Politik

Ein Plakat mit der Aufschrift „Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht“ hängt am Eingang des Krankenhaus „Rechts der Isar“. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

23.01.2023

Holetschek für Lockerung der Corona-Regeln in Bayerns Krankenhäusern

Bayerns Gesundheitsminister erhält dabei Unterstützung von Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

Wegen der sich entspannenden Corona-Lage ist Gesundheitsminister Klaus Holetschek für eine Prüfung und möglichst auch eine Lockerung der Corona-Besuchsregelungen in Krankenhäusern. "Nach Austausch mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft appelliere ich an die Krankenhäuser, ihre Vorgaben für Patientenbesuche an das geänderte Infektionsgeschehen anzupassen", sagte der CSU-Politiker am Montag in München. Besuche seien für die Genesung der Patienten wichtig und Einschränkungen des Besuchsrechts müssten verhältnismäßig sein.

Aus Sicht Holetscheks sei es an der Zeit, dass die Kliniken ihre Regelungen zu Besuchszeiten, Zahl der erlaubten Besucher und weitere Auflagen überprüften. "Klar ist: Die Kliniken haben die beste Expertise, zwischen Infektionsschutz und Normalität abzuwägen. Der Freistaat verzichtet daher hier nicht nur weiterhin auf jedwede Vorgabe, sondern hat sogar auch die während der Corona-Pandemie den Kliniken zur Verfügung gestellten Empfehlungen für den Umgang mit Besuchswünschen aufgehoben", betonte er.

Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, ergänzte, dass in den Krankenhäusern erfreulicherweise derzeit keine neue Corona-Welle erwartet werde. "Daher sehen wir nun schrittweise Möglichkeiten, die Besuchsregelungen der Kliniken an positive Entwicklungen anzupassen."

Es sei begrüßenswert, wenn die Krankenhäuser ihre Besuchsregelungen nun unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten "mit Augenmaß dem geänderten Infektionsgeschehen anpassen können". Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten werde selbstverständlich weiter oberste Priorität haben.

"Auch beim Thema Maskenpflicht und Testerfordernissen in medizinischen Einrichtungen sollte mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten", sagte Holetschek. Der Bund müsse sich überlegen, die bundesrechtlichen Maskenpflichten auch in medizinischen Einrichtungen schon vor dem 7. April aufzuheben. "Die Einrichtungen wissen selbst ganz genau, wo Maßnahmen infektiologisch noch notwendig sind." (Marco Hadem, dpa)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.