Politik

In Frankreich ist die Stop-Corona-App bereits im Einsatz. (Foto: dpa/Jean-François Frey)

08.05.2020

Droht die Dauerquarantäne?

Die Bundesregierung setzt bei der Corona-Bekämpfung auf eine App – viele technische, rechtliche und ethische Fragen sind offen

Eine neue App der Bundesregierung soll dabei helfen, die Corona-Ausbreitung in Deutschland einzudämmen. 58 Prozent der Menschen in Bayern würden sie laut Sat 1-Umfrage nutzen. Die Idee besticht auf den ersten Blick: Wird ein Smartphone-Besitzer positiv auf Covid-19 getestet, erhalten alle Personen, mit denen er oder sie in Kontakt war, eine Nachricht, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Hauptproblem dabei, da sind sich Experten einig, ist die technische Umsetzung.

Ob es einen „Kontakt“ mit einer Person gab, wird über ein Bluetooth-Signal ermittelt. Dieses ist je nach Handymodell unterschiedlich stark – die Messung ist daher ungenau. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine „Begegnung“ registriert wurde, obwohl die Personen durch eine Glasscheibe voneinander getrennt waren. „Es wird auf jeden Fall Fehlalarme geben“, ist der Digitalisierungsexperte der Landtags-Grünen, Benjamin Adjei, überzeugt. Selbst wenn tatsächlich ein Treffen stattgefunden habe, führe das zum Beispiel wegen des Mundschutzes nicht zwangsweise zu einer Ansteckung. Adjei kann sich nicht vorstellen, dass sich die Menschen nach dem zehnten Alarm erneut freiwillig zwei Wochen in Quarantäne begeben.

Neben den technischen Unsicherheiten beklagen Experten die intransparente App-Entwicklung. Ausgerechnet Apple und Google ist es wohl zu verdanken, dass die Nutzerdaten dezentral gespeichert werden, was die Datensicherheit erhöht. Ursprünglich sollten sie auf einem Zentralserver liegen, damit das zuständige Robert Koch-Institut bei Änderungen zur Infektionsrisikoberechnung schneller reagieren kann. Völlig unklar ist momentan auch, wie die App so programmiert werden kann, dass sie bei Reisen mit den Warn-Apps anderer Länder kompatibel ist.

Steuervorteile für App-Benutzer?

Damit die Corona-App aussagekräftige Daten liefert, müssen sie laut Virologe Christian Drosten 60 Prozent der Bürger*innen installieren. Um den Anreiz zu erhöhen, hat der Fraktionsvize der Union im Bundestag, Thorsten Frei, Steuervorteile für Corona-App-Nutzer vorgeschlagen. TU-Rechtsinformatiker Dirk Heckmann, Direktor des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation in München, sieht derlei Druckmittel kritisch. „Die App muss zu 100 Prozent freiwillig sein, jeder Zwang ist verfassungsrechtlich problematisch“, betont er. Die App an sich findet er aber als Frühwarnsystem gut. Elementar bei der Einführung der App sind für ihn allerdings begleitende Hilfsangebote für Menschen, die einen Alarm erhalten – zum Beispiel gut erreichbare Hotlines und ausreichend Testmöglichkeiten.

Wann die App kommt, ist ungewiss. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sie für Ostern angekündigt, jetzt heißt es Pfingsten. Aber auch das ist sportlich. Denn viele Datenschützer fordern ein Begleitgesetz, das den Zweck der App definiert, um Missbrauch zu verhindern. Der Grüne Adjei befürchtet, dass die Daten sonst zum Beispiel zur Quarantäneüberwachung genutzt werden könnten. Leicht ist es nicht, die App datenschutzkonform zu gestalten, sagt Bayerns Landesdatenschützer Thomas Petri: Dies sei „ein sehr anspruchsvolles Unterfangen.“ (David Lohmann)

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