Politik

28.01.2021

Kontaktbeschränkung: Sollen bei der Ein-Personen-Regel auch ältere Kinder ausgenommen werden?

Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Das gilt auch für Kinder über drei Jahre. Sozialpolitikerin Doris Rauscher (SPD) hält das für nicht verhältnismäßig. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verteidigt die Maßnahme

JA

Doris Rauscher (SPD), Vorsitzende des Sozialausschusses im Landtag

Eindeutig Ja! Kinder haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte, so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention, die auch in schwierigen Zeiten gilt. Kinder brauchen Kinder – für gemeinsames Spiel, den Austausch, um große und kleine Abenteuer im Garten oder Park zu bestreiten und die Welt zu entdecken. Um Kind sein zu können und sich gut zu entwickeln. Die aktuelle Regelung, wonach Kinder über drei Jahre wie Erwachsene zählen, benachteiligt diese massiv in ihren Rechten. Auch ein vier- oder fünfjähriges Kind braucht die Begleitung seines jeweiligen Elternteils zu Treffen mit anderen Kindern, auch ein siebenjähriges Kind will seine Zeit nicht nur mit Eltern oder Geschwistern verbringen.

Bei allen Entscheidungen rund um Corona muss das Kindeswohl stärker in die Überlegungen einbezogen werden – das kommt leider trotz all der Erfahrungen 2020 oftmals viel zu kurz, wie auch diese Regelung zeigt! Kinder haben aufgrund von politischen Entscheidungen ohnehin massive Einschnitte in ihrem jungen Leben erfahren, mussten auf soziale Kontakte zu Freunden wie Bezugspersonen verzichten und konnten ihre Kinderrechte wie das auf Bildung nicht umsetzen. Das hat negativen Einfluss auf die kindliche Entwicklung und Psyche, wie Umfragen zeigen – die seelischen Belastungen, Stress, Angst und Depressionen haben zugenommen, Kinder klagten über Einschlafprobleme, Kopf- und Bauchschmerzen.

Die Gesamtsituation für Kinder ist schwierig genug, Beschränkungen wie diese sind nicht verhältnismäßig. Wie schon im ersten Lockdown sind Kinder diejenigen mit den größten Einschränkungen – das kann nicht sein. Und: Solange keine Fakten und Erkenntnisse vorliegen, dass von Kindern doch größere Gefahr ausgeht als bislang vermutet, dürfen Kinder nicht vorsorglich ihrer Kinderrechte beraubt werden. Die Altersbeschränkung ist realitätsfremd, die Anhebung ist gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl dringend notwendig.

NEIN

Klaus Holetschek (CSU), bayerischer Gesundheitsminister

Nein. Denn es gehen zwar die Infektionszahlen in Bayern derzeit zurück. Aber insbesondere mit Blick auf die Virusmutationen, die laut Experten vielfach ansteckender sind, dürfen wir gerade jetzt nicht vorschnell Lockerungen vornehmen. Klar ist: Wer Kontakte vermeidet, kann Infektionen verhindern.

Deshalb sind auch in Bayern die Kontaktbeschränkungen dahingehend verschärft worden, dass nur noch Treffen des eigenen Hausstands mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Das heißt: Kinder unter 14 Jahren, die einem Hausstand angehören, werden künftig mitgezählt.

Bayern hat aber die Sonderregelung erlassen, dass Kleinkinder bis einschließlich 3 Jahren von der Ein-Personen-Regel weiterhin ausgenommen sind – alles andere wäre nicht lebensnah und praktikabel! Auch Umgangs- und Sorgerechte für Scheidungskinder und Großeltern, die Begleitung Sterbender oder die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis sind von der Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person ausgenommen. Die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren durch Familienmitglieder, Nachbarn oder andere feste Betreuungsgemeinschaften ist zudem dann zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Allerdings halten wir eine generelle Ausnahme für ältere Kinder nicht für sinnvoll. Denn klar ist: Wenngleich Kinder und Jugendliche deutlich seltener selbst Symptome einer Corona-Infektion haben, so können sie das Virus doch an ihre Eltern und Großeltern übertragen.

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