Politik

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vergangene Woche vor dem Landgericht in Verden. (Foto: dpa)

10.03.2015

Edathy-Geld geht an Kinderfeuerwehrverband

Der Kinderschutzbund wollte die 5000 Euro nicht, jetzt ist ein neuer Empfänger gefunden

Das Landgericht Verden hat einen neuen Empfänger für die Geldauflage von 5000 Euro aus dem Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy bestimmt. Nach der überraschenden Absage des Kinderschutzbundes Niedersachsen soll das Geld nun an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband des Landes ausgezahlt werden. Dies hat das Gericht am Dienstag beschlossen.  
"Die Kammer hat entschieden, dass der Verband das Geld erhalten soll, weil er sich bislang mehrfach vergeblich um eine Zuwendung bemüht hat", sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld. Nach Auffassung des Gerichts führe der Verband "sinnvolle und förderungswürdige Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" durch.  

Der Verband will das Geld akzeptieren

Das Landgericht hatte den Prozess gegen den früheren SPD-Abgeordneten Edathy vergangene Woche gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt und als Empfänger den Kinderschutzbund Niedersachsen benannt. Der aber hatte die Annahme verweigert und damit begründet, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können.
Der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband in Niedersachsen dagegen will die 5000 Euro annehmen. "Mit der uns nun zugewiesenen Geldauflage werden wir unser Präventionskonzept insbesondere im Bereich Kindeswohlgefährdung ausbauen und so weiterhin als Jugendverband unseren Schutzauftrag gegen einen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen konsequent erfüllen", teilte der Verband auf seiner Internetseite mit. (dpa) Hintergrund: Gerichtliche Geldauflagen - wer profitiert?Für viele gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland sind Zuweisungen aus Gerichtsprozessen für ihre Arbeit unverzichtbar. Bundesweit verhängen die Gerichte Jahr für Jahr Geldauflagen und Strafen in Millionenhöhe.  Eine deutschlandweite Übersicht ist schwierig. Aber: Allein das Justizministerium in Niedersachsen bezifferte die Gesamtsumme der Geldauflagen, die 2013 an gemeinnützige Einrichtungen im Land ausgezahlt wurde, auf 5,9 Millionen Euro. Davon gingen 927 000 Euro an die Stiftung Opferhilfe, 117 000 Euro an den Weißen Ring und fast 190 000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund. Wer das Geld bekommt, entscheidet das Gericht allein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können aber Vorschläge machen. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass der Empfänger möglichst  "sachbezogenen" ist. Das heißt, dass etwa Gelder aus einem Prozess, in dem es um Vergehen an Kindern ging, später an Institutionen fließen, die sich um das Kindeswohl bemühen. Ob eine Organisation das Geld annimmt, entscheidet diese wiederum selbst. Ablehnungen sind überaus selten. In Niedersachsen umfasst das Verzeichnis der gemeinnützigen Organisationen, aus denen die Gerichte Empfänger aussuchen können, derzeit 1972 Organisationen. Die Institutionen müssen die Aufnahme auf die Liste selbst beantragen. Darüber hinaus können aber auch Einrichtungen, die nicht im Verzeichnis gelistet sind, bei der Zuweisung von Geldauflagen bedacht werden.

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