Politik

Morgen fällen die Richter des Bundesverfassungsgerichts das Urteil in Sachen Betreuungsgeld. (Foto: Uwe Anspach/dpa )

20.07.2015

Kippt Karlsruhe die "Herdprämie"?

Am Betreuungsgeld scheiden sich die Geister. Ist der Sieg der CSU von Dauer? Das muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden

Für die einen ist es eine wichtige familienpolitische Leistung, für die anderen eine "Herdprämie". Wird das umstrittene Betreuungsgeld in seiner derzeitigen Form juristisch überleben? Diese Frage beantwortet am Dienstag (21. Juli) das Bundesverfassungsgericht. Und wenn man dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im April glauben will, dann sieht es eher schlecht für das Betreuungsgeld aus. 

Das SPD-geführte Hamburg hatte gegen die Leistung geklagt, die 2013 nach hartem politischen Ringen auf Betreiben der CSU eingeführt wurde. Monatlich 150 Euro erhalten diejenigen Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen. Kritiker sehen darin ein Instrument, das Frauen von ihrem Arbeitsplatz fernhalte.
 
Doch in der Verhandlung ging es erst einmal weniger um die inhaltlichen Kritikpunkte an der Prämie als um die Frage, ob der Bund dafür überhaupt zuständig ist. Denn nach dem Grundgesetz darf er in Bereichen wie diesem nur dann Gesetze erlassen, wenn es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist - also regionale Unterschiede ausgeglichen werden müssen.

Die Hauptfrage vor Gericht: Ist der Bund für das Betreuungsgeld überhaupt zuständig?

Die Richter äußerten starke Zweifel daran, dass die Leistung diesen Sinn hat: So sei das Betreuungsgeld doch gar nicht ausgelegt, meinte ein Richter etwa. Die Juristen schienen den Argumenten der Bundesregierung eher nicht folgen zu wollen, wonach die Prämie Teil eines Gesamtkonzeptes bestehend aus Kita-Förderung und Betreuungsgeld darstellt - und somit der Bund zuständig sei. 

Der Senat schien dann außerdem eine Art Dammbruch zulasten der Länderkompetenzen bei der Gesetzgebung zu befürchten: Mit einem angeblichen Gesamtkonzept dürfe der Bund dann ja alles regeln, auch die Schulpolitik, merkte Richter Johannes Masing an.

Abgesehen davon war die Verhandlung reich an politisch pikanten Details: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) musste eine Leistung verteidigen, die sie früher vehement abgelehnt hatte. Und ihr Staatsminister Ralf Kleindiek, der das für sie in Karlsruhe übernahm, hatte in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Klage des Landes für das Verfassungsgericht mit ausgearbeitet.

Pikant: Bayerns Familienministerin verteidigt eine Leistung, die den Ländern auf Dauer Kompetenzen bei der Gesetzgebung nehmen könnte

Bayern schickte zudem seine Familienministerin Emilia Müller (CSU). Sie verteidigte vor Gericht vehement eine Leistung, die den Ländern auf Dauer Kompetenzen bei der Gesetzgebung nehmen könnte, sollten die Karlsruher Richter die Prämie doch durchwinken. Dass ausgerechnet das auf seine Länderzuständigkeit sonst so bedachte Bayern diese Rolle einnahm, wunderte: "Sind Sie sich sicher, dass Sie das wollen?", fragte etwa Richterin Gabriele Britz. 

Später ging es auch um inhaltliche Fragen: Ob etwa die Leistung den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil dem Statistischen Bundesamtes zufolge knapp 95 Prozent der Bezieher weiblich sind.  
Bayern sieht das nicht so: Das Betreuungsgeld sei nicht nur Anerkennung für häusliche Betreuung der Kinder, sagte Ministerin Müller in Karlsruhe. "Es gibt Eltern mehr Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihres Familienlebens". 

Verzichten Familien wegen der Prämie auf eine Kita?

Die Richter fragten auch, ob das Gesetz falsche Anreize liefere: Besonders Kinder bildungsferner Familien und solche mit Migrationshintergrund seien auf den Besuch einer Kita angewiesen, argumentierte nämlich Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD). Das warf die Frage auf, ob diese finanziell oft schwachen Eltern dann wegen der Prämie eventuell auf eine Kita verzichteten. 

Sollte Karlsruhe das Gesetz kippen, wäre das Betreuungsgeld nicht zwangsläufig ganz vom Tisch. Die Länder könnten zugreifen und die Prämie selbst einführen. Ob und in welcher Form es aber ein - von der SPD vehement abgelehntes - "Landesbetreuungsgeld" gibt, hängt auch davon ab, ob, und wenn ja wie die Richter sich inhaltlich zu der umstrittenen Leistung äußern.

Seehofer: Bayern will weiter zahlen

Ministerpräsident Horst Seehofer jedanfalls hat für Bayern bereits eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes auch für den Fall angekündigt, dass Karlsruhe die Geldleistung kippen sollte. Zunächst hoffe er, dass das Bundesverfassungsgericht seiner großen Tradition folge und "ein Herz für Familien und Kinder" habe, sagte er vor der Klausur des bayerischen Kabinetts in St. Quirin am Tegernsee. Aber er fügte hinzu: "Sollte es anders kommen, dann werden wir einen Weg finden in Bayern, die Dinge richtig in die Zukunft zu führen - mit Betreuungsgeld." Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, die Staatsregierung habe bereits rund 100 Millionen Euro eingeplant, um das Betreuungsgeld notfalls nahtlos fortführen zu können. (Diana Niedernhöfer, dpa)

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