Politik

Muss ins Gefängnis: Bayern-Präsident Uli Hoeneß. (Foto: dpa)

13.03.2014

Hoeneß: Dreieinhalb Jahre Knast

Das Landgericht München spricht den Präsidenten des FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig - erste Reaktionen

Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Anklage forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten.

Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Hoeneß' Anwalt will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. "Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen", sagte Hanns Feigen.  Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. "Entscheidend ist, wie mit einer solchen nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist", erklärte Feigen. Die Staatsanwaltschaft hält sich den Einsatz möglicher Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß offen. "Wir werden nun, nicht mehr heute, aber ab morgen, nochmal die Urteilsgründe untersuchen und dann entscheiden, ob wir ebenfalls in Revision gehen werden oder nicht", sagte Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft Binnen einer Woche können beide Parteien Revision einlegen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 

Zugleich wurde bekannt, dass der Haftbefehl gegen Hoeneß zwar weiter aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt bleibt. Das erklärte Gerichtssprecherin Andrea Titz. In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro.  Die Kernaussagen von Richter Rupert Heindl in der Urteilsbegründung:
"Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab. Sie waren getrieben von der Angst vor Entdeckung. Sie hatten viele Jahre Zeit, ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern, wie sie selbst eingeräumt haben, auf Zeit gespielt. (...) Die Dimensionen waren Ihnen bekannt. Die Grundentscheidung haben Sie getroffen. (...) Wir kommen zu dem Ergebnis, dass nur mit den vorgelegten Unterlagen keine wirksame Selbstanzeige hätte erstattet werden können. Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige. (...) Dennoch haben wir natürlich ganz erheblich zu Ihren Gunsten das Geständnis gewertet. (...) Es wird manchmal vergessen, dass die Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt ist. (...) Über Ihre Lebensleistung ist schon so viel gesagt worden - das möchte ich nicht wiederholen." (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.