Politik

Mit lokal begrenzten Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Kommunen sollen in Bayern die weiterhin oft außer Kontrolle geratenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. dpa/Felix Hörhager)

01.12.2020

Deutlich strenger

Bayerns neue Corona-Verordnung setzt auch auf Ausgangsbeschränkungen

Mit lokal begrenzten Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Kommunen sollen in Bayern die weiterhin oft außer Kontrolle geratenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. Diese Maßnahme sieht die am Dienstag in Kraft getretene neunte Auflage der Infektionsschutzverordnung für den Freistaat als eine von mehreren Maßnahmen vor, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300 liegt.

Dies ist aktuell (Stand Montag) in vier Kommunen der Fall: In den Städten Passau, Nürnberg sowie den niederbayerischen Landkreisen Regen und Passau. Bayernweit lag die Inzidenz laut Robert Koch-Institut am Montag bei 175,1.

In Passau - hier lag der sogenannte Inzidenzwert am Montag gar beim bundesweiten Rekordwert 579,5 - gilt bereits seit Samstag eine Ausgangsbeschränkung und ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Es wird erwartet, dass auch die anderen betroffenen Kommunen mit Werten über 300 am Dienstag ihre jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung vorstellen werden. Dazu könnten auch weitere Einschränkungen des Schulbetriebes sowie die Schließung von Dienstleistungsbetrieben zählen, die nicht für das tägliche Leben notwendig sind.

Gemeinsam verabredet

Die neunte bayerische Infektionsschutzverordnung setzt die Beschlüsse um, die Bund und Länder in der vergangenen Woche gemeinsam verabredet hatten. Sie ist befristet bis zum 20. Dezember und im Kern deutlich strenger als die bisherige Fassung. Bereits ab einem Inzidenzwert von 200 muss ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ab dem Folgetag etwa Schulklassen ab der achten Stufe in den Wechselunterricht schicken, sollte in den Klassen kein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend möglich sein - ausgenommen sind davon nur Abschlussklassen und Schulen mit sonderpädagogischer Förderung.

"Wir haben aufgrund der aktuellen Infektionslage noch mal nachgeschärft: Ab einer Inzidenz von 300 muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der jeweiligen Regierung tätig werden und auf eine Reihe strikterer Maßnahmen zurückgreifen", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. "Wir handeln konsequent, weil die hohen Zahlen es dringend erfordern. Wer jetzt nicht entschlossen handelt, zahlt später einen hohen Preis."

Auch im Kabinett der Staatsregierung wird die Corona-Lage am Dienstag erneut im Mittelpunkt stehen - im Fokus der Sitzung (10.00 Uhr) in der Staatskanzlei soll es dem Vernehmen nach um die Impfstrategie gehen. Darüber hinaus wollen die Regierungsfraktionen von Freien Wählern und CSU im Landtag (11.15 Uhr) ihre Pläne für die Therapie von Corona-Infizierten als vierte Säule in der bayerischen Corona-Strategie vorlegen.

Kein Skitourismus

Das Kabinett hatte erst am vergangenen Donnerstag die neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie sieht unter anderem auch vor, dass vorerst kein Skitourismus möglich ist. Wer zur Freizeitgestaltung die Grenze nach Österreich überquert, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Generell geht die Regierung davon aus, dass die Beschränkungen, die bereits seit Anfang November gelten, mindestens bis Januar notwendig sein werden, weil die Infektionszahlen noch nicht wie erhofft abflachen, sondern auf hohem Niveau stagnieren.

Einzig über die Weihnachtsfeiertage sollen die Kontaktbeschränkungen ein wenig gelockert werden. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Touristische Hotelübernachtungen sollen aber auch dann nur in notwendigen Ausnahmefällen möglich sein. Auch Veranstaltungen bleiben auf absehbare Zeit untersagt, die Gastronomie bis auf weiteres geschlossen. Mitte Dezember will die Regierung anhand der dann vorliegenden Infektionszahlen entscheiden, wie es zum Jahresbeginn konkret weitergeht.
(Marco Hadem, dpa)

Strikte Ausgangsbeschränkungen in Nürnberg
Die Stadt Nürnberg verhängt als erste Großstadt in Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen. Damit sollen die stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. Die Beschränkungen sollen ab sofort bis zunächst zum 20. Dezember gelten, kündigte Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Dienstag an. Nürnberger dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen.

Außerdem weitet die Stadt die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Innenstadt aus. Ab dem 7. Dezember sollen Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel unterrichtet werden - mit Ausnahme von Förderschulen, schulvorbereitenden Einrichtungen und Abschlussklassen.

Wer einen Angehörigen in einem Altenheim besuchen will, muss sich vorher auf eine Infektion testen lassen und eine FFP2-Maske tragen. Demonstrationen dürfen nur noch an einem festen Ort für maximal 60 Minuten stattfinden, alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag für Nürnberg einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 306,7. 
(dpa)

Kommentare (1)

  1. Alexander am 02.12.2020
    Die Toten die wir zur Zeit zu beklagen haben, sind eine Folge der zu laschen Beschränkungen in der Corona Zeit. Es steigen nicht nur die Zahl der Erkrankten, sondern auch die Zahl der Toten.
    Es wäre an der Zeit einen Lockdown so wie in Frankreich oder anderen Ländern durchzuführen um diese
    halbherzigen Beschränkungen zu beenden.
    Fragen muss man sich deshalb auch ob man die verantwortlichen Politiker zur Rechenschaft zieht.
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