Politik

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat eine Kisten mit Unterschriften für das Volksbegehren persönlich zum Innenministerium gebracht. (Foto: dpa)

02.04.2014

G9-Volksbegehren beginnt im Juli

Volksbegehren "Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern" zugelassen.

Das Bayerische Innenministerium  hat die Prüfung des am 28. Februar 2014 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens "Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern" abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 11. April 2014 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 3. Juli 2014, beginnen und am Mittwoch, 16. Juli 2014, enden. 

Piazolo (FW): "Ich fordere die CSU auf, schnellstmöglich zu sagen, wo sie steht."

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (circa 945 000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen. Die Freien Wähler wollen erreichen, dass zusätzlich zum achtjährigen auch das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt wird. Piazolo will nun den politischen Druck auf die CSU erhöhen: "Ich fordere die CSU auf, schnellstmöglich zu sagen, wo sie steht." (BSZ)

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