Politik

28.03.2013

Dein Freund und Datensammler

Ein Kommentar von Tobias Lill

Wer in Bayern zu Unrecht von der Polizei verdächtigt wird, dem droht, mitunter auch noch lange Zeit nach dem Ende der Ermittlungen, Ungemach von Seiten der Staatsmacht. Denn die Sicherheitsbehörden speichern die gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe auch im Falle eines Freispruchs oder der Einstellung des Verfahrens oft noch jahrelang. Und zwar im so genannten Kriminalaktennachweis (KAN-Datei) des Betroffenen. Unschuldigen, deren Akte nicht gelöscht wird, kann es deshalb leicht passieren, dass sie regelmäßig von der Polizei kontrolliert werden. So musste etwa ein Oberpfälzer, der von einem flüchtigen Bekannten beschuldigt wurde, Drogen zu nehmen, mehrfach am Straßenrand und im Beisein von Polizisten auf einen Teststreifen urinieren. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn längst eingestellt.
Keine Landespolizei sammelt so fleißig Daten wie Bayerns Kriminaler. Ein Drittel der bundesweit fast fünf Millionen KAN-Datensätze stammt nach Angaben der Grünen aus dem Freistaat. Und auch beim Speichern von genetischen Fingerabdrücken liegt das südlichste Bundesland an der Spitze: In zahlreichen Fällen nahm die Polizei die DNA von Bürgern sogar bereits wegen des Verdachts einer Beleidigung ab. Nach Ansicht von Datenschützern ein klarer Rechtsbruch.
Schon bald dürfte die Daten-Sammelwut der Ermittler neuen Auftrieb bekommen. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Polizei künftig noch mehr so genannte Bestandsdaten von verdächtigen Computer- oder Handynutzern bei deren Providern und Telefonanbietern abrufen kann. An Adressen, E-Mail-Passwörter und Bankdaten von Verdächtigen gelangen Kriminaler zwar schon heute leicht. Doch falls auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, dürfen die Sicherheitsbehörden bald auch so genannte dynamische IP-Adressen eines Smartphones abfragen. So können die Ermittler das Surfverhalten eines Internetnutzers genau erfassen.
Besonders bedenklich: Die Polizei soll künftig nicht nur bei Straftaten, sondern schon beim Verdacht einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken die sensiblen Daten abrufen können. Weil in absehbarer Zeit immer mehr Autos internetfähig werden, könnte dann bereits ein Knöllchen genügen, um die Daten beim Provider abzugreifen. Bayerns Polizei dürfte das freuen.

Kommentare (2)

  1. Omegaplckitchen am 11.04.2013
    Die Polizei soll künftig nicht nur bei Straftaten, sondern schon beim Verdacht einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken die sensiblen Daten abrufen können. Weil in absehbarer Zeit immer mehr Autos internetfähig werden, könnte dann bereits ein Knöllchen genügen, um die Daten beim Provider abzugreifen. Bayerns Polizei dürfte das freuen.
  2. Zitrone am 28.03.2013
    Das finde ich ja schon äußerst bedenklich, dass ich als Unschuldiger noch jahrelang verfolgt werden kann mit falschen Daten. Da sagt aber unser Innenminister nix dazu und unsere Justizministerin auch nicht, dass durch den Staat der Rechtsstaat gefährdet ist. Dikatorensohn müsste man halt sein. Schönes Bayern.
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