Politik

20.07.2018

Flächenfraß: Konzepte gesucht

Ein Kommentar von Jürgen Umlauft

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Nichtzulassung des Volksbegehrens gegen den Flächenfraß hat der Kampf für einen sorgsameren Umgang mit der endlichen Ressource Boden einen schweren Rückschlag erlitten. Verbindliche Regelungen zum Flächensparen sind damit in weite Ferne gerückt. Der Handlungsdruck bei CSU und Staatsregierung ist gesunken. Dabei ist das Problem gerade in Bayern virulent. Nirgends in Deutschland wird jeden Tag mehr Fläche für den Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrswegebau verbraucht als im Freistaat – und zwar erheblich mehr, als es Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum erwarten ließen.

Der Volksbegehrensentwurf der Grünen und ihrer Mitstreiter mit der starren Verbrauchsobergrenze als Knebel für die Kommunen war sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber der Vorstoß war der erste ernsthafte Versuch, der mitunter bedenkenlosen Ausweisung von Gewerbe- und Verkehrsflächen einen Riegel vorzuschieben.

Halbherzige Anreizprogramm reichen nicht, und Freiwilligkeit bringt auch nichts

Staatsregierung und Kommunen können nach dem Urteil aufatmen. Es ist aber nur eine Verschnaufpause, denn das Thema ist nicht vom Tisch. Um das zu erreichen, müssen CSU und Ministerrat mehr bieten als ein Landesentwicklungsprogramm, das mehr Schleusen öffnet als schließt. Und auch mehr als halbherzige Anreizprogramme zum Flächensparen, die ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen. Denn dabei ist oft die Gemeinde die Dumme, die auf Flächensparen setzt, während der Nachbarort seine Freiräume voll ausnutzt.

Effektives Flächensparen braucht verbindliche Regeln. Eine Obergrenze ist aber ein zu starres Instrument. Wie es gehen könnte, hat eine Expertenanhörung im Landtag ergeben, in der selbst die Vertreter der Kommunen mehr Verbindlichkeit im Rahmen ihrer Planungshoheit gefordert haben. Zum Beispiel mit klaren gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung von Parkplätzen oder dem Zwang zum mehrstöckigen Bauen bei großen Einzelhandelsprojekten. Gelten da im Land nicht überall die gleichen Auflagen, bleibt es beim ökologischen Unterbietungswettbewerb bei der Ansiedlung von Handel und Gewerbe. Und es geht in Bayern weiter jedes Jahr eine Fläche von der Größe des Ammersees für Natur und Landwirtschaft verloren.

Kommentare (1)

  1. Flächensparer am 20.07.2018
    Was mich an der derzeitigen Debatte über das Thema Flächenfaß wirklich ärgert, ist die Unwissenheit und die Unkenntnis vieler Politiker und Jornalisten über umweltpolitische Instrumente.
    Eine Obergrenze ist eben kein starres Instrument für die Gemeinden im Gegenteil, wenn die Fächenvorgabe etwa durch einen Zertifikatehandel geschieht ist das ein umweltökonomisches Instrument, das zu den marktwirtschaftlichen, flexiblen Instrumenten zählt; die Obergrenze gilt für das ganze Land und eben nicht für einzelne Gemeinde.
    Dagegen sind verbindliche Deteilregelungen etwa zur genauen Ausgestaltung von Parkplätzen und Gebäuden eine starre, unflexible Lösung, die teuer ist und nicht hinreichend treffsicher.
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