Politik

22.07.2011

Nestor ins Rathaus

Ein Kommentar von Alexandra Kournioti

Zwei Menschenleben soll Nestor, der Homer’sche König aus Pylos, hinter sich gehabt haben. Dann zog er mit den Hellenen in den Krieg gegen Troja. Dort befolgten die jüngeren Kriegsführer Agamemnon und Achill die Ratschläge des als beredt und reflektiert geltenden Greises. Anders als etliche andere Heroen kehrte Nestor lebendig vom Schlachtfeld zurück und regierte sein Reich unangefochten weiter. Im Freistaat hätte sich der Altersweise – Erfolge hin oder her – Letzteres abschminken können. Postmoderne Nestoren in Gestalt von bayerischen Bürgermeistern und Landräten gibt es nämlich nicht: Die Kandidaten für derlei Ämter dürfen am Tag ihrer Wahl nicht älter als 65 Jahre sein. Zwar will die CSU/FDP-Koalition die Altersgrenze per Gesetz ab 2020 auf 67 Jahre anheben (und wird das wohl auch durchsetzen), doch sinnvoller wäre die Absicht der Opposition, jegliches Alterslimit zu streichen. Denn für eine Aufhebung der Altersgrenze spricht mehr als dagegen: Die Menschen werden immer älter, bleiben länger aktiv. Ergo haben Geronten einen vergleichsweise größeren Erfahrungsschatz als Jüngere, siehe Nestor. Auch die Furcht vor dem Altersstarrsinn, unter dem ein demokratisches Amt leiden könnte, überzeugt nicht: Geistige Unflexibilität ist vor allem Charaktersache.Und was die ebenfalls befürchtete Amtsmüdigkeit respektive Überheblichkeit lange Regierender betrifft: Wer sagt denn, dass ein 67-jähriger Kommunalpolitiker zum wiederholten Mal gewählt werden würde und kein Neuling sein könnte? Oder dass sich manch 55-jähriger Bürgermeister oder Landrat nach drei Amtsperioden nicht wie ein lokaler Sonnenkönig aufführt? Landtagsabgeordnete dürfen jenseits des 66. Lebensjahrs ins Kabinett. Das liegt auch am Landeswahlrecht, das im Gegensatz zum Kommunalwahlrecht keine Altersbeschränkung auf 65 Jahre vorsieht. Letztlich ist es aber dem Souverän geschuldet, der seine Volksvertreter wählt. Und der sollte folgerichtig auch bestimmen, ob er älteren Bürgermeistern und Landräten vertraut – oder nicht.

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