Politik

Auf dem Moritzplatz befestigen Aktivisten am Klimacamp ein Transparent mit Forderungen. Seit Juli 2020 campieren Aktivisten in der Innenstadt, um sich für eine andere Klimapolitik zu engagieren. (Foto: dpa/Puchner)

06.03.2023

Klimaaktivist nach Besetzung von Behörde zu Geldstrafe verurteilt

Seit 2020 wird das Augsburger Klimacamp als Dauerdemonstration vor dem Rathaus betrieben. Ein Aktivist ist nun wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden

Ein Verantwortlicher des Augsburger Klimacamps ist nach einer Besetzungsaktion der Regierung von Schwaben zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 34-Jährige wurde am Montag vom Amtsgericht Augsburg wegen Hausfriedensbruch und weiterer Straftaten schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte zusammen mit zwei anderen Menschen im Oktober 2022 bei der Regierungsbehörde in Augsburg gegen eine Waldrodung demonstriert.

Die Besetzung der Behörde hatte er zugegeben, aber die ihm vorgeworfenen Straftaten bestritten. Außerdem seien die Taten als rechtfertigender Notstand wegen des Klimawandels gerechtfertigt gewesen, meinte er.

Doch damit konnte er sich nicht durchsetzen. Letztlich wurde er zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt (140 Tagessätze zu je 15 Euro). Die Staatsanwältin hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verlangt.

Dem damaligen schwäbischen Regierungspräsidenten wurde damals in einer Presseerklärung des Klimacamps Korruption vorgeworfen, weil die Behörde im Vorfeld der Baumfällung eine Genehmigung erteilt hatte. Diese Presseerklärung wurde von der E-Mail-Adresse des 34-Jährigen verschickt.

Da allerdings nicht nachweisbar war, dass der Angeklagte die E-Mail selbst verfasst und auch persönlich verschickt hatte, wurde dieser Anklagepunkt fallen gelassen. Der Klimaaktivist hatte gesagt, dass verschiedene Personen Zugriff auf seinen Mailaccount hätten.

Dennoch wurde er auch wegen der beleidigenden Äußerungen verurteilt. Denn vor der Behörde wurde der Korruptionsvorwurf auch auf die Straße geschrieben. Zudem sagte eine Zeugin aus, der Angeklagte habe bei der Aktion auch aus dem Fenster gerufen, dass der Spitzenbeamte sich habe bestechen lassen.

Dies wurde von der Richterin als gegen eine Person des öffentlichen Lebens gerichtete üble Nachrede gewertet. Der 34-Jährige ist wegen einer ähnlichen Tat einschlägig vorbestraft. Letztlich wurde er auch wegen eines Bodenbanners verurteilt, das beim Klimacamp verbotenerweise im Bereich einer Feuerwehrzufahrt aufgeklebt war.

Der Mann ist einer der Köpfe des Klimacamps in Augsburg. Das Camp wurde Mitte 2020 von Fridays for Future initiiert und wird seitdem als Dauerdemonstration neben dem Rathaus betrieben. Ähnliche Klimacamps wurden auch in anderen Städten errichtet, das Augsburger ist allerdings das älteste ununterbrochene Camp Deutschlands. (Ulf Vogler, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.