Politik

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet sein Urteil zur Erbschaftsteuer. (Foto: dpa)

17.12.2014

Erbschaftsteuer: Karlsruhe kippt Privilegien für Firmenerben

Bald ist es vorbei mit den großzügigen Steuervergüstigungen. Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, die Erbschaftsteuer neu zu regeln

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.  
"Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz vonFamilienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen,Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.
So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 MilliardenEuro inAnspruch genommen worden, während der Fiskus in diesemJahr nur 4,3 MilliardenEuro Erbschaftsteuer eingenommen habe.

Seit 2009 gelten die Ausnahmen

Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist. Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.
Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als verfassungswidrig. So würden durch die Ausnahmen nicht nur kleinere und mittelständische Betriebe bevorzugt, sondern unabhängig von ihrem wahren Entlastungsbedarf auch Großkonzerne, hieß es unter anderem. Weiter missbilligte der Senat die Privilegien innerhalb der Steuerfreistellung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die Möglichkeiten, durch rechtliche Schlupflöcher Steuern zu vermeiden.  
Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. "Es steht ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren", sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch völlig neu strukturieren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes.

Freie Wähler wollen die Steuer ganz abschaffen

Die Freien Wähler in Bayern fordern indes die Komplett-Abschaffung der Erbaschaftssteuer. Bernhard Pohl, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion betont: "Die Steuer ist ungerecht und trifft in den meisten Fällen ohnehin die Falschen. Gerade Erblasser mit großen Vermögen haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer komplett zu vermeiden." Umgekehrt aber müssten Erben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, schon ab 20.000 Euro 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Pohl verweist zudem darauf, dass das vererbte Vermögen vom Erblasser bereits einmal versteuert wurde. Es sei nicht einzusehen, dass derjenige, der sparsam lebt, um ihm nahestehende Menschen etwas zu hinterlassen, gegenüber denen benachteiligt wird, die ihr ganzes Hab und Gut für sich selbst aufbrauchen.   Auch die Gefahr möglicher Einnahmeausfälle – in Bayern 900 Millionen Euro – schreckt den Haushaltspolitiker nicht: „Die Steuereinnahmen, die der Freistaat Bayern für den Landeshaushalt vereinnahmt, sind seit 2008 um 25 Prozent gestiegen. Der Staat muss also nicht seine Einnahmeseite, sondern die Ausgaben auf den Prüfstand stellen."

SPD: "Bayern kann auf die Steuer nicht verzichten"

"Bayern kann auf die Einnahmen aus dieser Ländersteuer in Höhe von über einer Milliarde Euro pro Jahr nicht verzichten", sagt dagegen der bayerische SPD-Finanzexperte Volkmar Halbleib, der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Die Richter stellten damit einen ungerechten Zustand richtig. Auch große Unternehmen und besonders Reiche müssen sich an den gesellschaftlichen Lasten beteiligen. Einer Aushöhlung der Erbschaftsteuer muss ein Riegel vorgeschoben werden. Natürlich wollen wir aber auch, dass sowohl die Freibeträge für private Erben erhalten bleiben als auch für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe der Generationenübergang und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht durch zu große Besteuerung erschwert wird.“
Zugleich erteilt Halbleib Überlegungen in der CSU, die Erbschaftssteuersätze regional unterschiedlich zu gestalten, eine Absage. „Auch Erben großer Vermögen müssen weiterhin ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Der Freistaat hat es nicht nötig, sich wie dubiose Karibikinseln als Steueroase für Reiche zu positionieren. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit für Arbeitnehmer, die brav ihre Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Große Vermögen sollten nach der heutigen Entscheidung der Verfassungsrichter künftig einen stärkeren Beitrag leisten.“

Forderung aus der CSU: Erbschaftsteuer regionalisieren

Ebenfalls nicht auf die Erbschaftssteuer verzichten, wollen die bayerischen Grünen. Sie fordern von der Bundesregierung, die Gerechtigkeitslücke  endlich zu schließen und neue Vorschläge auf den Tisch zu legen. "Unsere Vorstellung ist klar: Der Betriebsübergang muss gewährleistet sein, aber darf nicht dazu führen, überhaupt keine Erbschaftssteuer mehr zahlen zu müssen", sagt Thomas Mütze, wirtschaftspolitischer Sprecher im Landtag und betont: "Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer steht ebenso wenig auf der Agenda, wie die Regionalisierung. Bayern profitiert derzeit mit rund einer Milliarde jährlich von der Erbschaftssteuer – dieses Geld brauchen wir für die Infrastruktur und die Bildung; da ist es gut angelegt.“
Auch der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, fordert nun rasche gesetzliche Klarheit. Zugleich spricht er jedoch für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer aus. „Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich in die Länderkassen fließt. Deshalb sollten künftig die Länder selbst den gesetzlichen Rahmen bestimmen“, sagt Michelbach. (BSZ/dpa)

Kommentare (1)

  1. Josef am 18.12.2014
    Das gefällt der Firma Quandt bestimmt nicht!
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