Politik

Die CDU setzt eine Forderung der CSU um, die sie selbst lange abgelehnt und CSU-Chef Horst Seehofer seinerseits nicht mehr mit großer Dringlichkeit verfolgt hatte. (Foto: dpa)

07.05.2015

Mehr Netto vom Brutto

Die CSU kann einen Erfolg in Berlin verbuchen: Die Bundesregierung will Bürger jetzt doch bei der "kalten Progression" entlasten

Die Bundesregierung will die Steuerzahler bereits zum 1. Januar 2016 bei der "kalten Progression" entlasten. Um das seit Jahren bekannte Problem zu bekämpfen, solle der Einkommensteuertarif korrigiert werden, kündigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag überraschend in Berlin an.

Damit setzt Schäuble eine Forderung der CSU um, die er selbst lange abgelehnt und CSU-Chef Horst Seehofer seinerseits nicht mehr mit großer Dringlichkeit verfolgt hatte. Der Vorstoß sei zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und ihm abgesprochen, sagte Schäuble. In welcher Form Seehofer in die Verhandlungen eingebunden war, ging aus Schäubles Äußerungen nicht hervor. In München reagierte Finanzminister Markus Söder (CSU) erfreut: "Das Signal aus Berlin ist gut. Die Abschaffung der kalten Progression ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit. Wenn es schon 2016 geht -  umso besser."  

Kalte Progression bedeutet, dass Arbeitnehmern von Lohnerhöhungen netto wenig oder gar nichts bleibt, weil sie mit höherem Einkommen in höhere Steuersätze rutschen. Das gilt insbesondere, wenn die Löhne bei höheren Inflationsraten nominell schnell steigen. Nun will Schäuble den Steuertarif ab 2016 an die Preissteigerung der beiden zurückliegenden Jahre anpassen. Damit verschieben sich die Einkommensgrenzen für den nächsthöheren Steuersatz leicht nach oben.

Wegen der derzeit geringen Inflation wird die Entlastung der Bürger voraussichtlich nicht besonders groß ausfallen. Die kleine Steuerreform würde Bund, Länder und Gemeinden insgesamt jährlich 1,5 Milliarden Euro an Einnahmen kosten.  

CSU-Chef Seehofer hatte am Vortag erklärt, dass andere Dinge erste, zweite und dritte Priorität hätten: die Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen und die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. Schäuble betonte, ihm gehe es um das Prinzip. Nun müssen noch die Länder mitspielen. (dpa)

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