Politik

Für über 55-Jährige nahezu unmöglich: die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse. (Foto: dpa/Jens Kalaene)

02.10.2020

Fallstricke im System

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse in der Corona-Krise ist schwierig

Es ist etwa eine Woche her, da erreichte Birgit Fruth, tätig im Vertrieb der AOK und SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Amberg, der Anruf eines Reisebusunternehmers. Der Mann, dessen Geschäft es war, mit seinen zwei Reisebussen Ausflugsfahrten anzubieten, war aufgrund der Corona-Pandemie in so große finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass er sich die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten konnte. Er suchte jetzt nach einer Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Fruth musste ablehnen. „Der Mann war 59 Jahre alt“, sagt sie. „Da konnte ich leider nichts für ihn tun.“

Fruth bekommt derzeit viele solcher Anrufe. „Vor Corona waren es in der Woche vielleicht drei Privatversicherte, die wechseln wollten. Jetzt sind es zehn“, sagt sie. Meist aber könne sie nicht helfen, weil die Anrufer älter als 55 Jahre sind. „Dass ich dann absagen muss, tut mir in der Seele weh“, sagt Fruth.

55 Jahre, das ist die Grenze, bis zu der unter ganz bestimmten Umständen ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche (GKV) noch möglich ist. Jenseits dieser kritischen Linie, sagt Steffen Landgraf, stellvertretender Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokraten im Gesundheitswesen, ist quasi Schluss. „Persönliche Umstände, egal welcher Natur, sei es Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Altersarmut, spielen keine Rolle.“

Fruth und Landgraf setzen sich dafür ein, dass zumindest in Härtefällen ein Wechsel in die GKV auch für über 55-Jährige möglich ist. Langfristig aber soll nach Willen der BayernSPD eine Bürgerversicherung das jetzige System ablösen. Sozialdemokraten, Grüne und Linke kämpfen seit Jahren für eine „Krankenkasse für alle“, wenn auch mit unterschiedlichen Konzepten. 2017 war die Bürgerversicherung ein Wahlkampfthema der SPD, das sie bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union aber nicht durchsetzen konnte.

Landgraf, Psychotherapeut „leider noch ohne Kassenzulassung“, kann das nicht nachvollziehen. Er habe in seiner Praxis oft Patienten, die nicht mehr wüssten, von was sie die Beiträge zur PKV zahlen sollten. Landgraf erzählt von einem „klassischen Fall“: Sie, 57 Jahre alt, drei Kinder, mehr als 30 Jahre mit ihrem Mann verheiratet und bei ihm in der Privaten mitversichert – bis der erfolgreiche Unternehmer sie wegen einer Jüngeren verlässt. Die Frau sucht sich eine Arbeit, mit der sie zwar gerade so über die Runden kommt, sich aber die Beiträge zur PKV nicht mehr leisten kann. Ihr Brutto-Jahresgehalt liegt weit unter der Versicherungspflichtgrenze von 62 550 Euro, also der Grenze, ab der Arbeitnehmer im Jahr 2020 überhaupt erst in die PKV eintreten dürfen. Trotzdem muss sie in der PKV bleiben. Wie sie die immer weiter steigenden Beiträge im Alter aufbringen soll, weiß sie nicht. „Für mich ist das ein Skandal“, sagt Landgraf. „Für diese Menschen brauchen wir schnellstmöglich eine Lösung.“

Eingeführt wurde die Altersgrenze von 55 Jahren im Jahr 2000 im Zuge der Gesundheitsreform. Damit sollte verhindert werden, dass junge Menschen aufgrund günstigerer Tarife erst in die PKV gehen, im Alter aber, wenn die Beiträge bei der PKV steigen, in die dann oft günstigere GKV wechseln. Beiträge bei der PKV bemessen sich nach Alter und Gesundheit, das Einkommen spielt keine Rolle. Deshalb können bei der PKV sogar im Rentenalter die Beiträge stark steigen. „Die Versicherer behaupten oft, dass die Altersrückstellungen diese Steigerungen vollständig abfangen“, sagt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Aber das entspricht leider nicht der Realität.“

Grundsätzlich hält der Fachmann einen Wechsel in die GKV dann für naheliegend, wenn absehbar ist, dass im Alter die Rente und sonstige Einkünfte nicht besonders üppig ausfallen. Angestellte unter 55 Jahre können dafür etwa ihre Arbeitszeit so reduzieren, dass sie unter die Grenze der Versicherungspflicht fallen. Der Arbeitgeber muss sie dann in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Nach einem Jahr, manchmal reicht aber auch eine kürzere Frist, können Arbeitspensum und Gehalt wieder erhöht werden.

Kaum Schlupflöcher für über 55-Jährige

Wer dann wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wird in der GKV freiwillig versichert. Aber: Bei Beantragung der gesetzlichen Rente wird die Krankenkasse die sogenannte 90-Prozent-Prüfung vornehmen. Wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens weniger als 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war, der muss bei der Bemessung seines GKV-Beitrags im Rentenalter einen Nachteil hinnehmen. Grundlage sind dann nicht mehr nur die Rente und Versorgungsbezüge, wie bei den versicherungspflichtigen Rentnern, sondern auch alle privaten Einnahmen, etwa aus Vermietungen. „Je länger man mit dem Wechsel wartet, desto wahrscheinlicher ist es, dass man in die freiwillige Versicherung der Rentner fällt“, sagt Landorff. „Auch das gilt es zu berücksichtigen.“

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten für unter 55-Jährige: Angestellte können bis zu 3312 Euro vom Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und so unter die Entgeltgrenze gelangen. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld I berechtigt zum Wechsel in die GKV. Für Selbstständige ist der Weg in die Festanstellung die einfachste Lösung.

Wer über 55 Jahre ist, für den gibt es nur einige wenige Schlupflöcher. „Wer geringe Einnahmen hat, etwa weil er einen 450-Euro-Minijob ausübt, sollte über die Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner nachdenken“, sagt Landorff. „Das ist eine Möglichkeit.“ Eine andere ist beschwerlicher und führt in das EU-Ausland. Für Personen, die ihren Wohnsitz etwa nach Österreich oder Dänemark verlegen und dort in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kommt bei Rückkehr nach Deutschland eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Betracht. Hierfür wird von den Krankenkassen der Nachweis von Vorversicherungszeiten im Ausland verlangt.

„Das jetzige System bietet kaum Auswege für Menschen in Notsituationen“, bilanzieren Fruth und Landgraf. Die beiden Sozialdemokraten aus der Oberpfalz wollen deshalb weiter für die Idee der solidarischen Bürgerversicherung werben. „Jetzt gilt es auch in der Union Mitstreiter zu gewinnen“, sagt Landgraf. Einfach werde das nicht, meint er. „Aber das macht nichts. Man wächst bekanntlich mit seinen Herausforderungen.“
(Beatrice Oßberger)

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