Politik

Beim Datediebstahl geht es nicht nur im einen möglichen wirtschaftlichen Schaden. Sind staatliche Strukturen betroffen kann er fatale Auswirkungen haben. (Foto: Jens Büttner, dpa)

11.04.2019

Härtere Strafen für Datendiebstahl

Bayern will die Höchststrafe für Delikte im Internet anheben

Bayern fordert härtere Strafen für den Diebstahl von Daten im Internet. Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, die Strom- oder Wasserversorgung, sollen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden dürfen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den die bayerische Staatsregierung in den Bundesrat eingebracht hat und der dort womöglich am Freitag diskutiert werden soll. Damit passe man die Straftaten an die entsprechenden Delikte in der "analogen Welt" an, hieß es im bayerischen Justizministerium.

"Das aktuelle Strafrecht wird den neuen Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Das zeigen nicht zuletzt die großen Datenleaks der jüngeren Zeit", erklärte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Das Bundesjustizministerium habe die überfällige Modernisierung des Strafrechts aber bislang nicht in Angriff genommen. "Deshalb möchte Bayern auf Bundesebene Tempo machen und legt dazu eigene Vorschläge auf den Tisch."

"Wir müssen das Strafrecht für die digitale Welt fit machen"

Digitale Daten seien strafrechtlich bislang nicht ausreichend geschützt, erklärte Eisenreich. "Wir alle wissen aber, welche Tragweite das Abfangen und Missbrauchen fremder Daten haben kann." Cyberkriminalität bedrohe nicht nur die Privatsphäre und das Vermögen jedes Einzelnen, sondern habe auch das Potenzial, staatliche Institutionen, die Wirtschaft und die Demokratie als solche zu gefährden. Auf diese Gefahr müsse das Strafrecht reagieren. "Wir müssen das Strafrecht für die digitale Welt fit machen."

Auch digitale "Einbruchsversuche" sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig bestraft werden können. Bislang seien bloße Versuche, etwa wenn die Täter an Zugangssicherungen scheiterten, straflos gewesen. Zudem sollen bestimmte Ermittlungen wie etwa Online-Durchsuchungen künftig auch bei schweren Cyber-Straftaten angewandt werden dürfen.
(dpa)

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