Politik

31.03.2021

Lockdown für Versammlungen: Sollen Demos coronabedingt verboten werden?

Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass während der Corona-Krise Demonstrationen nicht mehr stattfinden dürfen - zu oft werde dort gegen die Infektionsschutzregeln verstoßen, erklärt ihr Chef Peter Pytlik. Die Versammlungsfreiheit sei ein elementares Grundrecht, widerspricht Martin Hagen, Fraktionschef der FDP im Landtag. Pauschal verbieten könne man sie deshalb nicht

JA

Peter Pytlik, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern

Wer bei Demonstrationen Polizistinnen und Polizisten angreift, Journalistinnen und Journalisten wie auch Rettungskräfte in ihrer Arbeit behindert, vorsätzlich gegen die Infektionsschutzregeln verstößt und die Versammlungsfreiheit und dadurch „selbst“ Grundrechte wie zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen tritt, muss in Kauf nehmen, dass solche Veranstaltungen in Zeiten der Pandemie zeitlich abgestimmt nicht mehr stattfinden können und dürfen.

Dass hier das Grundrecht derjenigen beschnitten wird, die friedlich ihre Meinung kundtun möchten, ist unverkennbar und sehr bedauerlich. Ansammlungen in der Öffentlichkeit aber sind in der Zeit der Pandemie sehr risikobehaftet. Umso mehr appellieren wir an die Politik und die Justiz, einheitlich und konsequent zu handeln.

Die Gerichte sollten künftig genauer und verantwortungsbewusster bei der Genehmigung von Demonstrationen entscheiden, um Szenen wie zum Beispiel in Kassel in Zukunft nicht durch ihre Entscheidungen mittelbar zu „unterstützen“.

Es kann nicht sein, dass in der jetzigen Zeit Besuche im engsten Familien- und Freundeskreis auf ein Minimum eingeschränkt und Ausgangssperren verhängt werden, aber im Gegenzug dann solche öffentlichen Veranstaltungen erlaubt werden. Wir wissen alle, dass solche Demonstrationen immer wieder zu Gewalttaten, Verletzten und Verstößen gegen die Infektionsschutzregeln geradezu einladen. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen und zum Schutz der Gesundheit von uns allen sollte dieses Grundrecht deshalb aus unserer Sicht zumindest bis zum Ende des Lockdowns in den Hintergrund treten.

Es ist sehr bedenklich und unschön mit ansehen zu müssen, wie eine demokratische Ausübung der Versammlungsfreiheit sowie menschlicher Anstand und Respekt voreinander in großen Teilen schwinden und die Polizei oftmals als „Spielball“ für die Justiz und Politik benutzt wird.


NEIN

Martin Hagen, Fraktionsvorsitzender der FDP im Bayerischen Landtag

Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht - verbrieft in Artikel 8 unseres Grundgesetzes ebenso wie in der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Staat kann Demonstrationen unter freiem Himmel zwar beschränken, aber nicht pauschal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargestellt.

„Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“, heißt es in einer Grundsatzentscheidung der Karlsruher Richter von 1985. Es gelte „seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.“

Dieses Grundrecht gilt auch in Zeiten der Pandemie. Zwar ermöglicht das Bayerische Versammlungsgesetz den Behörden im Einzelfall, Demonstrationen zu untersagen, wenn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.“ Ein solches Verbot darf aber nur Ultima Ratio sein – vorzuziehen sind mildere Mittel, etwa die Erteilung von Auflagen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und begrenzter Teilnehmerzahl. Wo gegen diese Auflagen verstoßen wird, muss die Polizei konsequent durchgreifen.

Ich selbst war vergangene Woche zusammen mit Kollegen von SPD und Freien Wählern auf einer Versammlung auf der Münchner Theresienwiese. Rund 300 Bürgerinnen und Bürger demonstrierten friedlich mit Maske und Abstand für eine bessere Corona-Politik. Sie artikulierten vernünftige Anliegen und distanzierten sich deutlich von Coronaleugnern. Doch die Versammlungsfreiheit muss auch für jene gelten, deren Meinung wir nicht teilen: Sie ist, wie es das Bundesverfassungsgericht formulierte, ein „Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt“.

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