Politik

Gewerbegebiete gemeinsam betreiben? Für Kommunen kann sich das lohnen. (Foto: dpa)

23.01.2015

Die Fallstricke kommunaler Kooperation

Bayerns Gemeinden können Geld sparen, wenn sie zusammenarbeiten - warum viele davor zurückschrecken

Das sind neue und ziemlich versöhnlich klingende Töne aus dem Münchner Rathaus: „Unsere Stadtplanung“, so Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), „muss besser mit dem Umland abgestimmt werden.“ Auch das Verhältnis zu den Kommunen im Speckgürtel solle besser werden. Reiters Vorgänger Christian Ude hatte mit dem Münchner Umland einst wenig am Hut.
Mit seiner ausgestreckten Hand liegt Reiter nun ganz auf der Linie der Staatsregierung, welche die interkommunale Zusammenarbeit im Freistaat voranbringen will. Vieles ist da in den vergangenen Jahren schon geschehen: So wurden – gerade auf dem Land – die im Unterhalt teuren Standesämter zusammengelegt, Bauhöfe gemeinsam betrieben oder eine Kommune stellte den Grundschülern der anderen die Turnhalle zur Verfügung. Abwasser wird schon seit Jahren in Zweckverbänden entsorgt.

Zum ersten Mal gibt's eine Kooperation bei einem Gewerbegebiet

Doch es lässt sich noch mehr gemeinsam tun. „Man muss die Anreize für die Gemeinden zur Zusammenarbeit erhöhen“, fordert auch Jürgen Mistol, kommunalpolitischer Sprecher der Landtags-Grünen. Gerade bei der Neuausweisung von Gewerbegebieten behielte jede Gemeinde „gern für sich den Hut auf“ – „mit der unschönen Folge von weiterem Flächenverbrauch und häufig zusätzlichem Leerstand“, klagt Mistol, der in Regensburg auch Stadtrat ist. Dort bringen die Kommunalpolitiker nun erstmals in der Stadtgeschichte mit einer Gemeinde aus dem Landkreis ein gemeinsames Gewerbegebiet auf den Weg. „Vorher hat sich da jahrzehntelang nichts getan“, sagt Mistol.
Hinderlich für die Zusammenarbeit ist häufig die Bürokratie. Denn wenn Gemeinden sich gegenseitig Dienstleistungen gewähren – etwa bei der Stadtreinigung –, dann machen sie sich gewerbesteuerpflichtig. „Mögliche Einsparungen werden dadurch schnell wieder aufgehoben“, bedauert Andreas Gaß, der sich als Referent beim Bayerischen Gemeindetag mit dem Thema beschäftigt. Außerdem beobachten private Anbieter argwöhnisch, ob Städte und Gemeinden einander nicht gegenseitig zum Nulltarif Dienstleistungen erbringen, die sie auch selbst erledigen könnten. An ihrer Seite haben die Privaten dabei die der deutschen öffentlichen Daseinsfürsorge ablehnend gegenüber stehende EU-Kommission. Das sich in Kommunalkreisen keiner großen Sympathie erfreuende geplante TTIP-Freihandelsabkommen würde, so bangen die Bürgermeister, derartige Kooperationen weiter erschweren und den Privaten Aufwind geben.

Droht eine Gebietsreform?


Der Freistaat wiederum gängelt mittels der derzeit noch geltenden Förderrichtlinien seine kooperationswilligen Gemeinden. So müssen Gemeinden, um die begehrten Fördergelder zur Rathaus-Kooperation – 30 000 Euro, maximal jedoch 85 Prozent der so genannten zuwendungsfähigen Ausgaben – zu erhalten, Einsparmöglichkeiten von mindestens 15 Prozent pro Jahr belegen. Ebenso ist ein Beschluss des Gemeinderats zwingend, der Bürgermeister darf also nichts im Alleingang entscheiden. Und wenn es aus irgendeinem anderen Topf ebenfalls Fördermittel geben könnte, dann bleibt der Geldhahn für interkommunale Unterstützung ohnehin zu. „Unsere Mitglieder beantragen deshalb häufig lieber Fördermittel aus anderen Töpfen“, erläutert Gemeindetagsreferent Gaß, „etwa aus der Städtebauförderung oder aus der Dorferneuerung“. Glücklicherweise werde derzeit im Innenministerium an neuen Richtlinien gearbeitet. Bis vergangene Woche, so Andreas Gaß, hatten die kommunalen Spitzenverbände Zeit zur Stellungnahme. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung“, meint Gaß. Zum Beispiel könne künftig die Zahl der Profiteure der Zuwendungen aus dem Bereich der so genannten Integrierten ländlichen Entwicklung steigen. Bisher waren das hauptsächlich Gemeinden im ehemaligen Zonenrandgebiet.
Bayerns derzeit noch mehr als 2000 Gemeinden sind aber auch unabhängig von ökonomischen Gründen gut beraten, möglichst viel zusammenzuarbeiten – um Überlegungen über Zwangsfusionen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch wenn das Wort derzeit kein Landespolitiker in den Mund nehmen mag: Zum Abschluss der letzten Gebietsreform 1972 erklärte der damalige Innenminister Bruno Merk: „Rund alle 50 Jahre steht ein solches Projekt auf der Agenda.“ (André Paul)
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