Politik

Ein krasses Beispiel von Diskriminierung: Sexualisierte Belästigung. (Foto: dpa)

10.12.2015

Diskriminierung darf keinen Platz haben

"Gleiches Recht. Jedes Geschlecht": Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Expertenkommission gibt Empfehlungen

Schutz vor sexueller Belästigung, gleiches Geld für gleichwertige Arbeit und keine Benachteiligung für trans- und intergeschlechtliche Menschen: Das sind die Hauptforderungen der Expertenkommission "Gleiche Rechte - Gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts", die heute in Berlin vorgestellt wurden. Bei der Forderung nach Entgeltgleichheit für Männer und Frauen kritisiert die Kommission den am Mittwoch vorgelegten Gesetzentwurf von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) als unzureichend.
 
Unter Leitung von Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, und des früheren Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) hatten Experten seit Anfang des Jahres an dem gut 50-seitigen Bericht gearbeitet.

"Sexualisierte Belästigung ist ein schwerwiegendes Beispiel für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts und kein Kavaliersdelikt. Das muss sich vor Gericht auch in der Höhe von Entschädigungen widerspiegeln", sagte Wowereit bei der Vorstellung der Empfehlungen. "Außerdem müssen öffentliche und private Arbeitgeber das Thema zur Chefsache machen. Beschäftigte müssen wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn sie Opfer einer Belästigung geworden sind. Nur so können wir ein Klima schaffen, in dem Benachteiligungen keinen Platz haben."

Stärkung der Rechte der Betroffenen

Die Kommission verlangt in ihrem Abschlussbericht auch eine Stärkung der Rechte von Betroffenen. Die "extrem kurzen" Fristen, innerhalb derer Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht werden müssen, sollen von bisher zwei auf sechs Monate verlängert werden. Zudem müsse ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit Betroffene nicht allein gerichtlich vorgehen müssten.
 
Intergeschlechtliche Menschen sind weder eindeutig männlich noch klar weiblich. Zwangsoperationen solcher Kinder kritisiert die Kommission als "klare Menschenrechtsverletzungen", die gestoppt werden müssten. Bei Angaben zum Geschlecht soll künftig nicht nur "männlich" oder "weiblich", sondern auch "anderes" möglich sein. Die Diskriminierung dieser Menschen betreffe nicht nur das Arbeitsleben, sondern beginne bereits in der Kindheit. "Wir waren entsetzt über das, was wir zu hören bekommen haben", sagte Allmendinger.

In Kleinbetrieben sind die Lohnunterschiede besonders krass

Über die Zahl trans- und intergeschlechtlicher Betroffener macht die Kommission keine Angaben. Grobe Schätzungen gehen von etwa 100 000 Menschen aus.  

Lohnunterschiede von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen in Deutschland lägen über dem europäischen Mittel, kritisierte Wowereit. Bei den Renten betrage die Differenz sogar 45 Prozent. Dafür seien Lücken in der Kinderbetreuung, aber auch steuerliche Fehlanreize verantwortlich. Die von Frauenministerin Schwesig geplante Regelung, Unternehmen mit über 500 Beschäftigten zur Entgeltgleichheit zu verpflichten, reiche aber nicht aus. Gerade in Kleinbetrieben seien die Lohnunterschiede besonders krass. (dpa)

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