Politik

07.02.2014

Gutes Rechtsbruchgeschäft

Ein Kommentar von Roswin Finkenzeller

Die Straftat Steuerhinterziehung galt jahrzehntelang als Kavaliersdelikt. Das hat sich geändert, obwohl der Entschuldigungsgrund, die ungerechte Höhe mancher Steuer, nach wie vor angeführt werden könnte. Weil eben Steuermoral nicht Moral, sondern Kalkül ist, zeigen sich zur Zeit viele Gesetzesbrecher selber an. Ein häufiger Grund dürfte die Angst vor Entdeckung sein. Auch die Rücksicht auf erbende Kinder mag da und dort eine Rolle spielen. Meistens aber verlieren die Leute einfach die Nerven.
An einer solchen Zerrüttung des Nervenkostüms ist der Staat brennend interessiert. Er duldet es, dass Personen, die sich selbst bezichtigen, genau so an den Pranger gestellt werden wie die unfreiwillig Ertappten – unter vollem Namen und unter Bekanntgabe einiger Daten, die den sonst hoch beliebten Datenschutz durchaus verdient hätten. Verfestigen soll sich der Eindruck, dass über kurz oder lang die Behörden sowieso hinter alles kommen und schließlich kein Pardon mehr kennen werden. Doch zur Peitsche gehört seit jeher das Zuckerbrot. Der Staat stellt in Aussicht, bekennende Straftäter nicht zu bestrafen, und wenn doch, dann etwas milder als eigentlich vorgesehen.

Der Fiskus profitiert


Diejenigen, die das für einen Gangsterrabatt halten, bilden eine gemischte Gesellschaft. Brave, unverdrossene Steuerzahler zählen ebenso zu ihnen wie Gerechtigkeitsfanatiker und solche Individuen, die vom Staatsanwalt bereits schmerzhaft erwischt worden sind und nun wünschen, dass es ihresgleichen nicht besser ergehe. Doch die gar nicht blinde Justitia drückt auch sonst ein Auge zu. Dafür, dass ihr ein Teil der Arbeit abgenommen wird, zahlt sie zuweilen einen Preis. Frühe Geständnisse sind ihr lieber als ewige Indizienprozesse. Nur bei Mord geht das nicht, doch sind die wenigsten Spitzbuben Mörder, und die Steuerhinterzieher sind es schon gleich gar nicht.
Könnte die SPD-Generalsekretärin Fahimi garantieren, dass sämtliche Steuerbetrüger demnächst aufgegriffen werden, hätte ihre Verdammung der Straffreiheit einen Sinn. Da die Welt jedoch anders tickt, macht der Fiskus mit der taktischen Reue samt Nachzahlungen ein glänzendes Geschäft. Sich dieses durch Unerbittlichkeit zu verbauen, wäre zwar idealistisch, aber auch ungemein töricht.

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