Politik

Dieser Papa spendet Trost: Doch viele Väter müssen darum kämpfen, ihr Kind sehen zu dürfen. (Foto: Bilderbox)

30.03.2012

Im Namen des Vaters?

Die Rechte unverheirateter Väter werden neu geregelt – doch der geplante Kompromiss geht vielen nicht weit genug.

Seit vier Jahren schon hat er überhaupt keinen Kontakt mehr zu seinen beiden Kindern. Der Regensburger Günter Mühlbauer ist verzweifelt. Der lapidare Rat einer Sachbearbeiterin des Jugendamts: „Schreiben Sie den Kindern doch ab und an eine Karte.“ Die leben mit ihrer Mutter nur 2,5 Kilometer entfernt. Manchmal sieht Mühlbauer sie von Weitem auf der Straße. Doch sprechen kann er mit ihnen nicht.
Vorausgegangen ist ein langer Rechtsstreit. „Am Ende hieß es, die Kinder hätten Angst vor mir“, erzählt Mühlbauer. Das Umgangsrecht wurde  ausgesetzt. Ein Sorgerecht hatte er ohnehin nie. Denn mit der Mutter seiner Kinder war Günter Mühlbauer nicht verheiratet. Heute kommt etwa jedes dritte Kind  in Deutschland unehelich zur Welt – Tendenz steigend.
So schwierig es meist ist, Sorgerechtsstreitigkeiten tatsächlich zu durchschauen, klar ist auch: Als lediger Vater hat man in Deutschland nur sehr eingeschränkte Rechte. Gerade hat der Europäische Gerichtshof die Klage von zwei Männern abgelehnt, die als biologische Väter auch rechtlich als Väter anerkannt werden wollten. Die Begründung aus Straßburg: Da eine „sozial-familiäre“ Beziehung bereits bestehe – zum Ehemann beziehungsweise Lebensgefährten der Mutter –, halte man die Benachteiligung der leiblichen Väter für gerechtfertigt.


Straßburg: Ledige Vätern werden „diskriminiert“


Mühlbauer ist enttäuscht: „Jedes Kind hat doch ein Recht auf seine Herkunft“, schimpft er. Seit Jahren kämpft der Regensburger für mehr Gleichberechtigung von Müttern und Vätern. Im Jahr 2002 hat er in Amberg den Verein Trennungsväter mit ins Leben gerufen und 2008 die Trennungseltern-Initiative gegründet. Seither haben Mühlbauer und seine Mitstreiter mit einigen Aktionen auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Mal sind sie mit einem Blasorchester vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, „um die Karlsruher Richter wachzurütteln“. Und in Straßburg hat er den Richtern Blumen überreicht.
Denn meist waren es in der Vergangenheit europäische Urteile, wenn es um die Stärkung der Rechte von Vätern ging. Bereits 2009 hat der Menschenrechts-Gerichtshof mit einer Entscheidung klargemacht, dass das Sorgerecht in Deutschland neu geregelt werden müsse. Denn Väter nichtehelicher Kinder würden hierzulande „diskriminiert“. Sie können bislang nur mit der Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, ein Veto war gerichtlich nicht anfechtbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte daraufhin im Jahr 2010 diese Bestimmung für verfassungswidrig. Seither gilt eine Übergangsregelung, mit der Väter den Gerichtsweg  beschreiten können.
Nach langem Streit einigten sich  die Koalitionsspitzen in Berlin nun auf die Eckpunkte eines neues Gesetzes, mit dem Väter es beim Sorgerecht einfacher haben sollen. Wenn die Mutter künftig Nein sagt, hat der Vater die Wahl, entweder direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit der Hilfe des Jugendamtes eine Einigung  herbeizuführen. Für alle unproblematischen Fälle soll ein neues beschleunigtes Gerichtsverfahren greifen. Das Gericht entscheidet ohne Anhörung im schriftlichen Verfahren, wenn sich die Mutter entweder nicht zum Wunsch des Vaters äußert oder wenn Ablehnungsgründe erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben.
Das Kindeswohl –  haben das nicht alle im Blick? Doch was für ein Kind das Beste ist, ist nicht nur von der Perspektive des jeweiligen Elternteils abhängig, auch grundsätzliche Überzeugungen spielen eine Rolle. So waren sich FDP und CDU/CSU lange nicht einig. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte ursprünglich, dass auch nicht miteinander verheiratete Eltern automatisch ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das ist in den meisten europäischen Ländern so üblich und  auch die Hauptforderung von Väter-Aktivisten wie Mühlbauer.

Auch künftig geht das Sorgerecht an die Mutter  


Mühlbauer, der große Hoffnung auf die FDP-Ministerin gesetzt hat, ist enttäuscht. Denn auch künftig bekommt nur die Mutter automatisch das Sorgerecht, der Vater muss es beantragen. Auch Rainer Sonnenberger, Vorsitzender des bundesweit tätigen Vereins Väteraufbruch für Kinder kritisiert, dieses „Reförmchen“ ginge am Kern des Problems vorbei. Eine Gleichstellung nichtehelicher Kinder sei nicht erreicht.
Was sich tatsächlich im Vergleich zur geltenden Übergangsregelung ändert: Die Beweislast wird umgekehrt. Nicht mehr der Vater muss beweisen, dass es dem Wohl des Kindes dient, wenn er beispielsweise mitentscheiden darf, auf welche Schule sein Kind gehen soll oder welche medizinische Behandlung angebracht ist. Künftig muss die Mutter darlegen, warum ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl nicht entspricht.
Kritik kommt auch von der SPD. Die stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende Christine Lambrecht hält es für „unverantwortlich“, dass „Schwarz-Gelb eine derart weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Anhörung der Eltern“ zulassen will. Der Deutsche Juristinnenbund sieht deshalb sogar die „grundrechtlichen Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt“.
Richtig zufrieden mit der geplanten Neuregelung ist dagegen Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die immer wieder dafür plädiert hatte, die gemeinsame Sorgerechtserklärung aufrechtzuerhalten. Denn das sei „die tragfähigste Grundlage dafür, dass sie die gemeinsame Sorge anschließend auch verantwortungsvoll miteinander ausüben“, sagt sie der Staatszeitung. Automatisch eine gemeinsame Sorge eintreten zu lassen, ergibt in Merks Augen keinen Sinn. „Was bringt ein gemeinsames Sorgerecht, wenn der Vater nicht auffindbar oder nicht bereit ist, sich um sein Kind zu kümmern?“
„Doch was ist mit den Vätern, die wollen, aber nicht dürfen“, kontert Mühlbauer. Aus eigener Erfahrung bezweifelt er, dass Jugendämter und Gerichte immer die beste Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen. Er fordert deshalb unter anderem eine Fachausbildung für Familienrichter und  Anwälte, die nur die Rechte der Kinder vertreten, „denen es also  weder um die Rechte der Väter noch der Mütter geht“. (Angelika Kahl)

Kommentare (33)

  1. Jörg am 22.12.2013
    Es ist sehr schwierig, wenn sich zwei Fronten bilden und das Tauziehen um ein Kind beginnt, den wahren guten Teil, ob Mutter oder Vater heraus zu finden.
    Leider wird auch oft nicht das Wohl des Kindes, sondern die Gier, dem anderen eins auszuwischen in den Vordergrund gestellt.
    Es gibt in allen Facetten des Lebens gute und schlechte Schauspieler, wie soll ein Richter immer den
    Richtigen heraus finden.
    Im Grunde gehört nun mal ein Kind zur Mutter, da sollte mal jeder an seine Kindheit zurück denken.
    Es sollten Nachforschungen angestellt werden, ob ein Kind eventuell zum Vater gehört.
    Man sollte auch auf jeden Fall das Umfeld, die Freunde, wenn es welche gibt, die Verwandtschaft, den Arbeitgeber, wie man sich mit Kollegen versteht oder auch die Nachbarschaft befragen.
    Das sollte vollkommen Anonym geschehen, damit keine Falschaussagen getroffen werden.
    Das gilt für beide Seiten, wenn man das Glaubwürdige Gefühl hat, das es dem Kind schlecht geht.
    Es geht wie gesagt um das Wohlergehen des Kindes.
    Ein sehr sehr schwieriges Thema.
    Es gibt in meinem Bekanntenkreis gerade ein ähnliches Vorkommen.
    Vater betrügt Mutter, zwei Kinder 4 und 12 Jahre alt.
    Kinder sind bei der Mutter, Finanziell nicht gerade gut gestellt.
    Vater macht Geschenke und kümmert sich alle 14 Tage am Wochenende um die Kinder.
    Ich sehe, welch ein Stress das für die Kinder ist.
    Sie weinen oft in der Woche, weil Papa kommt und sie dann wieder mit müssen, ob sie wollen
    oder nicht. Sorgerecht liegt ja auf beiden Seiten.
    Wer fragt wie es den Kindern dabei geht, wenn sie hin und her gerissen werden?
    Heiligabend gibt es Geschenke, die dann zurück gelassen werden müssen, weil Papa am 1 Weihnachtstag
    kommt und seine Geschenk präsentieren will.
    Da soll das größte und beste Geschenk entscheiden wer Weihnachten die Zuneigung der Kinder für sich entscheiden konnte.
    Welch ein Irrsinn wird da betrieben?
    Ich möchte in dieser Welt kein Richter sein.
    Frohe Weihnachten
  2. Herbert Luig am 06.10.2012
    Die Diskussion um das Sorgerecht für nichteheliche Väter ist schlecht ein Witz!
    Warum?
    Selbst verheiratete und nun getrennt lebende Väter haben Probleme mit der Durchsetzung des Sorgerechts, weil es von der Mutter unterlaufen wird.
    Es kommt noch schlimmer!
    Was nützt ein Sorgerecht, wenn ein Umgangsrecht in Deutschland de facto gar nicht durchsetzbar ist.
    Die menschliche Grundlage ist doch die, dass ein Vater sein Kind sieht und das sein Kind den Vater erleben kann.
    Was nützt mir ein Sorgerecht, wenn die Mutter den Umgang blockiert und dicht macht?
    Fazit: Ich sehe das durchsetzbare Umgangsrecht und das durchsetzbare Sorgerecht als eine Einheit !

    Ich wünsche mir Jugendämter und Richter mit einer psychologischen Ausbildung, die den Mut haben dieses durchzusetzen und auch in der Lage sind, einer verweigernden Mutter die Lizenz, sprich Sorge zu entziehen.

    Die heutige, deutsche Praxis sind Menschenrechtsverletzungen pur!

    Kind zur Mutter und Vater zahlt!

    Bemüht sich der Vater um sein Kind und die Mutter verweigert, so wird das als Kindeswohlgefährdung gesehen und man rät dem Vater sich zurückzuziehen, damit das Kind zur Ruhe kommt.
    Bemüht sich der Vater weiter, wird wie so oft in Deutschland von Richter und Jugendamt praktiziert: Der Umgang wird ausgesetzt !
    Mit anderen Worten, der Staat greift in die Familie ein und trennt Vater und Kind !
    Diese Würdelosigkeit hat in Deutschland Tradition.
    Bemüht sich der Vater weiter um sein Kind, wird eine Bannmeile um das Haus des Kindes gelegt. Betritt der Vater diese Bannmeile muss er eine hohe Strafe zahlen.

    Man kann sich nur an den Kopf packen, da schreien die deutschen Politiker in alle Welt man möge im Ausland die Menschenrechte einhalten und hier in Deutschland stinkt es gewaltig.

    Das Elend der Väter kennt unsere Justizministerin sehr gut !
    Aber wir haben eine schwache Ministerin, die nicht in der Lage ist, dies zu ändern!

    Will sie das überhaupt ändern?

    Ich denke nein!

    Denn wenn in Deutschland ein Gesetz herrschen würde, dass alle glücklich macht im Familien und Kindschaftsrecht, das würde die Einnahmen der Trennungs und Scheidungsindustrie drastisch senken.

    Im Klartext: Die Trennung un Scheidungsindustrie will vermutlich weiterhin das die Familien durch die Instanzen gejagt werden und jede Menge teure Gutachten erstellt werden.

    Das Kind ist somit in Deutschland zu einer Ware verkommen um die man sich streiten muss!

    Noch anzumerken:

    Selbst im tiefen Afrika hat man bessere Gesetze für Vater und Kind und man vesrteht die deutsche Praxis überhaupt nicht!
  3. Fiete am 05.10.2012
    @ Myriam de Gregorio: stelle einen vollstreckbaren Umgangsantrag bei Gericht. Vorausgesetzt, daß der Richter seine Hausaufgaben macht ( leider nicht immer der Fall ), kann er eine Umgangsregelung beschließen, die empfindliche Ordnungsmittel androht und auch verhängt, wenn sich einer der Elternteile nicht daran hält. Es muß vorher nachweislich eine Einigung versucht werden ( also schriftlich und mit den gleichen Daten, die der Antrag enthält ) und es muß ein exakter Antrag sein ( er muß genaue Daten oder Algorithmen für alle Eventualitäten enthalten ). Hat schon einige male geklappt und verbessert möglw. auch das Elternverhältnis, da der Stress gemindert wird.

    Zum Eingangsthema:
    Michael deutet es schon an. Laut GG und höheren Rechten haben beide Eltern die Sorge gemeinsam zu tragen. Durch niedere nationale Gesetze und ideologisierte Rechtsprechung wird sie dem Vater präventiv und eindeutig rechtsfern entzogen.
    Man sieht es deutlich an den Äußerungen von djb und Christine Lambrecht.
    "Der Deutsche Juristinnenbund sieht deshalb sogar die „grundrechtlichen Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt“."
    Der djb sieht in Mutter&Kind eine einzige juristische, von der Mutter dominierte, Person mit eigenen Grundrechten, die denen der tatsächlichen Personen entgegenstehen. Ein völlig abstruses Konstrukt, daß die Person Kind und seine tatsächlichen eigenständigen Rechte familiärer Art vollständig ausblendet.
    Lambrecht geht noch weiter und betreibt Mutterkreuzideologie. Sie äußerte in einer Anhörung des Bundestags zum Thema, daß sie darüber diskutieren möchte, daß ein Vater nur die Sorge wahrnehmen darf, wenn er mit der Mutter in einer Wohnung lebt. Einziges Rechtsproblem, welches sie dabei sah, war die Defianition von "Zusammenleben" und "gemeinsamer Wohnung".

    Es ist klar was dahintersteht: man wiederholt implizit gebetsmühlenartig das Lieblingsmantra, "Mutter und Kind sind eine Einheit, das Kind Besitz der Mutter, nur sie kann ein Kind lieben ( der Vater nur so tun als ob ) und beide sind per se immer ein Opfer des Vaters, der immer minderwertiger Täter ist, selbst wenn er das gar nicht weiß und nie sein wollte".
    Eine Mischung der Phantasiegebilde der letzten Diktatur und D., und der Wunschräume Alice Schwarzers.
    Dieses Dogma ist z.Zt. Leitlinie der öffentlichen Meinungsmacher, der Politik und der Rechtsprechung.
    Für das Kind und dessen beste Interessen interessiert sich keiner davon.

    Ich denke, es ist somit vollkommen klar, daß es hier allein um subjektive, ideologische und dogmatische Präverenzen geht, und nicht im geringsten um eine rechtliche Problematik, denn das Recht des Kindes auf beide Eltern als Träger der Sorge und die eigene Familie, ist ein Naturrecht, also ein Recht, daß per se besteht und durch keinen Staat und keine Privatperson der Welt verhängt, entzogen, oder sonstwie angegriffen werden kann oder darf ( laut UNmrk u. -krk ). Exakt das besagt auch der Artikel 6 ( 2 ) Grundgesetz. Schon die Unterscheidung von ehelichen und unehelichen Beziehungen, hat damit rechtlich nichts zu tun und ist unsachlicher Quatsch.

    Wie die Damen vom djb an ihre Scheine und Titel gekommen sind, frage ich mich da, als interessierter Laie.

    Nicht zu vergesen die Praxis in Jugendämtern und Gerichten, welche unter o.a. Einfluss stehen, wie auch RA Heumann schon ganz richtig anspricht.

    Man konstuiert angebliche "Gefahren" durch Väter ( z.B. daß er einem 3-monatigen Kind nicht so gut die Flache geben könnte wie die Mutter, was schlichtweg lächerlich ist, oder daß das Kind beim Übernachten der Gefahr ausgesetzt wäre, daß er es mißbraucht, eine strafwürdige Falschverdächtigung ), um geziehlt höhere Kindes- u. Elternrechte zu brechen.

    Gruß..........Fiete
  4. Dzombo am 05.10.2012
    Hallo Günter, Michael. Mathias und auch ein Hallo an alle anderen Interessierten!

    Ich grüße meine Facebookfreunde. Und Jungs. Hadert nicht mit Euch. Ich will es auch nicht tun.

    Über Dzombo und seinen kleinen Lord

    Es ist die Geschichte über einen Jungen, dem sein Vater geklaut wurde. Der Vater kam nämlich eines Tages nach Hause und sein Sohn war weg. Verschleppt nach Frauenhaus & Co. Schon wenig später wurde der Vater niedgermacht und ausgeplündert. Trotzdem blieb er ruhig und erfragte die Gründe dafür, seinen Sohn nicht wenigstens regelmäßig weiter sehen zu dürfen. Bevor dem so sei, müsse er noch ca. 20 gerichtliche Anhörungsverfahren über sich ergehen lassen. Mal ging es um seinen Rauswurf aus der Mitbestimmung zur Kitawahl, mal ware es wegen einem Ausweis, oder es ging um medizinische Maßnahmen. Und so zog sich das Wiedersehen zwischen Vater und Sohn in die Länge. Der Vater kämpfte wie ein Löwe und ließ sich für sich und seinen Sohn nichts gefallen. Es half alles nichts. Der Vater wurde unvorsichtig und stürzte hin. Lange musste er an Krücken laufen und es drohte ihm der Verlust eines Beines. Schweren Herzens entschied er sich für eine Operation. Und da passierte es. 13 volle Monate lang ließ ihn das FamGericht im Unklaren über seine Zukunft mit oder ohne Sohn. Und dann, als er auf der ITS des Krankehauses lag und diesen höllisch wehtueneden Schmerzkatheder bekam, da besann sich der ehrenwerte Richter PLÖTZLICH auf das Beschleunigungsgebot und entschied zu Gunsten dem Antrag der Kindesmutter auf das alleinige Sorgerecht. Papa Dzombo Str-Alt-Entf.!

    Am 05.07.10 hätte ich laut dem Gerichtsbeschluss zum Umgang meinen Sohn an der Adresse der Kindsmutter abholen müssen. Ich war logo pünktlich. Denn uns Beide erwartete ein toller gemeinsamer Urlaub. Der erste gemeinsame seit seiner Geburt in 2006. Bis dahin kein gemeinsamer Geburtstag und nur 2 Feiertage. Alles andere gechasst. Aber mein Sohn war schon weg. Am Vorttag von der Mutter weggebracht. Seitdem keine einzige Minute mehr mit meinem Sohn verlebt. Und logo heißt es jetzt, dass ich kein Interesse an meinem Kind hätte. So und nicht anders läuft es sehr oft ab hier im Lande. Leider!

    Trotzdem bleibt es dabei:

    1. Sorgerecht ist Menschenrecht, UNABHÄNGIG vom Geschlecht!
    2. Allen Kindern BEIDE Eltern!
    2. Nicht morgen, auch nicht übermorgen. HEUTE wollen wir Väter mit unseren Kindern zusammen sein!

    Herr RAHeumann

    Würde statt Sorgerecht SorgePFLICHT im Gesetz stehen, wäre es dahin mit dem Slogan:"Gemeinsames Sorgerecht NUR, wenn KommunikationsWILLE und KooperationsBEREITSCHAFT zwischen den Eltern vorhanden ist!" Oder?
  5. Myriam de Gregorio am 24.09.2012
    Hallo zusammen, hallo Herr Mühlbauer. Ich habe mir nun alle Beiträge hier durchgelesen und bin richtig erschüttert.
    Kurz zu meinem Kind: mein Sohn war nicht geplant, sein leib. Vater und ich haben uns bereits in der Schwangerschaft getrennt. Seit der Geburt bin ich nun alleinerziehend. Ich habe dem KV das gemeinsame Sorgerecht angeboten, kein Interesse. Ich muss betteln, dass er den Kleinen mal ab und zu besucht (der KV wohnt ca 130km vom Kind entfernt). Mein Sohn ist 3,5 Jahre alt, und sieht sein Vater, den er anhimmelt, leider nur ca. alle 6 Wochen, nur weil ich nachfrage, den Kleinen sogar mal hinfahre usw. Der KV ruft nie zwischendurch an, um mal dem Kleinen "gute Nacht" zu sagen o.ä. Kurz gefasst: so einen Vater, wie die Kommentarverfasser hier, habe ich mir schon immer für meinen Sohn gewünscht, aber leider hat der KV einfach kein Interesse. Deswegen möchte ich Sie und Ihre Initiative unbedingt unterstützen, denn ich denke auch dass ein Kind beide Elternteile braucht und möchte, dass dies langsam in Deutschland von Jugendämter und Richter verstanden wird. Sagen Sie mir gerne bitte Bescheid, wie ich mitmachen und unterstützen kann, denn solche Väter wie Sie haben es verdient, unterstützt zu werden.
    Viele Grüße
    Myriam de Gregorio
  6. hausner am 25.06.2012
    Der Gesetzgeber kann Gesetze erlassen wie er will, der Politiker Bemühungen der Staatsanwaltschaft beteuern wie er will. Wenn die Leute unten wie Richter, Rechtsanwälte, Gutachter und Landkreismitarbeiter machen was sie wollen und nicht sanktioniert werden, bleibt nur das Ansinnen der herrschedne Kaste, das Volk in der Lüge leben zu halten.

    Daran wird KEIN neues Gesetz etwas ändern.
  7. Peter Thoma am 25.06.2012
    Ich Kämpfe nun schon seit Jahren gegen diese Intoleranz und Behördenwillkür von Seiten der Jugendämter, Familiengerichte in Deutschland. Hier wird massiv gegen die Menschenrechte und Grundgesetze verstoßen was nun bald ein Ende haben wird, den alle Europäischen Länder wie Spanien, Portugal, Italien, Niederlande. Holland, Frankreich und vor allem Polen wird nun alle Hebel in Bewegung setzten das diese eine Ende hat. Selbst die Resolution der Familienpartei wird missachtet und nicht eingehalten. Aus diesem Grund rufen wir alle Bürger diese Landes am 20.September 2012 in allen Städten in Deutschland zur Größten Kundgebung auf um dem ein Ende zu setzen. Ich habe auch unseren Bundespräsidenten Joachim Gauck am 15.06.2012 einen Brief geschrieben der bis heute nicht beantwortet wurde. Selbst unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel und Horst Seehofer wurden darüber Informiert. Keiner dieser Politiker hat bis heute dazu Stellung genommen.

    In den letzten 5 bis 7 Jahren wurden bis 500.000 Kinder in Obhut genommen und es sterben pro Woche 4 bis 4 Kinder an Gewalttaten oder an sexuellem Missbrauch und Verschuldung durch die Jugendämter in Deutschland dies durch eindeutige Tatsachenberichte. Darum suchen wir betroffene Eltern die das gleiche Schicksal erlebt haben und mit uns zusammen gegen diese Mafia Machenschaften angehen. Gerne könnt Ihr euch unter www.gefaehrdung-kindeswohl.jimdo.com melden.

    Bis bald Peter Thoma
  8. Günter Mühlbauer am 25.06.2012
    Nach einer 5 tägigen Aktion in Berlin, Internationaler Vatertag 17. Juni und einer "Sozialkritischen Kunstaktion" vor dem Schloß Bellevue (Zaun des Leidens), lese ich den Artikel nochmals..

    Es ist einer der besten Artikel meiner Meinung nach, die über das Schicksal der Trennungsväter geschrieben wurde...

    Aber jetzt beim lesen fällt mir auf, das Frau Dr. Beate Merk von Wasser predigt, und Ihr Parteivorstand Trennungsvater und Landesvater Horst Seehofer Vorstand einer "Christlichen" Partei selber von unserem Problem betroffen ist, und Frau Staatsministerin der Justiz usw. uns und unseren Kollegen Seehofer unterstellt, daß wir uns nicht um unsere Kinder kümmern...

    Frau Ministerin das entspricht nicht der Realität...

    Es gibt vielleicht Trennungsväter die sich um die Kinder nicht kümmern, aber Horst, meine Kollegen von den Trennungsväter und ich gehören da nicht dazu...

    mfg Günter Mühlbauer am 25.06.2012

    OT: ... „Was bringt ein gemeinsames Sorgerecht, wenn der Vater nicht auffindbar oder nicht bereit ist, sich um sein Kind zu kümmern?“
  9. Cajaste am 30.05.2012
    @MaWi: Sie fragten sinngemäß, was einen verheirateten Vater zur gemeinsamen Sorge qualifiziert, was dem nichtehelichen Vater fehlt.
    Antwort: Nichts!
    Aber das deutsche BVerfG hat in seinem unsäglichen Sorgerechtsurteil von Ende Januar 2003 klargestellt, daß Kinder - gleichgültig, ob ehelich oder nichtehelich - Eigentum der Mütter sind. Die ehelichen Väter haben sozusagen nur vorab dadurch, daß sie von der Mutter geheiratet wurden, Nutzungsrechte an ihren Kindern erworben. Es ist also in JEDEM Fall eine Einverständniserklärung der Mutter nötig, wenn der Vater das SR an den gemeinsamen Kindern haben will. Insofern gab (und gibt) es den Verfassungsrichtern unter ihrem damaligen Präsidenten H. J. Papier zufolge gar keine Diskriminierung nichtehelicher Väter.
    Steht da tatsächlich so im Urteil!

    Daß Väter so schwer und wenn, dann nur karg bemessenen Umgang erhalten, liegt auch in der historischen Tatsache begründet, daß ihre Funktion in den Augen der Familienrichter in erster Linie in der wirtschaftlichen Sicherung von Mutter und Kind(ern) liegt. Zu häufiger Umgang könnte die mütterlichen Unterhaltsansprüche gefährden.
  10. carolyner am 29.05.2012
    Danke für die Antwort, habe alle deutschsprachigen Zeitungen der Welt darauf aufmerksam gemacht.
    Doch auch von mir begonnene Arztbesuche darf ich vom Jugendamt nicht weiter durchführen.
    Meinem Sohn musste in der Zeit als er bei mir lebte ein verfaulter Zahn gezogen werden und eine weitere Behandlung war geplant. Mein Antrag mit ihm, auch während der Inobhutnahme durch das JA, zum Zahnarzt fahren zu dürfen wurde abgelehnt. beim Arzt er dennoch nicht und seit 3 Monaten hat er auch keine Schule mehr besucht.
    Der Beschluss der Richterin war verbrecherisch an der Entwicklung von meinem Sohn.

    Hier ein Zitat: "Dabei betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.`"
    (Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704, Werner Schubert)

    Das ist scheinbar beim Jugendamt Zwickau in Deutschland und beim Familiengericht Zwickau auch heute noch so.

    Nein ich gebe nicht auf. Ähnliche Antworten erreichen mich aus aller Welt und das hilft. Der erste Gedanke am morgen ist der an meinen Sohn und seine Zukunft.

    Danke und viele Grüße Matthias
  11. Johannes Zink am 28.05.2012
    Lieber Matthias,
    das ist ein erschütternder Bericht.
    Solche Berichte erreichen uns aus ganz Deutschland, auch aus Österreich und der Schweiz. Die Institutionen der Familienberatung und der Rechtsprechung sind vollkommen überfordet. Seit Jahren wird für sie eine bessere Qualifikation gefordert, doch die Politik bileibt untätig.

    Zeigen Sie Ihrem Sohn weiter, dass Sie für ihn da sind!! Suchen Sie Unterstützung, auch in Sachsen gibt es die vor Ort. Engagieren Sie sich weiter für mehr Kinder- und Elternrechte. Und werden Sie nicht müde, diese Missstände zu publizieren. Der EGMR in Straßburg hat bereits seit Jahren ein Auge (vielleicht schon beide) auf die Jugendämter in Deutschland.
    Viel Kraft für Sie und Ihren Sohn!
  12. carolyner am 22.05.2012
    Hallo liebe Lesergemeinde,

    hier mal ein Beispiel aus der Praxis und der Realität welcher Willkür Väter immer noch ausgesetzt sind.

    Seit 8 Jahren habe ich regelmäßig Umgang mit meinem Sohn (8 Jahre). Wir fahren in Urlaube und er ist 14-tägig von Freitag bis Sonntag bei mir. Im Januar übergab ihn mir die Mutter weil sie mit seinem Verhalten überfordert war. Auch eine Suspendierung der Privatschule stand kurz bevor. Etwa 4 Wochen lebte mein Sohn bei mir und es stellte sich sofort eine Besserung ein. (schriftlich bestätigt von der Schule).

    Nach Ihrer Schwangerschaftsentbindung (2.Kind) wollte die Mutter unseren Sohn plötzlich sofort zurück. Dies wurde weder von mir, von anderen die die Situation kannten noch von der Schule für gut befunden. Doch eine vernünftige Regelung mit der Mutter war nicht möglich. Ich klagte am Amtsgericht und verlor. Die Tatsache, dass eine erhebliche Besserung eingetreten war wurde völlig ignoriert.

    Mein Sohn musste also zurück zur Mutter und wurde dann erwartungsgemäß auch wenige Tage nach weiterem Schulbesuch suspendiert. Auch die Schule hatte gehofft, dass unser Sohn bei mir bleiben kann. Als ich von der Suspendierung erfuhr kümmerte ich mich sofort darum, damit mein Sohn bei mir in Chemnitz weiter beschult werden kann. Auch eine Sonderpädagogische Begleitung dabei wurde vorbereitet.
    Es scheiterte jedoch an meinem fehlenden Sorgerecht für die Schweigepflichtsentbindung.

    Die Probleme bei ihm zu Hause wurden größer und mein Sohn wurde in die Obhut des Jugendamtes genommen. Obwohl es ja einen Vater gibt der alles vorbereitet hat. Doch das wurde völlig ignoriert. beim jugendamt im östlichen Zwickau gibt es das Wort Väter nicht. Die Mutter darf unseren Sohn dennoch jedes Wochenende besuchen und ich nur alle 14 Tage für 3 Stunden am Wochenende. Diese Regelung empfinde ich als Diskriminierung als Vater und Mann seitens des Jugendamtes.

    Die Kindesmutter beeinflusst während dieser Zeit unseren Sohn, damit er lieber im Heim leben soll als bei mir. Wenn ich Ihn besuche stellt sich das unter den Augen der Betreuer als Zeugen jedoch ganz anders dar. Er bittet mich jedes Mal jeden Tag zu ihm zu kommen oder mit dort zu wohnen und wenn wir telefonieren möchte er, dass ich Ihn auch jedes Wochenende besuchen komme. Doch das Jugendamt Zwickau lehnt meine mehrmaligen Bitten, unseren Sohn ebenfalls wie die Mutter wöchentlich besuchen zu dürfen ab. Darin sehe ich für mich als Mann und Vater eine Diskriminierung zum Vorteil der Mutter durch das Jugendamt Zwickau, speziell durch Frau C.H..

    Da ich seit 8 Jahren nicht zu den Vätern gehöre, die sich nicht um Ihre Kinder kümmern ist das Jugendamt sicher etwas irritiert und kann mit dieser Situation nicht umgehen. Außerdem wäre dies ein Eingeständnis für einen völlig falschen Beschluss der Amtsrichterin Frau H. unseren Sohn wieder bei der Mutter leben zu lassen. Was dabei herausgekommen ist hat sich ja traurig gezeigt doch das möchten nun niemand zugeben.

    Doch auch aus den jahrelangen Klagen und Beschwerden geht eindeutig hervor, dass die Mutter schon immer mit unserem Sohn überfordert war und nicht fähig ist ihn für eine erfolgreiche Zukunft vorzubereiten. 7 Jahre Erziehung bis zur Förderschule für Erziehungshilfe, von der ich 2011 unseren Sohn endlich wegholen konnte, zeigen ja diese Unfähigkeit. Ständige Demotivation statt Motivation.

    Für die Erziehungsschule hatte die Kindesmutter 7 Jahre gebraucht und die Amtsrichterin im Pakt mit dem Jugendamt 10 Minuten ihn wieder dorthin zurück zu schicken. Die Privatschule hätte meinen Sohn nach der eingetretenen Besserung, als er bei mir lebte, weiter beschult. Sogar seine Lehrerin hatte geweint. Alles war in Ordnung und wäre für ihn gut geworden.

    Doch ich als Vater darf nichts tun und werde durch die neue Umgangsregelung, die willkürlich während der Notaufnahme festgelegt wurde diskriminiert. Außerdem wurde mir angedroht, dass sie, Frau C.H. vom Jugendamt, unseren Sohn auch „woanders“ unterbringen könne, wo ich überhaupt nichts davon wisse.
    Das diese Frau vom Jugendamt den Papst im Namen des LSVD als Menschenfeind anprangert mag ihr privates Problem sein. Doch das sie mich als Mann deshalb der Frau und Mutter gegenüber diskriminiert ist nicht menschenfeindlich sondern männer- und väterfeindlich.

    Da kann man im Bundtag diskutieren und über Dinge sprechen die theoretisch einmal auf dem Papier Platz finden werden. Doch solange es Menschen gibt, die Ihre Position, zum Beweis des Wahrheitsgehaltes der Maslowsche Bedürfnispyramide ausnutzen bringt das nicht viel.

    Viele Grüße aus Sachsen von Matthias
  13. Johannes Zink am 22.05.2012
    Liebe "Piroschka",
    auch wenn Sie sich hinter einem Pseudonym verstecken, verleitet ihr Beitrag zu einer Antwort, denn er verinnerlicht die rein deutsche Sichtweise (inkl. Österreich und Schweiz) des Umgangs mit Kindern nach Trennung. Sie schreiben:

    "... keine ernsthafte mutter dieser welt will ihr kind einem seriösen vater vorenthalten.
    ... die reinste liebe zwischen mutter und kind wird in frage gestellt und ist nicht mehr schützenswert."

    Und Sie ahnen anscheinend nicht, wie sehr Sie irren. Väter lieben ihre Kinder genauso wie Mütter. Es konnte bisher nicht geklärt werden, warum ihnen das vor Gericht nicht zugestanden wird. Wenn Sie einmal eine andere Erfahrung machen mussten, ist das sehr bedauerlich.

    Es ist an der Tagesordnung, dass unbescholtene, fürsorgliche Väter zu Besuchsonkeln ("alle zwei Wochen") degradiert werden. Der Phantasie für Gewaltvorwürfe gegen Väter vor Gericht sind keine Grenzen gesetzt - und die Familienreichter lassen es mit sich machen, vermutlich mangels Ausbildung. In einem aktuellen Gutachten fordert die Gutachterin den Kontaktausschluss vom Kind zu seinem Vater, den ich persönlich sehr gut kenne und als Vater schätze. Sie schreibt: "Die Mutter möge ihm zumindest halbjährlich ein aktuelles Bild des Kindes zukommen lassen " ...
  14. Johannes Zink am 22.05.2012
    Bayern hat nur die weggelaufenen Väter als Argument gegen gleiches Sorgerecht.
    Der Juristinnenbund hat vor allem das Wohl alleinerziehen wollender Mütter im Blick.
    Beide definieren aus ihrer Einzelsicht das "Kindeswohl" - der meist missbrauchte Begriff nicht nur im Familienrecht, vermutlich im gesamten Rechtswesen.

    So entsteht im Koalitionengerangel ein "Reförmchen", das keinem gerecht wird. Schon garnicht dem Kind. Kinder WOLLEN nicht nur beide Eltern, Kinder BRAUCHEN auch beide Eltern, gerade und erst recht nach einer Trennung.

    Obwohl wir "umzingelt" sind vom nicht-deutschsprachigen europäischen Ausland, wo die KIND-gerechte Nach-Trennungs-Familie praktiziert wird: Deutsche Familiengerichte betreiben nach wie vor "Siegerjustiz": Sie trennen in Sieger und Besiegte. in bessere und schlechtere, würdige und unwürdige Elternteile. Das ist der beste Weg, Kindern das Leben zur seelischen Hölle zu machen.

    Die Kinder können PROFITIEREN, wenn ihre Eltern im Streitfall durch Familienberatung UND Gerichte dazu veranlasst werden, gemeinsam auf Augenhöhe ihrer Sorgepflicht nachzukommen. Genau das wir Kindern versagt und raubt ihnen ihre halbe Identität, solange die deutsche - auch die bayerische - Politik im altfeministischen Glaubenssatz von Müttern als den besseren Eltern verharrt.
  15. MaWi am 16.04.2012
    Gut, dass ich in Hamburg und nicht in Bayern wohne oder?

    Ich empfinde die Auffassung der bayrischen Familienjustiz als Schlag ins Gesicht derjenigen Väter, die sich redlich um ihre Kinder bemühen. Diese steinzeitliche inoffzizielle Gabe von "Empfehlungen" und das Ignorieren von gerichtlichen Beschlüssen ist ein gutes Beispiel dafür, wie sehr weit man iim Freistaat in manchen Köpfen noch im Jahr 1960 lebt.

    Man halte sich vor Augen:

    A.) Ein Paar, verheiratet, bekommt ein Kind. Man trennt sich und die Sorge wird im Regelfall gemeinsam beschlossen - es sei denn, es liegen trifftige Gründe vor, die ein alleiniges Sorgerecht erfordern. Das ist auch oft gut so, denn es gibt eben nicht nur gute Väter.

    B.) Ein Paar, unverheiratet, bekommt ein Kind. Man trennt sich. Von Haus aus erhält die Mutter die alleinige Sorge. Bis vor kurzem hatte der vater nicht einmal die Möglichkeit, dies gerichtlich in Frage stellen zu lassen. Eine Mutter, die gewillt ist, die Sorge dennoch gemeinsam zu veranlagen kann dies - nach vorheriger "Beratung über Vor- und Nachteile" - auf Antrag "ohne Fremdbeeinflussung" beantragen.
    Wie diese "Beratung" aussieht, habe ich selber erleben dürfen...

    Was qualifiziert den verheiraten Vater, einen Anteil an der gemeinsamen Sorge zu erhalten und disqualifiziert eben jenen, der unverheiratet ein Kind zu verantworten hat?

    Ist es nicht so, dass die Ehe im Beispiel A.) doch "nur" zwischen den beiden Eltern geschlossen wurde und nichts mit dem Kind an sich zu tun hat?

    Was unterscheidet die beiden Väter voneinander im Bezug auf die Kompetenz, die Befähigung und die Möglichkeit, für ihr Kind da zu sein?

    Ausser zum "Schutz der Ehe als Institution" an sich ist mir bislang kein schlüssiges -wenngleich an der eigentlichen Situation vorbeigehendes- Argument aufgefallen, das dies für mich plausibel begründen würde.

    Nochmal, wenn es gute Gründe gibt, einem Vater keinen Anteil an der gemeinsamen Sorge zu geben, dann bin ich der letzte der dies nicht verstehen könnte (negatives Verhalten gegenüber den Kindern, Drogenmissbrauch, Gewalt, etcpp.). Aber rein aus der unterschiedlichen Rechtsposition heraus sehe ich keinen Grund, dass ein unverheirateter Vater hiervon ausgegrenzt werden sollte.

    Ich für meinen Teil befinde mich derzeit selber in einer gerichtlichen Auseinandersetzung eben genau noch um die gemeinsame Sorge. Die Mutter ist dabei in Sorge, dass sie die alleinige Entscheidungskompetenz verliert, mich "ständig um Erlaubnis fragen muss für die Sorgerelevanten Fragen und scheut daher die gemeinsame Sorge.

    Ob dies nun einer veralteteten Auffassung geschuldet ist (wie sie auch zB anschaulich dargestellt wird in diesem bayrischen Beispiel für Familienpolitik) oder ob sie schlichtweg einen Machtverlust empfindet vermag ich nicht genau beurteilen.

    Fakt ist, dass ich in Hamburg genau vor diesem Problem stehe.

    Ich habe bereits einiges über ähnliche Schicksale gelesen und könnte dies auch sicher hier tun. Jedoch würde ich eher praktische Argumentationshilfen erhalten, wie ich vor Gericht überzeugend auftreten kann, um eben die gemeinsame Sorge zu erwirken. Dies würde für mich das Ende einer langen Zeit der Entbehrungen, des Leidens, von Zurückstellung, Ausgrenzung und Benachteiligung bedeuten - auch das hat sicher schon ein jeder Vater hier erlebt.

    Daher meine Frage dahingehend, ob es effektive Möglichkeiten gibt, argumentatit stichhaltig und fundiert die gemeinsame Sorge zu erwirken. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ich hierzu ein paar Dinge lesen und lernen könnte.
  16. Günter Mühlbauer am 15.04.2012
    piroschka@
    Sehr geehrte Frau "Piroscka" normalerweise schreibe ich nicht auf anomyme Beitäge, aber Sie spiegeln einen Teil unsere Gesellschaft, und zwar denjenigen der sich nicht vorstellen kann, das es überwiegend Trennungsväter, Trennungsmütter und Trennungsgroßeltern gibt die nur ihre Kinder (regelmäßig) sehen wollen. Leider kann der Elternteil bei dem die Kinder leben, die Kinder so manipulieren das das Kind in der mehrzahl den Vater nicht sehen möchte, und auch ablehnt. Das nennt man Elternentfremdungssyndrom. Auch schießen Vereine und Initiativen die sich um die Trennungskinder kümmern wollen, wie Pilze aus dem Boden. Das nur die Missstände wieder spiegelt... Auch verstoßen deutsche Familienrichter gegen Menschenrechte. Ich persönliche "Kämpfe" seit 13 Jahren für meine Kinder.
    Denn ich bin der Meinung, Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Eltern & Großeltern.
    Frau "Piroschka" ich hoffe ich habe Sie und ihre Gleichgesinnten unsere Sicht der Trennungsväter ein bisschern näher bringen können. Kinder kann man nicht besitzen, man kann sie aber durch das Leben begleiten, wenn es Der Mutter RECHT ist...

    mfg Günter Mühlbauer
  17. piroschka am 15.04.2012
    sehr geehrte herren,

    da die frauen inzwischen in der lage sind sich selbst zu finanzieren und nicht mehr zwangsweise mit dem vater ihrer kinder unter einem dach verweilen müssen, gibt es viele männer die dies sehr erzürnt.
    mit der neuen rechtssprechung ist nun diesen männern tür und tor geöffnet worden sich an diesen frauen zu rächen. und zwar greifen sie die frauen an ihrem verwundbarsten punkt an! ihren kindern!
    in meinem fall handelt es sich um einen mann der NOCH NIE ein interesse an seinem kind hatte. ja, so etwas gibt es auch. aber da das gesellschaftliche ansehen und die rache an meiner person eine grosse rolle spielen wird jede rechtliche möglichkeit benutzt um mein kind und mich unter dem deckmäntelchen des kindeswohls zu schädigen.
    und ich bezweifle ernsthaft, ob ein kind schaden erleidet, wenn es nicht den brutalen manipulationen des rachsüchtigen elternteils ausgesetzt ist.
    das kind ist in unserer gesellschaft inzwischen zum sachgegenstand degradiert worden, der beliebig unter den egoistischen parteien geteilt weden kann.
    keine ernsthafte mutter dieser welt will ihr kind einem seriösen vater vorenthalten.
    in meinem fall habe ich dem vater seit der geburt jeden sonntag von morgens bis abends sein kind sehen lassen. obwohl ich nie eine empathie oder ein interesse des vaters erkennen konnte. aber auch so ein vater kann in kurzer zeit ein alleiniges umgangsrecht einklagen. obwohl seine absichten sadistisch geprägt sind. was dies für ein kleines kind bedeutet interessiert niemanden.
    unsere gesellschaft versagt völlig in den belangen des kindeswohl.
    die reinste liebe zwischen mutter und kind wird in frage gestellt und ist nicht mehr schützenswert.
    ein beschämender zustand, der sich in einer neurotischen generation wiederspiegeln wird
  18. Michael Baleanu am 13.04.2012
    Im "Gutachten Gesamtwirtschaftliche Effekte einer Ganztagsbetreuung von Kindern von Alleinerziehenden", herausgegeben vom Bundesfrauenministerium wurde ganz klar die Rolle des Vaters in der Bildung der Kinder herausgearbeitet, siehe z. B. Tabelle 11 auf Seite 21.

    Die Bildungsarmut bei der Lese-, Mathe- oder Naturwissenschaft-Kompetenz ist bei Paare niedriger als bei Alleinerziehenden, womit der Einfluss des Vaters deutlich wird.

    Würde man die Rolle des Vaters in der Betreuung des Kindes stärken, z.B. durch Wechselmodell bei Scheidung, bzw. durch eine reduzierte Arbeitszeit, könnte man all die genannten Kompetenzen weiter ausbauen.

    Dazu gehört aber eine Abkehr vom Prinzip "Das Kind gehört zur Mutter" hin zum Prinzip "Das Kind braucht Vater UND Mutter"!

    Angesichts der erneuten Absicht, den Vater nicht ehelicher Kinder weiterhin durch die Bittsteller-Position zu diskriminieren, werden wir erneut ganze Generationen von Kinder haben, die schlechtere Kompetenzen und damit schlechtere Voraussetzungen für ihr Leben haben werden.
  19. Miroslaw Kraszewski am 08.04.2012
    "Elternkampf"ist lächerlich. Wer ist tatsächlich schuld an dem Desaster? Das oberste Elternteil ist immer noch das Jugendamt. Solange lebende in Deutschlend Kinder in eine Illusion "Mama und Papa" leben, ohne zu wissen, dass die deutsche Kultur erlaubt die Kinder aus dem Kreissaal oder Kindergarten "in Obhut zu nehmen" ohne Mama und Papa darüber zu informieren und ohne zu wissen, dass Mama und Papa nur Faktoten des Jugendamtes sind, sind für mich als Pole diese "Kleine Schritte" nur lächerlich.

    In Polen sind seit 1918 beide Eltern ab der Geburt sorgeberechtigt. In Polen wurde das Jugendamt 1945 als verbrecherische organisation verboten.
  20. Günter Mühlbauer am 04.04.2012
    Kirchhoff Dipl. Soziaplpädagoge@
    Sehr geehrter Herr Kirchhoff, herzlichen Danke für Ihren Eintrag und Ihre Wünsche. "Mein Kampf" geht jetzt schon fast 13 Jahre lang. Wo ich die Kraft oder Ausdauer hernehme weis ich auch nicht, leider wird auch die Beteiligung von Mitkämpfern immer weniger, und die "Verbalen Angriffe" von Frauenverbänden werden immer mehr...
    Aber mir gehts es um meine Kinder, leider habe ich durch meine Aktionen gegen über meinen Kinder nichts erreicht, eventuell die Situation sogar verschärft...
    Auch der neue Sachbearbeiter mittlerweile der fünfte sagte mir, ich sollte bei meinen Aktionen auf die Kinder achten. Ich fragte dann den Mitarbeiter vom Sogenannten Jugendamt was daran schädlich sei, wenn ein Vater für seine Kinder zu Fuß nach Rom geht, und mit dem "Heiligen Vater" ein Gespräch führe...
    Der Sachbearbeiter konnte mir meine Frage nicht beantworten.

    Aber ich kann jeden Tag in den Spiegel schauen, und "Morgen oder Übermorgen" meinen Kinder erklären ich habe bei diesen Misständen nicht zu geschaut, und bin auf die Straße gegangen...

    Auch der Artikel in der Bayerischen Staatszeitung zeigt mir, das ich auf dem "Richtigen Weg" bin.

    mfg Günter Mühlbauer
    Email: guenter_muehlbauer @arcor.de
  21. Kirchhoff Dipl. Soziaplpädagoge am 04.04.2012
    Als Sozialpädagoge will ich mich nicht zu sehr auf rechtliche und politische Würdigungen einlassen, obwohl ich dieses natürlich gelegentlich schon mal deutlich und laut mache. Pädagogisch haben viele Konstellationen nicht nur keinen Sinn die durch Form und angeblich gesetzlichen Vorgaben erzwungen werden, sondern wenn Kindeswohl die tatsächliche Priorität in diesem Lande ist, dann wundert mich die stete Intransparenz und Handlungsweisen in unserem Lande doch sehr. Viele Fachberatungen in den Ämtern und den Erziehungsberatungsstellen, erschließen sich mir nicht, Quellenlage ist meist kaum und wenn doch sehr uniform vorhanden. Dominanz von Psychologie und ganz wenig Soziologie in unseren Fach. Soziale Missstände sind aber nicht durch Dominanz und Ungleichheit oder eine Medizin zu beheben. Kinder benötigen das Gefühl der Sicherheit, solche Rechtslagen verunsichern, dass ist nicht Schuld eines Vaters. Das ist meist auch amtliches und politisches Versagen. Die Rechtslagen sind eh so intransparent, dass ich noch keine 2 Fachanwälte traf, die sich zum BGB einig wurden. Kinder benötigen Identität und dürfen sich nicht als ausgegrenzt empfinden. Die Ausgrenzung des Vaters, grenzt auch etwas im Kinde aus. Wichtiger ist der soziale Bezug zu beiden Herkunftsfamilien, so viel können die meistens gar nicht falsch gemacht haben, wie es Papiermengen in unserem System dazu gibt. Pädagogik sollte ebenso wie Bildung frei bleiben und für Kinder sprechen dürfen, dass ist im staatlichen Auftrag oft mit selektiven Wünschen und unnötigen Vorgaben verbunden. Ich hoffe das Mütter und Ämter eines Tages erkennen wie wichtig es dem Kinde ist, nicht künstliche Ruhe, sondern Geborgenheit zu erfahren. Sicherheit erleben zu dürfen von allen Seiten etwas Richtiges mitzubekommen, Streitigkeiten erleben und im Dialog lösen zu dürfen, nicht in Positionen unterdrückt zu werden. Mein Kommentar in einen Satz: Ein tapferer Streit für Kinder den Sie da führen, Herr Mühlbauer, viel Kraft und Erfolg wünscht Ihnen Klaus-Uwe Kirchhoff Diplom Sozialpädagoge
  22. D.R. Schmalzbauer am 03.04.2012
    Leben wir in einer Bananenrepublik?

    Wenn es um Milliardenhilfen und um Diätenerhöhung geht, ist sich die Regierung & Oposition schnell einig.

    Wenn es um die Wahl des Bundespräsidenten geht, setzt sich eine kleine Partei (FDP) gegenüber dem Koalitionspartener CDU & CSU durch.

    Auch bei der Auffanghilfe von den Schleckerfrauen die nur 70 Millionen Euro gekostet hätte, setzt sich die FDP durch, und ist dagegen.

    Wenn es aber um die Zukunf von Kindern geht, gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt, knickt die FDP ein, warum?

    Machmal möchte ich die Politiker fragen, was eine Banane kostet:
    "Denn ich fühle mich wie ein "Bananenrepublikaner"

    D.R. Schmalzbauer
    Redakteur Donaustrudel
  23. Michael Baleanu am 02.04.2012
    >>Der Deutsche Juristinnenbund sieht deshalb sogar die „grundrechtlichen Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt“.<<

    Der Deutsche Juristinnenbund sollte zunächst Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz nehmen:
    Art. 3 GG "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
    und
    Art. 6 "(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    ...
    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

    Wenn ausgebildete Voll-Juristinnen lediglich die "Ansprüche" der Mutter befriedigt sehen wollen, haben sie offensichtlich den GG-Kurs während ihres Studiums nicht belegt oder geschwänzt.

    Sie können einem Vater das natürliche Recht nicht nehmen.

    Wenn Juristen einem Vater alle 14 Tage - wenn überhaupt - den Umgang mit seinen Kindern "gewähren", belegen sie
    a) ihre Unkenntnis des Grundgesetzes, Art. 6: Ein natürliches Recht kann man nicht "gewähren"!
    b) die Unmenschlichkeit des z. Zt. geltenden Familienrechts: Arbeit macht (den Vater) frei (von seinen Kindern)! Denn der Vater MUSS arbeiten, darf seine Kinder nicht betreuen, obwohl es laut Art. 6, II, GG seine Pflicht ist, während die Mutter arbeiten KANN, wenn sie will, sie MUSS NICHT.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil des Ersten Senats vom 18. Dezember 1953, 1 BvL 106/53, festgestellt, dass "Es ist mithin die Wirksamkeit des Art. 117 Abs. 1 GG insoweit festzustellen, als er das dem Art. 3 Abs. 2 GG entgegenstehende bürgerliche Recht auf dem Gebiet von Ehe und Familie mit Ablauf des 31. März 1953 außer Kraft setzt."

    Damit sind alle Gesetze und die Rechtsprechung, die Art. 3 Abs. 2 GG widersprechen, indem sie eine ungleiche Behandlung der Geschlechter zulässt, gemäß dem Motto "das Kind gehört zur Mutter", VERFASSUNGSWIDRIG, da sie die Väter DISKRIMINIEREN.
  24. RAHeumann am 02.04.2012
    Das neue Recht wird viele Väter, die in puncto Mit-Sorgerecht nicht einfach Klein bei geben möchten zwingen, entweder noch während intakter Beziehung zur Mutter oder nach der Trennung für ihr Sorgerecht vor Gericht zu ziehen. Ersterenfalls zerstört es die Familie, letzterenfalls wird er wenig Chancen haben, warum ? Selbst bei miteinander verheirateten Eltern verlieren viele Väter ihr Sorgerecht im Zuge von Trennung /Scheidung, weil - wenn auch lokal sehr verschieden - viele Gerichte immer noch die sog. beiderseitige Kooperationswilligkeit und - fahigkeit als unabdingbare Voraussetzung für den ERHALT gemeinsamer Sorge ansehen; daher kaum vorstellbar, dass das erstmalige ERLANGEN gemeinsamer Sorge künftig leichter vor Gericht wird. Vielleicht hier und dort als lokale Spezialiät, aber nicht für das Gros der Fälle. Zumal für wohlfeile, nicht nachprüfbare Behauptungen und Vorwürfe, wie sie jeder im Familienrecht erfahrene Praktiker sattsam aus kindschaftsrechtlichen Gerichtsverfahren kennt, immer Raum sein wird.
    Fazit: Eine derartige Reform ginge nicht weit genug. Und die zur Begründung vorgeschobene Sorge vor "Vätern, die ohnehin gar keine Verantwortung übernehmen wollen oder gar nicht da sind" ist statistisch unzutreffend und war wohl schon im letzten Jahrhundert radikalfeministischer Quatsch. Empörend ist es, auch heute noch solche Floskeln aus Regierungskreisen zu hören. Die meisten Väter wollen an der Erziehung ihrer Kinder beteiligt sein und Verantwortung für sie übernehmen - unabhängig davon, wie ihre Beziehung zur Mutter verläuft.
    Alexander Heumann
    Fachanwalt für Familienrecht
    Düsseldorf
  25. matthias_boegelein@web.de am 02.04.2012
    hatte selbst über ein dutzend verfahren vor dem familiengericht wegen umgang. die wundersame welt des familienrechts! was soll man(n) zu so einer regelung sagen bzw wenn dies so beibehalten wird.

    wenn ich der herr bundespräsindent wäre, würde ich so einen verfassungswidrigen neuen gesetzesentwurf gar nicht unterzeichnen! unser landesvater dürfte so etwas gar nicht unterschreiben.

    da sind wir liebe bundesbürger und liebe bundesbürgerinnen doch einmal gespannt ob der werte herr gauk zu dieser neuregelung seinen segen gibt.

    für alle die versuchen ihrer pflicht nachzukommen lasst euch nicht entmudigen und aussortieren eure kinder haben ein recht auf ihre elternteil und ihr die pflicht, es ist ein pflichtgebundenes zuvörderst obliegt die pflicht.

    hochachtungsvoll

    bögelein matthias
  26. Blauer-Weihnachtsmann.de am 30.03.2012
    Da kann der Blaue Weihnachtsmann nur lachen, wenn der Juristinnenbund die grundrechtlichen Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt sieht. Offensichtlich haben die Juristinnen Art. 3 aus dem Grundgesetz übersehen. Da steht etwas von Gleichberechtigung.

    Tja, liebe Juristinnen, so ist das eben mit der Gleichstellung. Die Gleichstellung ist eben keine Einbahnstraße.

    Viele Grüße von
    Detlef Naumann
  27. Linoace am 30.03.2012
    Ich kämpfe nun seit "4"jahren sei denm tag der geburt um unsere/meinerTochter,das ich sie regelmässig seh,hab nun 3.Begleiteten-Umgang der meist nur 2-3monate und das alle 2wochen für 2-3 Std läuft. dann ist wieder pause für jahr biss ich nun mal wieder vor Familiengericht steh. Die KM hat 4 kinder von jeh unterschiedlichen Männern so das sie auch dadurch ausreden findet das ich unsere tochter nicht seh kann und ein kind lebt schon bei den größ Eltern von KM,ich hatte jetzt auch ein Gutachten von gericht erstellen lassen wo drin steht das das es keine kindeswohlgefärdung vorhanden ist und es positiv zuerachten ist das es für kinds entwicklung mit KV weiter sich die bindung zum KV postiv zu sehn ist.DAs und die KM versucht u auch mit erfolg unsere Tochter zu entfremden meine sorge ist das KM jedes mal neue lebenspartner hat das sie sich auch immer mehr zurück zieht.KM arbeitet auch nicht wirklich Koparativ mit JA u träger des Begleiteten umgang mit darüberhinaus wurde der träger nicht mal angehört,mutter hat mich u alle beteiligte erzählt das ichh sie schlecht reden würde. was nicht stimmt. das ganze spielt sich in kleinste Bundesland hab u kriege kein Gemeinsames sorgerecht.
  28. Achim Haubelt am 30.03.2012
    Im Jugendamtsbericht steht: "... die Mutter weisst ein stark ambivalentes Verhalten auf." und weiter " ihr Verhalten sei schon als fast schizophren zu bezeichnen"
    Wegen sexueller Missbrauchsvorwürfe der Kindsmutter wurde ein Gutachten von der zuständigen Familienrichterin am AG Amberg in Auftrag gegeben. Obwohl hierin festgestellt wird, dass es für die Vorwürfe keinerlei Anhaltspunkte gebe, urteilte die Richterin mit Umgangsausschluss gegen mich, da ich ja nicht beweisen könne, dass an den Vorwürfen nicht doch etwas dran sei.
    Unter anderem soll ein Missbrauch gemeinsam mit der vom JA Beauftragten bei einem bewachten Umgang stattgefunden haben. Ein weiterer Missbrauch im Beisein der Gutachterin in den Räumen des kinderschutzbundes.
    Jahrzentelange Mitarbeit in der Jugendarbeit, ehem. berufenen Einzelpersönlichkeit im Bezirksjugendring, ehem. ehrenamtlicher Jugendrichter in der Grossen Jugendstrafkammer am LG Amberg, ...
    Bis zur Gleichberechtigung von Männern ist es noch ein sehr weiter Weg.

    Presse, TV, Radio Anfragen gerne unter
    achimhaubelt (at) tauchen-oberpfalz (punkt) de
  29. Günter Mühlbauer am 30.03.2012
    Partrick R@ Hallo Patrick, die Missstände liegen auch daran, daß sich Männer erst Netzwerke aufbauen müssen, und dann gegen die bestehenden Frauennetzwerke sich das Umgangs und Sorgerecht erkämpfen müssen. Die Kinder wachsen somit "Vater seelen alleine" auf, und die beteiligten der Trennungs- und Scheidungsindustrie unterstützen oder tollerieren zumindest den Umgangsboykott...

    Du bist gerne bei der TRENNUNGSELTERN-Initiative willkommen, die nächste Aktion Ostern:
    "Was suchen Trennungseltern an Ostern?" (Ihre Kinder)
    und laß das mit dem Hungerstreik, das schadet nur deiner Gesundheit. Mach doch einen "SITZSTREIK".
    Herzlichen Dank an Frau Angelika Kahl und die Staatszeitung für diesen sozialkritischen Artikel.
    Der Artikel, ist ein weiterer Stein für unser großes Mosaik "Kinder brauchen beide Eltern & Großeltern"
    mfg Günter
    email:guenter_muehlbauer@arcor.de
  30. Patrick R am 30.03.2012
    Ich wurde nur noch heulen. Wie können Richter (keine Menschen) nur so skrupellos sein. Würde streiken ! Bin auch wirklich am überlegen ein Hungerstreik zu machen.
  31. Horst Schmeil am 30.03.2012
    Das Herumeiern um die Tatsache, dass das Recht auf Pflege und Erziehung das natürliche Recht und die den Eltern zuvörderst obliegende Pflicht ist, was als abgeleitetes Recht der Kinder auf die Pflege und Erziehung durch die Eltern zu bewerten ist, ist im Grundgeesetz festgeschrieben und in keiner Weise disponibel. Es kann nicht außer Kraft gesetzt werden. Für Fälle des Kinderschutzes und der physischen Abwesenheit eines Elternteils, sowie die Fälle, in denen ein Elternteil wegen eigener Betreuung ausfällt, sind im BGB geregelt.
    Bei der Diskussion, die nun nahezu zwei Jahre dauert, geht es den radikalen Feministinnen lediglich um die Vernichtung der Väter. Eindeutig ist: in allen neutralen und wissenschaftlich seriösen Untersuchungen stellt sich heraus, dass die Kinder die besten Chancen zum Start ins Leben haben, wenn ihnen ungehindert beide Eltern regelmäßig und zuverlässig zur Seite stehen.
    Das soll jedoch verhindert werden.
  32. netboy am 30.03.2012
    Das Familienrecht gehört zu den absurdesten Rechtsgebieten, das mit
    'Recht' wenig zu tun hat. Alleine der Umstand, dass eine Gebär-Mutter
    automatisch das Sorgerecht erhält der Vater nicht ist ein Skandal ohne-
    gleichen. Als ob eine Mutter per si für das Kind besser wäre als der Vater,
    ob Misshandlungen, Entfremdungen, Kindestötungen, Erzeugung psychischer
    Krankheiten, all diese Risiken gehen 10 Mal häufiger von den 'Müttern' aus als
    den Vätern. Wenn überhaupt, dann sollten Väter das Sorgerecht erhalten und
    die zugehörigen Mütter sich erst einmal als solche bewähren !
  33. Heinz Hövelmann Recklinghausen am 30.03.2012
    Das Günter die Öffentlichkeit, ebenso wie ich, gewählt hat beegrüße ich ausdrücklich. Wir haben, im gegensatz zu anderen Betroffenen, erkannt, dass es nichts bringwen kann sich hinter irgendwelchen Nick Namen zu verstecken. Nur so kann man unsere schwerden Fälle weiterverfolgen. Der Elterntei, welches das Kind PASt, bescheinigt sich dadurch selber die Erziehungsunfähigkeit. Die Kinder gehören, auch wenn sich nur der geringste Verdacht auf PAS finden lässt, sofort, zu ihem eigenen Schutz, diesem Elternteil entzogen. In meinem Fall, meinen Namen googlen oder mein Forum---entfremdet.yooco.de besuchen, hat sich die KM zum Ziel gesetzt, mich aus dem Leben meines Sohnes Philipp ( 12 Jahre ) total auszublenden. dieses hat sie auch lauthals beim JA ausgesagt. " Ich werde Philipp nie wieder da hin gehen lassen, denn dann geht das ganze Teater wieder von vorne los, und darauf habe ich keinen Bock." Dies war am 02.07.2009. Das JA hat diesen Satz abgekürzt und gem Gericht geschrieben, " die Eltern streiten, für Umgang ist daher die Zeit noch nicht gekommen." Daraufhin habe ich das Sorgerecht beantragt. Es wurde ein Gutachten angeordnet. 2010 wurde darin dann festgestellt, dass die Mutter die schwerste Form von PAS bei unserem Kind bewust ausgelöst hat.
    Mein Antrag auf das SR wurde bis HEUTE vor keinem Gericht verhandelt.
    Entfremdung Eltern Kind - PAS - Dr. Robert Holzer - Kongress Kinderrechte Kinderschutz Heinz Hövelmann Recklinghausen seit fünf Jahren ohne Umgang mit meinem Sohn Philipp
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