Politik

01.10.2020

Heizpilze in der Gastronomie – im Corona-Winter eine sinnvolle Idee?

Damit die Wirte die Saison der Außengastronomie zu verlängern können, fordert die Dehoga Bayern die vielerorts verbotenen Heizpilze in diesem Ausnahmejahr zu erlauben. Der Bund Naturschutz empfielt als Alternative Parka und Skiunterwäsche. Denn Heizstrahler seien auch während der Pandemie ein Klimakiller

JA

Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer der Dehoga Bayern

Auch unsere neueste Umfrage zeigt, dass nach wie vor 59 Prozent aller gastgewerblichen Unternehmen um ihre Existenz bangen. Die Situation bleibt weiterhin angespannt, da nun wetterbedingt zusätzliche Außenplätze wieder wegfallen. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände und der damit verbundenen geringeren Gästezahl sind diese zusätzlichen Plätze aber wichtig, um die hohen Verluste der vergangenen Monate halbwegs ausgleichen zu können und drohende Insolvenzen zu verhindern.

Obwohl die Hygienekonzepte im Gastgewerbe sehr gut funktionieren, wollen einige Gäste doch eher draußen sitzen. Eine wirkungsvolle Maßnahme wäre es daher, die Saison der Außengastronomie zu verlängern und die momentan vielerorts verbotenen Heizpilze in diesem Ausnahmejahr zu erlauben.
Ganz klar: Auch wir stehen für Umwelt- und Naturschutz. Wir sind sogar direkt von ihm abhängig, da Gastgewerbe und Tourismus von einer intakten Natur leben. Doch in der Abwägung zwischen dem punktuellen, stundenweisen Einsatz von Heizpilzen auf der einen Seite und der Gefährdung von Betrieben und damit Arbeitsplätzen auf der anderen Seite plädiere ich in dieser schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg dafür, Heizpilze ausnahmsweise zuzulassen.

Glücklicherweise kommen hier bereits einige Kommunen den Gastronomen entgegen. Zusätzlich könnten Ausnahmeregelungen für das Aufstellen von Hütten unterstützend wirken. Zeitgleich sind wir aktiv, um die Innengastronomie noch attraktiver zu machen. So haben wir mit dem Fraunhofer-Institut eine Projektstudie im Bereich der Lüftung und Luftdesinfektion auf den Weg gebracht. Ziel ist es, ohne große Investitionen zusätzlich Sicherheit zu geben.

Unser Gastgewerbe ist lebens- und systemrelevant. Wir müssen weiter enorme Reform- und Rettungsanstrengungen unternehmen, um die Strukturen langfristig zu erhalten. Die Erlaubnis von Heizpilzen ist hierfür ein wichtiger kommunaler Baustein, dem weitere folgen müssen.

NEIN

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des Bund Natur

Terrassenheizstrahler – ob mit Gas oder Strom betrieben – sind Energieverschwender und gelten damit zu Recht als Klimakiller. Das gilt leider auch während der Covid-19-Pandemie. In dieser herausfordernden Zeit ist es dennoch notwendig, die parallel ablaufende Biodiversitäts- und Klimakrise nicht aus dem Blick zu verlieren. Ein Gas-Heizpilz ist nach Angaben des Umweltbundesamts für den Ausstoß von bis zu 3,2 Kilogramm Kohlendioxid pro Stunde verantwortlich. Infrarotstrahler, im Idealfall betrieben mit erneuerbaren Energien, stellen dabei nur auf den ersten Blick eine Alternative dar. Auch sie sind Stromfresser. Die erneuerbaren Energien werden für essenzielle Anwendungen benötigt und dürfen nicht als Rechtfertigung für Stromverschwendung ausgenutzt werden. Es ist schlichtweg widersinnig, die Straße beheizen zu wollen.

Die bayerische Staatsregierung und viele Kommunen haben sich zu Recht das Ziel gesetzt, Energie zu sparen. Das gilt besonders für den Gebäude- und Heizbereich, wo viel Einsparpotenzial besteht. Etliche Programme wurden aufgelegt, um zum Beispiel die Wärmedämmung finanziell zu fördern. Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Innenraum bis zu zehn Mal so lange zu beheizen. Die Heizstrahler setzen somit sichtbar im öffentlichen Raum ein denkbar schlechtes Zeichen.

Dass die Menschen in Zeiten von Covid-19 auch in Restaurants so lange wie möglich an der frischen Luft sitzen möchten, ist verständlich. Als Alternativen zum Heizpilz sollten jedoch so lange wie möglich warme Anziehsachen, Decken und Sitzpolster genutzt werden. Die Frage muss lauten, wie der Gastronomie geholfen werden kann. So wie der Sommer 2020 uns allen mit den sichtbaren Veränderungen im Straßenbild in Erinnerung bleiben wird, so wird vom Herbst 2020 bleiben, dass wir die innerstädtisch neu geschaffenen Freiräume auch im Herbst in Parka und Skiunterwäsche weiter nutzen können.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.