Politik

Auch ein Jahr nach der Tat liegen in München noch Bilder, Briefe und Blumen in der Nähe des Tatorts am Olympia-Einkaufszentrums. (Foto: dpa)

01.09.2017

Der Amoklauf, der ein Terroranschlag war

Der Prozessauftakt gegen den Waffenhändler, der David S. die Tatwaffe verkaufte

War der Münchner Amoklauf vom 22. Juli 2016 die Tat eines psychisch Kranken, der sich dafür, dass er von seinen Mitschülern gemobbt wurde, an ähnlich aussehenden Personen gerächt hat? Oder erschoss der 18-jährige David S. seine neun Opfer – allesamt Münchner mit Migrationshintergrund –, weil er ein glühender Rassist war? War der Amoklauf in Wirklichkeit ein rechtsextremer Terroranschlag mit anschließendem Selbstmord? Diese Frage schwebt über dem Strafprozess, der am Mittwoch am Landgericht München I gegen den Marburger Philipp K. (32) eröffnet wurde. Ihm wird vorgeworfen, David S. die Tatwaffe, eine Glock 17, samt etlichen Hundert Schuss Munition verkauft zu haben.

Gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstags legte Philipp K. über seine beiden Verteidiger ein umfangreiches Geständnis ab. Er räumte ein ganzes Dutzend Waffenverkäufe an verschiedene Personen ein, darunter auch den Verkauf der Glock 17 an David S. Wie alle seine Kunden habe er auch David S. über das Darknet kennengelernt und ihm die Waffe sowie eine Nachlieferung von 350 Schuss Munition bei zwei Treffen persönlich überreicht. Dabei habe er „längere Gespräche“ mit ihm geführt, bei denen er keinerlei Verdacht geschöpft habe, welches Verbrechen David S. plane. „Hätte ich irgendwelche Anzeichen dafür gehabt, dass David S. eine derart grauenhafte Tat damit begeht, hätte ich ihm die Waffe nie verkauft“, beteuert Philipp K.

Ganz anders die Staatsanwaltschaft: Sie geht davon aus, „die Schädigung von Personen“ sei „für den Angeklagten durchaus vorhersehbar“ gewesen. Dennoch wirft sie Philipp K. neben zahlreichen Verstößen gegen das Waffengesetz nur fahrlässige Tötung in neun Fällen vor, und nicht etwa Beihilfe zum Mord. Die entscheidende Frage ist: Hätte sich Philipp K. nicht nur denken können (wie die Staatsanwaltschaft behauptet), dass David S. mit der ihm verkauften Pistole ein Blutbad anrichtet, sondern war er in die Pläne von David S. sogar eingeweiht? Davon geht der Münchner Rechtsanwalt Yavuz Narin aus. Er vertritt die Hinterbliebenen von drei Mordopfern, und er zitiert eine Stimme aus dem Darknet, die behauptet, dass Philipp K. nicht nur „von dem geplanten Amoklauf bei Veräußerung der Waffe gewusst“, sondern dass er David S. „sogar noch Tipps zur Durchführung der Tat gegeben“ habe.

Philipp K. habe schließlich das Motiv des Mörders geteilt: Hass auf Ausländer, speziell auf Osteuropäer und Türken. Yavuz Narin: „Ein rechtsextremer Hintergrund verbindet den Angeklagten nach bisherigen Erkenntnissen mit dem unmittelbar handelnden David S.“ Genau dafür präsentiert der Vorsitzende Richter Frank Zimmer sogleich Anschauungsmaterial en masse. Reihenweise werden Bilder aus sichergestellten Handy- und Computerdatenträgern „aus dem Gewahrsam des K.“ an die Wand projiziert, Porträts von Philipp K., auf denen er sich mittels Photoshop in Adolf Hitler verwandelt, eingerahmt von regelrechten Hakenkreuz- und Reichsadlerformationen. Ein Hobby, das man dem Mann auf der Anklagebank auf den ersten Blick nicht zutraut, so bescheiden und zivilisiert, wie er dasitzt.

Die staatlichen Behörden leugnen einen Terrorakt – warum?

Vieles erinnert am ersten Verhandlungstag an den NSU-Prozess, nicht nur der Schwurgerichtssaal A 101 (in dem die Verhandlung gegen Philipp K. nur an den ersten beiden Verhandlungstagen stattfindet). Teilweise sitzen die gleichen Beobachter auf der Pressetribüne, Yavuz Narin ist auch im NSU-Prozess Nebenklagevertreter. Die beiden Fälle haben ja auch Gemeinsamkeiten: Mitten in München, auf offener Straße, am helllichten Tag, werden Ausländer ermordet, und die Behörden sind sich sofort sicher, dass es sich um ein Privatverbrechen handelt. Und nicht um politischen Mord, wie die Hinterbliebenen glauben.

Von der ermittelnden Staatsanwaltschaft München I über den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bis zum Bundesinnenministerium vertreten die staatlichen Behörden unisono die These vom tragischen Amoklauf aus privaten beziehungsweise psychopathischen Gründen. Dass David S. ein großer Fan des norwegischen Massenmörders Breivik war, der ein 1500 Seiten langes rechtsextremes Manifest schrieb, um seine Ermordung von 77 Personen (größtenteils Sozialdemokraten) zu rechtfertigen – Zufall. Dass David S. den fünften Jahrestag von Breiviks Massenmord, sogar die gleiche Tageszeit, für seine Morde aussuchte – ein noch größerer Zufall. Dass sich David S. diversen Zeugenaussagen zufolge gar nicht mehr einkriegte vor lauter Hass auf die Türken – ein privates Detail. Dass David S. stolz darauf war, am gleichen Tag wie Hitler Geburtstag zu haben – nicht weiter von Belang.

David S. war selbst Ausländer. Seine Eltern waren aus dem Iran eingewandert. Ein ausländerfeindlicher Ausländer – ist das wirklich möglich? Oder ist es am Ende ganz gut zu erklären, dass ein Jugendlicher, der aufgrund seiner Herkunft auf Ablehnung stößt, sich die Ideologie dieser Ablehnung zu eigen macht und kurzerhand beschließt, nicht mehr zu den Opfern zu gehören? David S. hieß eigentlich Ali S. Gleich nach seinem 18. Geburtstag ließ er seinen Vornamen ändern, streifte den Ausländer ab und reihte sich ein in die Front der Ausländerhasser. (Florian Sendtner)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.