Politik

15.03.2019

EU-Urheberrechtsreform: Es geht auch ohne Uploadfilter

Ein Kommentar von David Lohmann

Dass die EU das Urheberrecht an das Internetzeitalter anpassen will, ist eine gute Idee. Die letzte große Reform fand 2001 statt – damals gab es weder Youtube noch Facebook. Dennoch darf das EU-Parlament das Gesetz Ende März in seiner jetzigen Form nicht verabschieden. Grund: In Artikel 13 heißt es, Plattformen sollen künftig dafür sorgen, dass keine urheberrechtsgeschützten Videos hochgeladen werden können.

Natürlich müssen Urheberrechte geschützt werden. Das Problem: Plattformen werden dies mit Upload-Filtern machen. Befürworter des Gesetzes verweisen zwar darauf, dass der Begriff im Gesetz nicht vorkommt, Youtube & Co sollen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern aushandeln, damit Inhalte legal hochgeladen werden können. Nur werden sie das nicht machen, weil filtern einfacher ist, als lange zu verhandeln.

Warum werden die großen Plattformen nicht per Gesetz zu Lizenzzahlungen verpflichtet?

Das Problem an Upload-Filtern: Sie können nicht unterscheiden, ob es sich bei dem Beitrag um Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie oder Satire handelt – in letzteren Fällen wären keine Urheberrechte betroffen. Hinzu kommt: Da die Plattformen durch das Gesetz für Urheberrechtsverstöße haftbar sind, werden sie aus Angst vor Klagen im Zweifel eher zu viel als zu wenig filtern. Das ist nicht nur eine Gefahr für die Vielfalt im Netz, sondern eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Persönlichkeitsrechte der Nutzer.

Zusätzlich führen die Uploadfilter zu einer Monopolisierung. Google hat mehr als 100 Millionen Dollar in die Entwicklung seines Filters investiert – unmöglich für Start-ups. In Nachverhandlungen wurde dem Gesetz jetzt zwar eine Ausnahmeregelung für Unternehmen unter drei Jahren hinzugefügt. Danach müssen sie aber auch filtern – damit macht sich Europa noch mehr von der Technik aus dem Silicon Valley abhängig.

Lösungen gäbe es viele. Warum werden die großen Plattformen nicht per Gesetz zu Lizenzzahlungen verpflichtet – ohne die Möglichkeit, Upload-Filter einzuführen? Warum wird nicht eine Ausnahme für die nicht kommerzielle Nutzung von Werken ins Gesetz aufgenommen? Oder über eine Pauschalzahlung an die Verwertungsgesellschaften wie beim Kauf von Kopierern oder Scannern nachgedacht? Ohne ein Entgegenkommen wird der Protest auf der Straße weitergehen.

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