Politik

Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei. (Foto: dpa/ Sven Hoppe)

10.05.2022

Katastrophenfall wird aufgehoben

Am 11. November war er in Bayern ausgerufen worden, mit Ablauf des Mittwochs endet der K-Fall

Der einst wegen Corona ausgerufene landesweite Katastrophenfall in Bayern wird aufgehoben - mit Ablauf von diesem Mittwoch. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Es handelt sich dabei eigentlich um einen rein formalen Akt - und ist dennoch ein weiteres Zeichen, dass die Krise überwunden scheint.

Der Katastrophenfall sei "jetzt nicht mehr erforderlich", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. Der Trend der Entlastung und der Entspannung des Infektionsgeschehens setze sich fort, man sehe nach wie vor einen kontinuierlichen Rückgang. Beispielsweise seien aktuell nur noch 192 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, erstmals seit langem wieder unter 200. Notfalls könnte der Katastrophenfall jederzeit immer wieder ausgerufen werden - aber aktuell sei dies nicht mehr notwendig. Auch der Katastrophenstab, unter Federführung der Staatskanzlei, habe am 5. Mai zum letzten Mal getagt. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte allerdings auch, man treffe alle Vorbereitungen, um für alle Eventualitäten im kommenden Herbst gerüstet zu sein.

Seit 11. November hatte der Katastrophenfall gegolten. Er war wegen der damals wieder dramatisch steigenden Infektionszahlen ausgerufen worden. Damals war noch die Delta-Variante vorherrschend, es drohten Engpässe in Kliniken, insbesondere auf Intensivstationen. Der Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken war deutlich erhöht. Deshalb wurde der Katastrophenfall festgestellt, denn er ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden und Organisationen.

Im März hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zudem erklärt, dass der Katastrophenfall wegen der Herausforderung für die Kommunen bei der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge ausgedehnt werde. Neu ausgerufen werden musste er nicht wieder, weil er seit November wegen der Corona-Krise schon in Kraft gesetzt war.

Zuvor war der sogenannte K-Fall im Freistaat wegen des Coronavirus schon zwei weitere Male ausgerufen worden: zum ersten Mal zum Beginn der Pandemie im März 2020, zum zweiten Mal im Dezember 2020.
(Christoph Trost und Marco Hadem, dpa)

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