Politik

12.10.2018

Logistik-Stress im Landtag

Mehr Büros, neue Spielregeln – Planungen für die Zeit nach der Wahl

Natürlich kennen auch die Beamten der Landtagsverwaltung die aktuellen Umfragen. Sie ahnen also, dass ab Montag viel Arbeit auf sie zukommen wird. Schließlich werden in der nächsten Legislaturperiode sehr wahrscheinlich sechs, wenn nicht gar sieben Fraktionen und statt 180 womöglich bis zu 210 Abgeordnete das Maximilianeum bevölkern. Darunter werden viele Neulinge sein, die mit den Gepflogenheiten des Hohen Hauses noch nicht vertraut sind – oder es vielleicht auch gar nicht werden wollen.

Offiziell blickt man im Landtagsamt dem Wahlsonntag mit demonstrativer Gelassenheit entgegen. „Wir greifen dem Bürgervotum nicht vor“, betont Parlamentssprecher Anton Preis. Hinter den Kulissen aber rauchen schon die Köpfe. Denn der Plenarsaal ist grundsätzlich nur für die in der Verfassung vorgesehene Zahl von 180 Abgeordneten ausgelegt. Weil die CSU aber nach den sich verfestigenden Umfrageergebnissen von um die 35 Prozent deutlich mehr Direktmandate gewinnen wird, als ihr nach den abgegebenen Gesamtstimmen Abgeordnete zustehen würden, werden die anderen Fraktionen eventuell rund zwei Dutzend Ausgleichsmandate erhalten. Je nach Wahlausgang könnte es der größte Landtag in der bayerischen Geschichte werden.

Preis spricht ganz allgemein von „gewissen flexiblen Möglichkeiten“, den Plenarsaal für mehr als 200 Parlamentarier umzurüsten. Hört man sich im Hause um, kreisen die Überlegungen darum, die Schreibpulte aus den Abgeordnetenreihen zu entfernen oder am hinteren Ende des Saals eine zusätzliche Stuhlreihe zu installieren. Es wird also entweder unbequemer oder enger.

Wie soll man künftig umgehen mit der AfD?

Womöglich spielt bei der Entscheidung eine Rolle, welche Variante am schnellsten umgesetzt werden kann. Denn der neue Landtag muss gemäß Bayerischer Verfassung spätestens am 22. Tag nach der Wahl zum ersten Mal zusammentreten. Das wäre der 5. November. Als Übergangsquartier stünde theoretisch der alte Senatssaal gleich gegenüber zur Verfügung. Der ließe sich frei einstuhlen. „Suboptimal“ wäre diese Lösung, heißt es dazu aber im Landtag.

Mehr Luft gibt es bei der Unterbringung zusätzlicher Fraktionsgeschäftsstellen. Nach diversen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen habe man „genügend aktivierbare Bürokapazitäten“, erklärt Preis. Klar ist, dass zumindest die Fraktionsführungen mit dem engsten Mitarbeiterstab innerhalb des Landtagsrondells über der Isar untergebracht werden sollen. Mehr Büros als bislang schon müssen aber wohl in umliegende staatseigene Gebäude ausgelagert werden, die der Landtag schon seit Jahren als Abgeordnetenunterkünfte und Raumpuffer nutzt.

Weniger kalkulierbar als die Raumsituation ist, wie die neuen Fraktionen die Stimmung im Haus verändern könnten. Mit gemischten Gefühlen haben die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Parlamentsarbeit zuständigen Abteilungen der Verwaltung die Entwicklung sowohl im Bundestag als auch in anderen Landtagen beobachtet, in denen neuerdings die AfD vertreten ist. Dort hört man von gezielten Provokationen und demokratische Spielregeln missachtenden Störungen. Im Landtagsamt will man nichts heraufbeschwören, aber vorsorglich hat man eine etwas angestaubte, weil lange nicht gebrauchte Übersicht aus der Schublade geholt, in der die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Sanktionen für Störungen des Parlamentsbetriebs aufgelistet sind – von der Rüge über den Wortentzug bis zum Sitzungsausschluss. Auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hat sich mahnend zu Wort gemeldet. Sie wünscht sich vom neuen Landtag mehr Präsenz und Disziplin in den Sitzungen und warnt davor, die Geschäftsordnung zu locker auszulegen: „Das muss alles ganz klar und stringent sein.“

Und wie viele Landtagsvizepräsidenten soll es geben?

Offen ist noch, wie nach der Wahl mit der Besetzung der Gremien verfahren wird. Seit der Landtagswahl 2008 hat zum Beispiel jede Fraktion Anspruch auf den Posten eines Landtagsvizepräsidenten. Ob das bei sieben Fraktionen noch sinnvoll und praktikabel wäre, gehört zu den Fragen, die gleich nach der Wahl geklärt werden müssen. Gleiches gilt für die Besetzung der Ausschüsse und den Verteilungsmodus der Vorsitze dort auf die Fraktionen. Über etwaige Änderungen der Geschäftsordnung wird traditionell in der konstituierenden Sitzung entschieden. Die drei Wochen bis dahin könnten turbulent werden.
(Jürgen Umlauft)

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