Politik

Demonstranten mit Schildern, die an die NSU-Opfer erinnern. (Foto: dpa)

12.07.2018

Entsetzte Nebenkläger

Nachsicht für die Helfershelfer: Nach über fünf Jahren wurde im Münchner NSU-Prozess das Urteil gesprochen

Fünf Angeklagte, fünf Richter, 14 Verteidiger, 43 Befangenheitsanträge, 60 Nebenklägeranwälte, 95 Nebenkläger, 264 Beweisanträge, 438 Verhandlungstage, 597 Zeugen und Sachverständige – kaum jemand hatte noch mitgezählt beim Münchner NSU-Prozess. Allein die Nebenklägeranwältin Antonia von der Behrens hatte unbeirrt mehr als fünf Jahre lang die Statistik geführt. So mancher konnte es nicht mehr glauben, und doch wurde an diesem 438. Verhandlungstag das Urteil verkündet.

Lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, zehn Jahre für Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen, für die übrigen drei Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren. Der Münchner Mammutprozess ist zu Ende. Für die Hauptangeklagte, die zumeist allein im Rampenlicht stand, ging er erwartungsgemäß nicht gut aus.

Als sich Beate Zschäpe im Dezember 2015 nach 255 Verhandlungstagen doch noch herbeiließ, ihr Schweigen im NSU-Prozess zu brechen und von ihrem Wahlverteidiger Mathias Grasel eine Erklärung verlesen zu lassen, gab sie die zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle, die die Bundesanwaltschaft dem NSU zur Last legt, alle einzeln zu – doch immer mit dem Nachsatz, allein ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten die Verbrechen begangen. Sie selbst habe immer erst im Nachhinein und mit Entsetzen davon erfahren. „Ich war weder an den Vorbereitungshandlungen noch an der Tatausführung beteiligt.“

Nebenklägeranwalt Hardy Langer nannte diese Einlassung „ein taktisch wohldurchdachtes, anwaltlich formuliertes Nichts“ und sprach damit vielen Nebenklägern aus der Seele. In seinem Urteil machte nun auch der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts klar, dass ihn Zschäpes mantraartig wiederholte Entlastungsformel nicht überzeugte. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fügte in seiner mündlichen Urteilsbegründung fast bei jedem einzelnen von Mundlos und Böhnhardt ausgeführten Verbrechen hinzu: „in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Zschäpe“.

Tosender Applaus von den Neonazis

Das Gericht hat an Zschäpes Mittäterschaft genauso wenig Zweifel wie an Wohllebens Beihilfe. Wohlleben hatte behauptet, er habe die Pistole der Marke Ceska (mit der neun der zehn NSU-Morde begangen wurden) für seinen Freund Böhnhardt nur besorgt, weil er davon ausgegangen sei, dieser wolle sich damit im Fall des Falles selbst erschießen. Allerdings hatte Böhnhardt ausdrücklich ein Modell mit Schalldämpfer geordert – und auch bekommen. Was Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zu der süffisanten Feststellung veranlasste: „Auf die Schonung des Gehörs wird es einem Selbstmörder wohl kaum ankommen.“ Für die hinrichtungsartig vollzogenen Morde am hellichten Tag mitten in der Stadt war der Schalldämpfer dagegen unerlässlich.

Bei Zschäpe folgte der Senat der Bundesanwaltschaft im Strafmaß, verhängte indes keine Sicherungsverwahrung, bei Wohlleben blieb er zwei Jahre unter der Forderung der Ankläger. Doch für eine handfeste Überraschung sorgte er bei André Eminger. Die Bundesanwaltschaft hatte für den engen Freund des NSU-Trios zwölf Jahre Haft gefordert. Angesichts der hohen Strafforderung war Eminger daraufhin am 12. September 2017 in U-Haft genommen worden. Nun sprach ihn das Gericht hinsichtlich der Beihilfe zum versuchten Mord frei, verurteilte ihn lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren und hob die U-Haft mit sofortiger Wirkung auf.

Bei den im Gerichtssaal anwesenden Neonazis löste dieses Urteil Jubel aus, bei den Nebenklägern blankes Entsetzen. Mehmet Daimagüler, der die Hinterbliebenen von zwei Nürnberger NSU-Mordopfern vertritt, sagte der Staatszeitung: „Es ist eine Mischung aus kalter Wut und Enttäuschung.“ Vor allem das milde Urteil für André Eminger ist für Daimagüler „ein fatales Signal“, schließlich müsse man ja davon ausgehen, „dass noch viele Helfershelfer des NSU auf freiem Fuß sind“. Das bittere Resumée des Berliner Rechtsanwalts: „Das ist heute ein guter Tag für die Neonazis.“

Rechtsanwalt Hardy Langer, der zwei Schwestern des Rostocker NSU-Opfers vertritt, findet die mündliche Urteilsbegründung „von der Tiefe her schon etwas enttäuschend. Einer recht spartanischen Sachverhaltsschilderung folgte eine noch dürftigere Schnell-Beweiswürdigung“. Für die lange Dauer des NSU-Prozesses macht er die Verteidigung verantwortlich. Deren endlose Anträge hätten „das Verfahren deutlich verzögert“. Im Gegensatz dazu habe die Nebenklage dem Prozess einen klaren Erkenntnisgewinn beschert.

Der Münchner Rechtsanwalt Yavuz Narin, der die Hinterbliebenen von Theodoros Boulgarides vertritt, der 2005 in München ermordet wurde, geht mit dem Urteil hart ins Gericht. Es sei „ein deutliches Signal an Neonazis und rassistische Gewalttäter“, die sich „nunmehr darauf verlassen können, von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst zu werden“. Speziell das unerwartet milde Urteil für André Eminger ist für Narin verheerend. „Die sonst nicht gerade für milde Urteile bekannten Richter haben sich den tosenden Applaus und das Gejohle der Neonazis redlich verdient.“
(Florian Sendtner)

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