ihr nicht und vermutet politische Motive

Der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International streiten mit dem Freistaat Bayern um einen Infobus für Asylbewerber. Seit Ende 2001 war der Bus als mobile Anlaufstelle im Einsatz, um Flüchtlinge in ihren Unterkünften über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und Hilfe bei Anhörungen anzubieten. Anfang 2018 dann verhängte die Regierung von Oberbayern ein Verbot für die jahrelange Praxis.

Seither dürfen die Mitarbeiter des Flüchtlingsrates und von Amnesty International ihre Beratungssprechstunde im Bus nicht mehr auf dem Gelände der Unterkünfte anbieten. Die Begründung: Sicherheits- und Brandschutzaspekte. Außerdem bräuchten die Bewohner Ruhe. Es sei Aufgabe der Regierung, "einen geschützten Wohnbereich zu schaffen und den Asylbewerbern einen Raum zu bieten, in dem sie zur Ruhe kommen können", teilt eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern mit. "Aus diesem Grund und aufgrund sicherheitsrechtlicher Aspekte ist der Zugang reglementiert."

Gegen dieses Verbot zog der Flüchtlingsrat vor das Verwaltungsgericht München. "Das halte ich für völlig haarsträubend", sagt Geschäftsführerin Rebecca Kilian-Mason. Der Flüchtlingsrat beruft sich auf eine Richtlinie der Europäischen Union, wonach Asylbewerber das Recht haben, die Hilfe von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch zu nehmen. Hinter dem Verbot vermutet der Flüchtlingsrat politische Motive - nach dem Motto: weniger Information, mehr Abschiebungen. Ehrenämtler hätten es heute in Deutschland nicht mehr leicht in der Arbeit mit Flüchtlingen. "Es wird immer schwerer."

In der Entscheidung der Regierung sieht sie "eine Maßnahme dieses rigoroseren Systems". "Das geht sehr Hand in Hand mit der bayern- und bundesweiten Linie, Geflüchteten immer weniger Zugang zu unserer Gesellschaft zu ermöglichen."

"Aus der Willkommens- ist eine Verabschiedungskultur geworden"

Für Pro Asyl ist der Münchner Fall nur ein Beispiel dafür, dass der Ton Ehrenamtlichen gegenüber rauer geworden ist. Inzwischen sei aus der Willkommens- eine Verabschiedungskultur geworden, sagt Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl. Und das merkten auch die Nichtregierungsorganisationen, die sich mit dem Thema befassen. Sie würden inzwischen von der Politik als "Abschiebungsverhinderer" diffamiert. Mesovic spricht von einer "faktischen Verhinderung des effektiven Rechtsschutzes". "Das ist eine richtige Katastrophe."

Die Regierung von Oberbayern verweist im konkreten Fall darauf, dass mit Flyern und Aushängen in der Unterkunft auf den Infobus hingewiesen werde und der Bus in unmittelbarer Nähe auf einem öffentlichen Platz parken könne. Aus Sicht des Flüchtlingsrates reicht das aber nicht. "Das Entscheidende bei dem Projekt ist, dass es sehr niederschwellig ist", sagt Kilian-Mason. Bis zum Verbot der Regierung hätten es rund 2500 Menschen pro Jahr genutzt, seither sei die Zahl der Beratungen etwa um ein Drittel zurückgegangen.

Das generelle Zugangsverbot ist wohl unzulässig

Für die Entscheidung der Regierung fehlt ihr jedes Verständnis. Jahrelang habe das alles wunderbar und problemlos funktioniert. Und dann - als der Flüchtlingsrat mit seinem Bus auch zum Ankerzentrum in Manching fahren wollte - sei aus heiterem Himmel das Verbot ausgesprochen worden.

In einer entsprechenden Mail, aus der das Gericht am Donnerstag zitiert, ist das Verbot mehr als deutlich formuliert: Die Mitarbeiter dürfen in "ihrem als Infobus bezeichneten Gefährt" das Gelände nicht mehr befahren. Als Grund dafür werden unter anderem zwei Vorfälle aus den Jahren 2011 und 2015 angegeben, in der die Zusammenarbeit mit dem Infobus nicht gut geklappt habe. Weiter ausgeführt werden diese Vorfälle vor Gericht nicht.

Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichtes ist das generelle Zugangsverbot wohl unzulässig, einen allgemeinen Anspruch auf unbeschränkten Zugang des Flüchtlingsrates zu den Unterkünften sah der Vorsitzende Richter am Donnerstag allerdings auch nicht. Wann mit dem Urteil zu rechnen ist, war zunächst unklar.
(Britta Schultejans, dpa)

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