Politik

Geballte Macht der Bischöfe. (Foto: dapd)

01.10.2010

Ein Widerspruch zur freien Lehre

Nach FDP und Grünen zweifeln jetzt auch Professoren an der Sinnhaftigkeit von Konkordatslehrstühlen

Darf ein Lehrstuhlinhaber an einer staatlichen Universität von der katholischen Kirche ins Amt befördert werden? Darf er abgelehnt werden, wenn er ihren Ansichten nicht gewogen ist? Darf also der Papst über der Freiheit der Lehre stehen, zumal in Fächern wie Soziologie oder Pädagogik? Dies sind die Kernfragen einer Debatte, die Bayerns FDP bei ihrem Landesparteitag in Kulmbach angestoßen hat.
Die von der FDP initiierte Debatte dreht sich um die so genannten Konkordats-Lehrstühle, die nicht etwa seit dem Mittelalter existieren, wie der Name vermuten lässt, sondern in Bayern erst durch einen 1924 besiegelten Vertrag zwischen Bundesland und Vatikan ins Leben gerufen wurden.
Bis zum heutigen Tag gibt es nach Angaben des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 21 solcher Lehrstühle an Universitäten des Freistaats – außerhalb der theologischen Fakultäten, in denen die Mitsprache der Kirche an der Tagesordnung ist. Auf diesen besonderen Lehrstühlen sitzen Professoren wie der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter (Universität Passau), der Philosoph Wilhelm Vossenkuhl (Ludwig-Maximilians-Universität München, LMU) oder die Pädagogin Eva Matthes (Universität Augsburg).
Was die FDP am meisten an diesen Konkordats-Lehrstühlen stört, ist, dass die katholische Kirche bei ihrer Besetzung ein erhebliches Mitspracherecht hat: Am Ende des Bewerbungsprozesses gibt sie entweder ihre Unbedenklichkeitserklärung Nihil obstat – „dem steht nichts entgegen“ – für den Kandidaten ab. Oder sie legt ihr Veto ein; was durchaus denkbar ist, wenn ein Bewerber den christlichen Pflichten eher skeptisch gegenüber steht.


Auch Heinrich Oberreuter ist Konkordats-Professor


Daher forderten Bayerns Liberale auf ihrem Parteitag, solche Lehrstühle umzuwandeln und das Vetorecht abzuschaffen. Die Macht, die die Kirche bei der Besetzung habe, sei unvereinbar mit der Verfassung und eine „offensichtliche und überflüssige Verletzung der Trennung von Staat und Kirche“, proklamierten die Liberalen in Kulmbach. Zudem werde in die Freiheit der Lehre eingegriffen.
Dass die bayerischen Grünen stark am Willen der FDP, das Verhältnis von Staat und Kirche neu zu ordnen, zweifeln, interessiert die Liberalen wenig. Noch im Juni dieses Jahres habe die FDP selbst einen grünen Antrag, das Mitspracherecht der katholischen Kirche zu beenden, nicht mitgetragen, sagte die religionspolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Gote.
Ob politisches Kalkül oder nicht, es sieht schlecht aus für den neuerlichen Vorstoß. Das zeigt schon eine bereits im vergangenen Jahr an die bayerische Regierung gestellte Anfrage der Grünen zu genau diesem Thema: Die Regierung antwortete, dass sie die Konkordats-Lehrstühle durchaus für verfassungskonform halte. Weder das Neutralitätsgebot des Staates noch das Prinzip der Freiheit von Wissenschaft und Forschung würden verletzt. Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) bekräftigte diese Ansicht, als er diese Woche zum FDP-Vorstoß Stellung nahm: „Wir sehen keinen Bedarf, das Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zu ändern.“
Ein wenig Hoffnung für die Gegner der päpstlichen Einflussnahme auf universitäre Posten macht, dass selbst Kirchenvertreter das Konkordat in bestimmten Fällen nicht mehr für zeitgemäß halten: „Dort, wo Lehrstuhlinhaber nicht unmittelbar mit der Ausbildung von Theologen oder Religionslehrern zu tun haben, besteht auch keine Notwendigkeit mehr für das Konkordat“, sagte Domdekan Lorenz Wolf, Leiter des Katholischen Büros Bayern, der Bayerischen Staatszeitung: „Den nächsten Schritt muss aber das Kultusministerium auf den Erzbischof von München und Freising zugehen.“
Doch das will Minister Spaenle eben nicht tun. Während die Regierung die Debatte schnell wieder eindampfen möchte, bekommen Liberale und Grüne nun auch Rückenwind von den Gelehrten: „Einen Konkordanz-Lehrstuhl beispielsweise in Philosophie würde ich nicht mehr als notwendig einschätzen“, sagt Sigmund Stintzing, Vizepräsident für den Bereich Berufungen an der LMU München. Dort ist der Philosophie-Professor Wilhelm Vossenkuhl seit 1993 Inhaber eines solchen Lehrstuhls.


Geschiedener Ordinarius auf dem Konkordatslehrstuhl


Damals, erinnert sich der 64-jährige Vossenkuhl, habe er sich gefreut, dass es keine kritischen Rückfragen der Kirche bei seiner Bewerbung gab. Immerhin war er zu diesem Zeitpunkt bereits einmal geschieden. „Die freie Lehre und das Konkordat sind zwei Prinzipien, die sich gegenüberstehen“, sagt Vossenkuhl heute, „und die christliche Grundhaltung ist kein Qualitätsmerkmal des Wissenschaftlers“.
Vossenkuhl geht voraussichtlich nach dem kommenden Semester in Ruhestand. Noch sieht es ganz danach aus, dass die Kirche auch seinem Nachfolger das Nihil obstat erteilen darf.
(Sebastian Winter)

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