Politik

04.11.2021

Soll das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden?

In anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Malta dürfen junge Menschen ab 16 Jahren längst auf nationaler Ebene wählen. Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings, ist dafür, das auch in Deutschland zu ermöglichen. Petra Guttenberger (CSU), Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsauschusses im Landtag ist dagegen.

JA

Matthias Fack,
Präsident des Bayerischen Jugendrings (BJR)

Die Lebenswirklichkeit junger Menschen findet in der Politik zu wenig Beachtung. Jugendliche werden vergessen, weil sie nicht wählen dürfen. Sie brauchen eine richtige Stimme.
Das Wahlrecht wird nicht verliehen. Es steht laut Grundgesetz allen Deutschen zu. Niemand braucht dafür einen Führerschein. Die Strafmündigkeit hat auch nichts damit zu tun. Man muss es sich auch nicht verdienen. Oder gar nachweisen, dass man zum Wählen fähig ist – was ein interessantes Gedankenspiel für andere Altersgruppen wäre.

Das Wahlrecht ist da. Man muss sich darauf einigen, ab wann es ausgeübt werden kann. Ab 16 Jahren dürfen junge Menschen in Österreich und Malta längst auf nationaler Ebene wählen. In Deutschland in den meisten Bundesländern auf kommunaler Ebene. Bei der U18-Bundestagswahl haben in Bayern mehr als 70.000 Kinder und Jugendliche unter 18 abgestimmt – so viele wie noch nie. Diese Rekordbeteiligung kommt nicht von ungefähr: Junge Menschen wollen, dass ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen gehört werden.

Ziemlich sicher würden die Parteien die Belange der Jugend bei einem niedrigeren Wahlalter ernster nehmen. Bei der Bundestagswahl stellten die über 50-Jährigen die Mehrheit der Wahlberechtigten. Prognosen belegen, dass in 16 Jahren ohne eine Wahlalterabsenkung jeder dritte Wahlberechtigte über 65 sein wird. Die Generation, die in Zukunft die Beschlüsse der älteren Generation ausbaden muss, wird bei der zentralsten demokratischen Beteiligungsform ausgeschlossen. Ist das demokratisch?

Das Frauenwahlrecht und die Wahl-alterabsenkung in Deutschland haben die Demokratie gestärkt. Das könnte auch eine erneute Wahlalterabsenkung. Junge Menschen beschäftigen sich in Schule und Jugendarbeit dezidiert mit Demokratie-Bildung. Für sie ist es ganz normal, sich mit den Inhalten von Politik zu beschäftigen. Jetzt muss es für sie ganz normal werden, zu wählen. Es wird höchste Zeit, wieder einmal mehr Demokratie zu wagen.


NEIN

Petra Guttenberger (CSU),
Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Landtag

Die CSU hält klar am Wahlalter von 18 Jahren fest. Aus gutem Grund gilt diese Altersgrenze auch für andere Bereiche der Rechtsordnung, für die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Recht, das Jugendschutzgesetz oder das Jugendstrafrecht.

Mit 16 darf man ohne Zustimmung der Eltern keine Verträge abschließen, nicht heiraten und nicht Auto fahren. Vor den Strafgerichten werden die meisten jungen Straftäter bis 21 Jahre noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil das Gericht zu dem Schluss kommt, dass sie zum Tatzeitpunkt geistig noch nicht reif genug waren fürs Erwachsenenstrafrecht. Mit 16 trauen wir einem Jugendlichen nicht vorbehaltlos zu, ein Auto im Straßenverkehr sicher zu lenken – gleichzeitig soll er das Geschick des Landes lenken dürfen? Das passt für uns nicht zusammen.

Der Bedeutung des aktiven Wahlrechts als grundlegendem Akt der Teilhabe am Verfahren der demokratischen Willensbildung würde es nicht gerecht, Personen mit dem Wahlrecht auszustatten, die in anderen Bereichen der Rechtsordnung als noch nicht ausreichend reif angesehen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die überwiegende Zahl der Jugendlichen einfach noch nicht über das nötige Maß an Einsichtigkeitsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein verfügt, die eine informierte Wahlentscheidung voraussetzt. Zudem darf nicht übersehen werden, dass das aktive Wahlrecht auch mit Pflichten verbunden ist, die von wahlberechtigten Bürgern zu erfüllen sind, wie etwa die Wahrnehmung kommunaler Ehrenämter gemäß der Gemeindeordnung.

Auch wären für eine Herabsetzung eine Verfassungsänderung und ein Volksentscheid erforderlich. Die Mehrheit in der Bevölkerung ist aber gegen eine Absenkung der Altersgrenze. Eine Umfrage ergab Mitte September, dass 65 Prozent der Erwachsenen in Bayern ein Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren ablehnen. Wir sind der Überzeugung, dass volle Geschäftsfähigkeit und Wahlrecht untrennbar zusammengehören.

 

 

Kommentare (2)

  1. Helmut Jesske am 05.11.2021
    Aus meiner Sicht ist es dringend erfordelich endlicht das Wahlalter zu senken. Solange dies nicht geschieht werden die Interessen und Bedarfe der jungen Leute von der Politik nicht ernst genommen. Erst wenn sie zum Wählerpotential werden, werden ihre Anliegen auch politisch relevant. Aus eigener langjähriger beruflichen Erfahrung weiß ich, dass junge Leute demokratische Rechte sehr ernst nehmen. Auch die Ergebnisse der letzten U 18 Wahlen zeigen, dass junge Menschen oft verantwortungvoller wählen als die Erwachsenen, insbesondere in Bezug auf radikale Parteien.
  2. Angelika Ledenko am 04.11.2021
    Es gibt sehr wohl Gründe, warum wir mit 18 volljährig werden. Im Vorfeld ist fast jede Persönlichkeit noch in der Entwicklung und ist beeinflussbar, sowohl vom Umfeld, Schule und dem Elternhaus, als auch durch zeitliche Strömungen. Damit wir in der Lage sind unser politisches Geschehen zu überblicken, bedarf es auch persönlicher Erfahrungen und der Möglichkeit sich umfassend zu informieren. Deshalb ist es meines Erachtens zu früh, um mit 16 Jahren zu wählen.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.