Politik

Der Warnschussarrest gibt den Richtern die Möglichkeit, Jugendliche auf Bewährung zu verurteilen, aber dennoch vorübergehend ins Gefängnis zu schicken, um ihnen den Ernst ihrer Lage zu verdeutlichen. (Foto: dpa)

14.04.2015

Letzte Warnung vor der Knastkarriere

Seit zwei Jahren können die Richter jugendlichen Straftätern einen Warnschussarrest verordnen. Die Fallzahlen in Bayern steigen, aber die Diskussion geht weiter

Der sogenannte Warnschussarrest für junge Gesetzesbrecher erfreut sich bei Bayerns Jugendrichtern steigender Beliebtheit. Im vergangenen Jahr erhielten 171 Jugendliche in Bayern eine solche Strafe. Das waren 100 mehr als 2013, wie das Justizministerium in München auf Anfrage mitteilt. In diesem Jahr waren es bis zum 9. April bereits 49 Fälle. Die überwiegende Mehrheit der mit Warnschussarrest bestraften Jugendlichen sind Buben. Nur 15 Mädchen waren im vergangenen Jahr unter den Betroffenen.
Der Warnschussarrest gibt den Richtern die Möglichkeit, Jugendliche auf Bewährung zu verurteilen, aber dennoch vorübergehend ins Gefängnis zu schicken, um ihnen den Ernst ihrer Lage zu verdeutlichen. So könnten die Richter einem jungen Verurteilten deutlich machen: "Bis hierhin und nicht weiter", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU).
Zwei Jahre nach seiner Einführung wird der Warnschussarrest auch in den meisten anderen Bundesländern immer häufiger verhängt. In manchen Ländern wird der Sinn der Strafmaßnahme bezweifelt, doch Bausback hält sie für sinnvoll: Bayern habe aus gutem Grund lange für die Einführung gekämpft.

Bewährungsstrafe juckt viele Jugendliche nicht

Denn zuvor war eine mit Arrest kombinierte Bewährungsstrafe nicht möglich: "Wenn die Tat eines Jugendlichen so schlimm war, dass ein Arrest nicht mehr ausreicht, wurde eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt", sagte Bausback. "Die wiederum wurde dann häufig zur Bewährung ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt aber: Nicht wenige jugendliche Straftäter, die eine "bloße" Bewährungsstrafe erhalten, verlassen den Gerichtssaal achselzuckend und glauben ernsthaft, das sei ein "Freispruch zweiter Klasse"."
Mit dem Warnschussarrest hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter seither bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden, ohne Telefon und Internet, dafür mit Beratungsgesprächen. Das soll eine abschreckende Wirkung haben. Die SPD lehnte schon vor der Einführung den Warnschussarrest ab, vor allem wegen der rückläufigen Zahl jugendlicher Straftäter und einer hohen Rückfallquote.
"Dass sich allein durch das Einsperren kriminelle Karrieren stoppen lassen, halte ich für eher zweifelhaft. Da müssen weitere Maßnahmen hinzukommen", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). (dpa)

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