Politik

Die Gemeinde Attaching wehrt sich gegen die dritte Startbahn. (Foto: dpa)

19.02.2014

Entsetzen und Erleichterung

Urteil: Rechtlich spricht nichts gegen den umstrittenen Bau der dritten Startbahn in München. Luftverkehrswirtschaft und CSU jubeln. Bürgerinitiativen und Opposition halten an ihrem "Nein" fest.

Die Startbahngegner zeigen sich entsetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden: Das umstrittene Milliardenprojekt dritte Startbahn in München darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Das Gericht wies am heutigen Mittwoch alle sieben Klagen gegen den Bau ab, der nach einem Bürgerentscheid in München 2012 allerdings derzeit noch immer auf Eis liegt. Nach dem Urteil hatten sich im Gerichtssaal tulmultartige Szenen abgespielt, der Richter ließ den Saal räumen. Der Spruch der Richter zerstöre unter anderem das 1224 Jahre alte Dorf Attaching und damit die Heimat von knapp 1000 Menschen, kritisierte die Bürgerinitiative vor Ort. "Die Dorfgemeinschaft wird gemeinsam weiter für ihre Zukunft kämpfen."

Grüne: "Dass keine Revision ermöglicht wird, ist ein starkes Stück"

Auch die Opposition im bayerischen Landtag betont, sie bleibe bei ihrem "Nein" zur dritten Startbahn. „Unsere Position ist glasklar. Die Münchner Bürger haben sich Mitte 2012 in einer Abstimmung deutlich gegen die dritte Startbahn entschieden. Daran fühlt sich die SPD gebunden und wird sich daran halten", sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. "Anders als bei der CSU gibt es bei uns kein Wanken. Darauf dürfen sich auch die Flughafenanwohner verlassen." Sigi Hagl, Landesvorsitzende der Grünen, schimpft: "Das Urteil kommt nicht überraschend. Dass keine Revision ermöglicht wird, ist allerdings ein starkes Stück." Doch auch wenn das Gericht die Revision des Urteils nicht zuließ, dürfte das zähe jahrelange Ringen um die Startbahn noch eine Weile weitergehen. Bereits zuvor hatten die Bürgerinitiativen angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einzulegen. Ihr Sprecher, Hartmut Binner, kündigte an, den Widerstand noch zu verstärken. Er appellierte an die Staatsregierung, "sich von Geld und Ressourcenverschwendung und von der Missachtung des Bürgerentscheides im Namen des Volkes zu verabschieden". Innen- Und Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) aber begrüßte das Urteil: "Der Flughafen München ist als internationales Verkehrsdrehkreuz zentraler Baustein für den gesamten Verkehr in und nach Bayern und aus Bayern in die Welt", so Herrmann. "Die dritte Startbahn sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens, der schon heute in Spitzenzeiten an seine Grenzen stößt." Unterstützung erhielt er aus der CSU-Fraktion. Fraktionschef Thomas Kreuzer betonte: "Das heutige Urteil zeigt, dass im bisherigen Verfahren die Interessen aller Beteiligten angemessen abgewogen wurden." Und Erwin Huber, Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Landtag, ergänzte: "Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gegner der 3. Startbahn weiter die Gerichte beschäftigen werden, ist die heutige Entscheidung ein wichtiger Schritt für die Zukunftschancen der Menschen im Freistaat. Langfristig müssen wir darauf achten, dass Bayern im Wettbewerb der internationalen Drehkreuze konkurrenzfähig bleibt. Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor, wenn wir als Exportstandort auch künftig unseren hohen Standard und unseren Wohlstand halten wollen."

Der Bürgerentscheid hat nur ein Jahr Gültigkeit

Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind. "Sachlich spricht kaum etwas für den Bau
der Piste. Sie ist schlecht für die Anwohner und die Umwelt und sie ist schlicht überflüssig, weil die Wachstumsprognosen regelmäßig an der Wirklichkeit zerschellen", sagte Grünen-Chefin Sigi Hagl. Dass der VGH den Planfeststellungsbeschluss für eine dritte Start- und Landebahn am Münchener Flughafen bestätigt hat, ändert für auch für Benno Zierer,  umweltpolitischer Sprecher der Freien-Wähler-Landtagsfraktion, nichts an seiner kategorischen Ablehnung des Flughafenausbaus: "Die Baugenehmigung ist meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, weil sie auf falschen Prognosen basiert", betonte er. Unabhängig vom heutigen Urteil liegt das Projekt seit 2012 wegen eines ablehnenden Bürgerentscheids der Münchner Bevölkerung auf Eis. Die bayerische Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens darf somit dem Bau in der Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Der Bürgerentscheid hat zwar nur ein Jahr Gültigkeit, doch sehen sich alle Münchner Rathausparteien auch längerfristig an das Votum gebunden. Die Staatsregierung hingegen befürwortet den Bau der Startbahn: "Vor weiteren Entscheidungen zum Bau der Startbahn ist nun die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, die erst für Juni und Juli zu erwarten ist", sagte Verkehrsminister Herrmann. Und da einige Kläger die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen werden, müsse man noch weiter abwarten. "Eine Entscheidung darüber braucht erfahrungsgemäß rund ein Jahr. Deshalb gehen wir davon aus, dass das Urteil frühestens im Sommer 2015 rechtskräftig sein wird. Wir wollen in jedem Fall die Rechtskraft des Urteils abwarten." (Angelika Kahl, dpa)

Kommentare (2)

  1. Redaktion BSZ am 20.02.2014
    Vielen Dank für den Hinweis. Die Buchstabendreher wurde in dem Text korrigiert.
  2. Gickgack am 20.02.2014
    Der Bay. Verwaltungsgerichtshof in München heißt VGH, nicht VHG...
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