Politik

Innenminister Joachim Herrmann präsentierte 2013 auf einer Pressekonferenz beschlagnahmte Hakenkreuzfahnen, Waffen und Nazi-Devotionalien - all das wurder bei einer Razzia gegen das bayerische Neonazi-Netzwerk "Freies Netz Süd" gefunden. (Foto: dpa)

06.08.2015

Neonazis auf der Klägerbank

Brisanter Prozess: Rechtsextreme klagen gegen Verbot des "Freien Netz Süd"

Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof steht ein brisanter Prozess bevor: 41 Neonazis und Sympathisanten haben gegen das Verbot des "Freien Netzes Süd" geklagt, das Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als rechtsextreme Vereinigung eingestuft und verboten hat. Die mündliche Verhandlung ist für den 13. Oktober geplant. Ob es verschärfte Sicherheitsvorkehrungen geben wird, steht noch nicht fest.  
Bekanntester Extremist unter den 41 Klägern ist Martin Wiese, der 2003 einen verheerenden Anschlag auf die Eröffnung der neuen Münchner Synagoge plante und deswegen alsTerrorist verurteilt wurde. Das Innenministerium hatte das Freie Netz Süd im Juli 2014 verboten. Der bayerische Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk zuletzt rund 20 Gruppen und bis zu 150 Rechtsextremisten zu.  

Die Liste der 41 Kläger liest sich wie ein "Who's Who" der rechtsextremen Szene in Bayern

Innenminister Herrmann bescheinigte dem Netzwerk "eine klare Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus". Die Sicherheitsbehörden stuften das FNS als Nachfolgeorganisation der "Fränkischen Aktionsfront ein", die einige Jahre zuvor verboten worden war. Grundlage des Verbots war das Vereinsrecht.  
Die Liste der 41 Kläger liest sich wie ein "Who's Who" der rechtsextremen Szene in Bayern. Neben Wiese ist unter anderem der Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger dabei, inzwischen bei der Rechtspartei "Der Dritte Weg" aktiv. Statzberger war 2003 einer der Mitverschwörer des verhinderten Bombenanschlags. Ebenfalls dabei ist Roland Wuttke, der als führender Kopf der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in Augsburg gilt.

Die Rechtsextremisten argumentieren, dass das rechtsradikale Netzwerk kein Verein sei und deswegen auch nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden könne. Das Innenministerium geht nicht davon aus, dass die Neonazis mit ihrer Klage Erfolg haben werden: "Wir sind gründlich vorbereitet und blicken dem optimistisch entgegen", sagte ein Ministeriumssprecher. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.