Politik

Ein Polizeibeamter beobachtet an der Anschlussstelle Bad Reichenhall der Autobahn A8 von Salzburg nach München Fahrzeuge, die aus Österreich kommen. (Foto: dpa)

16.09.2015

Löchrige Grenzen

An den Grenzen wird kontrolliert, der Zugverkehr ist eingestellt - was bringt's? Und ist das überhaupt EU-konform?

Immer mehr Flüchtlinge werden abseits der Großkontrollpunkte an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen. Viele Schleuser ließen aus Furcht vor Entdeckung und Festnahme die Menschen vermehrt an den kleineren Grenzübergängen auf der österreichischen Seite raus, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch. Entlang der Grenzflusses Inn wurden in den Landkreisen Passau und Rottal-Inn seit Dienstag mehr als 1000 Flüchtlinge aufgegriffen. Sie waren zu Fuß über Brücken und Stauwehre auf die deutsche Seite gelangt. Der Zugverkehr von Salzburg in Richtung Deutschland ist mittlerweile erneut bis auf weiteres unterbrochen worden. Grund sei eine Anweisung der deutschen Behörden, sagte eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) laut Nachrichtenagentur APA. Bereits in der vergangenen Tagen war der grenzüberschreitende Bahnverkehr wegen des Flüchtlingsandrangs beeinträchtigt. Die Situation am Salzburger Hauptbahnhof sei angespannt, hieß es von den Behörden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rechnet damit, dass die wegen des Flüchtlingsandrangs eingeführten Grenzkontrollen mehrere Monate dauern könnten. "Die Menschen müssen sich jetzt daran gewöhnen, dass jeder auch seinen Ausweis dabei hat." Der Schutz der EU-Außengrenzen sei in vielen Ländern nicht mehr gewährleistet, sagte Herrmann.

Die Kontrollen müssen verhältnismäßig bleiben

Die Einführung vorübergehender Grenzkontrollen durch Deutschland an den Binnengrenzen vor allem zu Österreich scheint durch EU-Recht gedeckt, glaubt Steffen Schulz von der Vertretung der Europäischen Kommission in München. Ziel müsse jedoch sein, so schnell wie möglich zu offenen Binnengrenzen zurückzukehren, teilte die Europäische Kommission mit. Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit können die EU-Länder, die Teil des Schengen-Raums sind, ausnahmsweise für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen (der unter den im Schengener Grenzkodex festgelegten Bedingungen verlängert werden kann) oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen. Diese Maßnahme sollte als letztes Mittel angesehen werden. Die EU-Institutionen wachen darüber, dass die Kontrollen verhältnismäßig bleiben. Die Kommission wird die Lage genau beobachten, hieß es, und das Europäische Parlament und den Rat auf dem Laufenden halten. (BSZ/dpa)

Kommentare (2)

  1. Wieland der Schmied am 06.10.2015
    Wann wacht wohl der zufriedene,satte, leicht schwergewichtige und weitestgehend manövrierunfähige Bürger endlich auf und stemmt sich gegen die Selbstvernichtungspraxis dieser Politiker, wofür es für aufgewachte Mitbürger inzwischen einen Fachbegriff gibt: Umvolkung! Was wird dann, Beate(s.o.), mit Münchens Oktoberfest Oans zwoa gsuffa.....? Allahu Akbar oder was? Wehret den Anfängen! Ihr seid hier weitstgehend auf Euch selbst gestellt, Politiker, Medien und die Banken sind die Feinde im eigenen Land! Beachten!
  2. Beate am 17.09.2015
    In München ist Oktoberfest Oans zwoa gsuffa..... .
    Die Asylbewerber möchten halt auch mal auf das Oktoberfest,
    ich bleibe als Münchnerin lieber zu Hause.
    So wie es in Ungarn aussieht ist ja mit Gewalt zu rechnen.
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