Politik

Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil. (Foto: dpa)

21.07.2015

Karlsruhe kippt umstrittenes Betreuungsgeld

Bundesverfassungsgericht: Nicht der Bund, sondern die Länder sind für die Leistung zuständig. Bayern will sie weiter zahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatte eine Klage Hamburgs Erfolg (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig.

Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können monatlich 150 Euro erhalten.

Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil.  

"Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt.

Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden. Die SPD und AWO in Bayern begrüßten das Urteil: "Das CSU-Betreuungsgeld war nicht nur verfassungswidrig, es war auch politisch ein Irrweg", betont SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Stattdessen müsse der Krippenausbau im Freistaat energisch und mit ausreichend Geld vorangetrieben werden.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich beurteilte, sondern überprüft hat, ob die Gesetzgebungskompetenz für die Betreuung von Kindern beim Bund oder bei den Ländern liegt, appellierte der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern Thomas Beyer an die Politik, nicht zu versuchen, nachzubessern, sondern besagte Sozialleistung „ersatzlos zu streichen“.

Seehofer: Werden „Bayerisches Betreuungsgeld“ einführen

CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer forderte hingegen: „Der Bund muss die ursprünglich für das Betreuungsgeld eingeplanten finanziellen Mittel nun direkt an die Länder weitergeben.“ Bayern werde das Betreuungsgeld mit diesen Mitteln dann selbst weiterzahlen. "Und das erwarte ich auch von den anderen Bundesländern“, macht der CSU-Politiker deutlich.

Ministerpräsident Horst Seehofer bedauerte das Urteil. "Die Wahlfreiheit der Eltern ist Markenkern bayerischer Familienpolitik, daran halten wir fest.“ Er kündigte an, dass im Freistaat das Betreuungsgeld weiterführen werde. „Wir werden in jedem Fall ein „Bayerisches Betreuungsgeld“ auf den Weg bringen." Der angebliche Zuspruch der Familien bestärke ihn darin: Über 73 Prozent der bayerischen Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern nähmen es in Anspruch. Die konkrete Ausgestaltung werde jetzt umgehend vorbereitet, so Seehofer. (BSZ/dpa)

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