Politik

Fraktionsvorsitzende der CSU im bayerischen Landtag: Thomas Kreuzer. (Foto: dpa)

16.07.2018

Kreuzer ruft Partei zur Geschlossenheit auf

CSU-Fraktionschef reagiert auf die öffentliche Kritik von Parteikollegen an Horst Seehofer und Asylstreit

Drei Monate vor der Landtagswahl in Bayern ruft CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer seine Partei zur Geschlossenheit auf. "Die Menschen verlangen zurecht, dass wir die entscheidenden Themen lösen", sagte er in Bayerisch Gmain. Öffentliche Kritik, wie jüngst vom früheren Parteichef Erwin Huber an Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer geäußert, sei da kontraproduktiv. "Da wurde nur die Gelegenheit genutzt, eine alte Rechnung zu begleichen."

Statt die CSU auf diese Weise zu schwächen, sollten sich alle Beteiligten jetzt auf die wichtigen Zukunftsfragen - Digitalisierung, Familie, soziale Fragen - konzentrieren, "die die CSU im Land direkt lösen kann". Die CSU könne eine inhaltlich gute Bilanz der vergangenen Jahre vorweisen, "und darauf sind wir auch stolz".

Trotz des Asylstreits mit der CDU rechnet Kreuzer nicht mit negativen Folgen für die CSU bei der bayerischen Landtagswahl am 14. Oktober. "Die CSU liegt bei den Menschen im Land in allen Kompetenzfeldern weit vorn", sagte er. Nun gelte es, den Kompromiss zur Zuwanderung in die Praxis umzusetzen, da gebe es noch viel zu tun. "Ich glaube aber, dass dadurch auch wieder diejenigen Vertrauen in die Politik setzen, die an der Handlungsfähigkeit des Staats gezweifelt haben."

Die jüngsten Querelen um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien dürften laut Kreuzer nicht zulasten der CSU gehen. "Ich halte das Urteil für massiv falsch, aber wir haben eben eine unabhängige Justiz in unserem Rechtsstaat", betonte er. Nun müsse abgewartet werden, wie sich der Fall weiter entwickle. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitag abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte aber zuvor entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Die nordrhein-westfälischen Behörden wollen gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde einlegen. (dpa)

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