Politik

Die höheren Beamten ärgern sich über Teile der Dienstrechtsreform. (Foto: Bilderbox)

17.09.2010

Die Angst vor den Anderen

Neues Dienstrecht sorgt bei Beamten für Unruhe - Kritiker fürchten politische Einflussnahme bei der Auswahl der Staatsdiener

Zwei Monate nachdem der Landtag mit schwarz-gelber Mehrheit der Dienstrechtsreform zugestimmt hat, sorgt diese für Unruhe in Teilen der Beamtenschaft. „Zwar hat die Reform eine Reihe von Vorteilen, doch es besteht an einigen Stellen erheblicher Nachbesserungsbedarf“, sagt Matthias Pfeil, Chef des Verbandes der höheren Verwaltungsbeamten in Bayern (VHBB). Der VHBB erwägt jetzt sogar eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Grund: Verbeamtungen erfolgen nach Ansicht des Verbandes als Folge der Dienstrechtsreform ab 2011 ohne „relevante Prüfungen“.
Doch es ist vor allem die Möglichkeit, externe Bewerber künftig auch auf Lebenszeit zu verbeamten, die vielen Staatsdienern bitter aufstößt. Problematisch aus Sicht des VHBB ist insbesondere der Artikel 52 des neuen Leistungslaufbahngesetzes (LlbG). Darin heißt es: „Andere Bewerber können berücksichtigt werden, wenn an der Gewinnung ein besonders dienstliches Interesse besteht.“ Erforderliche Qualifikationen können laut Gesetz durch „lebens- und Berufserfahrung“ erworben werden. Studium oder etwa zweite Staatsprüfung sind nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Dienstrechtsreform soll Quereinsteigern den Zugang zum Staatsdienst schmackhaft machen – insbesondere durch eine höhere Besoldung und geänderte Einstellungskriterien. Zuständig dafür, dass ein Bewerber auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt ist laut LlbG künftig der oberste Dienstherr – bei den Kommunen also der Bürgermeister, bei Ministerien der Minister. VHBB-Mann Pfeil sieht hierdurch erhebliche Gefahren. Er warnt bei der Verbeamtung von Seiteneinsteigern vor möglicher politischer Ämterpatronage.

Seehofers Sparkurs könnte auch die Beamten treffen


„Die Abschaffung des umfangreichen Prüfungsgesprächs beim LPA sowie dessen Ersatz durch eine modulare Qualifizierung, deren Leistungsnachweise deutlich aufgeweicht worden sind, ist sehr problematisch“, sagt VHBB-Vorsitzender Pfeil. Er moniert: Die Kriterien der Qualifikationsnachweise bei der Einstellung der Externen seien zu „schwammig“. Für Pfeil ist klar: „Wenn klare Einstellungskriterien und Kontrollmöglichkeiten fehlen, besteht immer die Gefahr der Vetternwirtschaft.“
So könnte etwa ein Bürgermeister künftig – die entsprechende Mehrheit im Stadtrat vorausgesetzt – auch ohne ausreichende Prüfung Stellen an politische Weggefährten oder Freunde vergeben. „Die Qualität der Arbeit des öffentlichen Diensts ist so massiv gefährdet“, ist Pfeil überzeugt.
Ingrid Heckner (CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes, weist die Kritik zurück. Die Landtagsabgeordnete, die maßgeblich an dem Gesetz mitgewirkt hat, geht nicht davon aus, dass das neue Dienstrecht zur politischen Ämterpatronage führen wird. Sie verweist darauf, dass die Einstellungen externer Bewerber nach wie vor der Zustimmung des Landespersonalausschusses bedürfen.
Reformkritiker fürchten dagegen, dass dieser sich der Ausschuss im Regelfall wohl auf die Aussagen der örtlichen Dienstbehörde verlassen werde. Auch Heckner räumt ein, dass es schon jetzt „in Einzelfällen“ zu einer politisch motivierten Verbeamtung kommen könne. „Aber wenn ein Bürgermeister so etwas macht, muss er sich schnell in der Öffentlichkeit dafür verantworten“. Die Reform sei in jedem Fall ein „wichtiger Beitrag, den Staatsdienst auch für Spitzenkräfte aus der Wirtschaft zu öffnen“.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Schuster hält die Furcht der Beamten vor Seiteneinsteigern zwar für „unbegründet“. Zugestimmt hat er der Reform aber dennoch nicht. Grund: „Das Gesetz ist zum Teil unsozial.“ Denn nur ein kleiner Teil der Beamten profitiere von den geplanten Gehaltssteigerungen.
Auch unter den höheren Verwaltungsbeamten gärt es. Sie bekommen vom Geldsegen der Staatsregierung wohl nichts ab. So sollen zwar zahlreiche Lehrer und ein Teil der Richterschaft höher eingruppiert werden, viele andere Staatsdiener jedoch nicht. Deshalb bereiten die Sparzwänge auch Pfeil Sorgen. „Die 300 Millionen werden sicher an anderer Stelle wieder eingespart“, fürchtet er.
Dass es Einschnitte geben könnte, will auch CSU-Frau Heckner nicht ausschließen. „Wenn alle sparen müssen, dann kann man die Beamtenschaft davon natürlich nicht ausnehmen.“ So könnten etwa Stellenhebungen verschoben werden. „Konkrete Pläne oder Beschlüsse innerhalb der Fraktion gibt es aber noch nicht“, so Heckner. An der Dienstrechtsreform oder den versprochenen Wohltaten will die CSU bislang – trotz des Sparappells von Ministerpräsident Seehofer – nicht rütteln.
(Tobias Lill)

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