Politik

Ein Drittel der Eingebürgerten stammt aus der EU, der Rest verteilt sich auf die ganze Welt mit Schwerpunkt Irak, Afghanistan und den Balkan. (Foto: dpa/C. Rheder)

17.03.2023

Einbürgerungen sind gefragt

Seit 2015 wollen auch in Bayern viel mehr Menschen einen deutschen Pass

Mit ihren Plänen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat die Berliner Ampel eine kontroverse Debatte ausgelöst. Die Bundesregierung will Einbürgerungen für bestimmte Personengruppen beschleunigen, um Anreize für eine schnellere Integration zu setzen. Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, sieht in den Plänen ein „Verramschen“ der deutschen Staatsbürgerschaft, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nennt sie staatstragender einen „fatalen Fehler“. Fabian Mehring (Freie Wähler) betont, Einbürgerung sei „nicht der erste, sondern der letzte Schritt von Integration“. SPD-Landeschef Florian von Brunn sieht dagegen in den neuen Regeln die „Einbürgerungsbedingungen für Menschen verbessert, die hier arbeiten und Steuern zahlen“. Wie sieht vor diesem Hintergrund die aktuelle Lage aus?

In Bayern ist die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen Jahren schon nach der alten Rechtslage deutlich angestiegen. Bis 2015 lag sie konstant bei gut 13.000 pro Jahr. Seither ist sie – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 – kontinuierlich auf zuletzt 23.150 angewachsen. Die größte Gruppe mit 2418 Menschen kam 2021 aus Rumänien, gefolgt von Syrien (2033 Menschen) und der Türkei mit 1901 Eingebürgerten; Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor. Insgesamt stammte gut ein Drittel der Eingebürgerten aus der EU, der Rest verteilt sich auf die ganze Welt mit Schwerpunkten auf den Fluchtstaaten Irak und Afghanistan sowie dem Balkan.

Gut die Hälfte der neuen Deutschen behielt den Pass des Herkunftslands. Eingebürgerte aus den EU-Staaten haben darauf Anspruch und nutzen dies auch zu gut 90 Prozent. Bei Eingebürgerten aus Nicht-EU-Staaten kann die Doppelstaatlichkeit auf Antrag behalten werden. Genehmigt wird das im Regelfall bei anerkannten Asylbewerber*innen, denen die Kontaktaufnahme zu ihrem früheren Verfolgerstaat als nicht zumutbar gilt, und bei Bewerbenden aus Staaten, die die Entlassung ihrer Bürger*innen aus der Staatszugehörigkeit nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erlauben.

Innenminister Herrmann begrüßt die steigende Zahl an Einbürgerungen als „starkes Zeichen erfolgreicher Integration“. „Ich lade alle gut integrierten Bürgerinnen und Bürger in Bayern ein, ihren Anspruch auf Einbürgerung wahrzunehmen“, sagte er bei einer Einbürgerungsfeier im vergangenen Jahr. Er betonte aber auch, dass die Einbürgerung ein „klares Bekenntnis zu Deutschland und seinen Werten“ voraussetze. Deshalb sollte die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit „Grundpfeiler des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts bleiben“.

Um Deutscher oder Deutsche zu werden, müssen Bewerber*innen nach der seit 1999 geltenden Rechtslage zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, für die es einige fallspezifische Ausnahmen gibt. Grundsätzlich aber müssen Identität und bisherige Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt und ein Mindestaufenthalt von acht Jahren in Deutschland nachgewiesen sein.

Ein Test ermittelt, ob die Deutschkenntnisse reichen

Die Antragstellenden dürfen „keine wesentlichen Straftaten“ begangen haben, weder Mitglied noch Unterstützer einer extremistischen Organisation sein und müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Daneben braucht es ausreichende Deutschkenntnisse – verlangt wird das Sprachniveau B1, also die Fähigkeit, Gesprochenes gut zu verstehen und sich über persönliche Dinge unterhalten zu können. Gefordert wird daneben Wissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu Schlaglichtern der jüngeren deutschen Geschichte. Dieses wird in einem verpflichtenden Einbürgerungstest ermittelt, der Fragen zum deutschen Wappentier über den Parlamentarismus bis hin zu Frauenrechten und Elternpflichten enthält. Die Regelungen für die Fachkräftezuwanderung übrigens haben nichts mit dem Staatsbürgerschaftsrecht zu tun und sind deshalb mit niedrigeren Zugangshürden ausgestattet. Personen, die über diesen Weg nach Deutschland kommen, erhalten im Regelfall nur ein befristetes Aufenthaltsrecht – spätere Einbürgerung nicht ausgeschlossen.

Nach den Plänen der Ampel sollen Einbürgerungen künftig schon nach fünf Jahren möglich sein. Bei „besonderen Integrationsleistungen“, etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen, sollen schon drei Jahre Aufenthalt ausreichen. Zudem sollen Menschen ab dem 67. Lebensjahr ohne Einbürgerungstest und schriftliche Deutsch-Prüfung eingebürgert werden können. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Gastarbeiter*innen der ersten Generation als Würdigung ihres Beitrags zum deutschen Wirtschaftswunder in der 1960er-Jahren. Zudem plant die Ampel, Mehrstaatlichkeit in Zukunft grundsätzlich zu erlauben.
(Jürgen Umlauft)

 

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