Politik

Muss das neue bayerische Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden? Diese Frage führt zu Streit zwischen Berlin und München. (Foto: dpa)

14.08.2018

Neue Runde im Streit ums Familiengeld

Die Staatsregierung gibt Behörden Anweisung zur Auszahlung des Familiengelds – auch dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit bei Hartz-IV-Empfängern auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen

Die Staatsregierung fährt im Streit mit Berlin um das bayerische Familiengeld eine harte Linie: Das Sozialministerium in München hat das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth angewiesen, das Familiengeld in jedem Fall an sämtliche Antragsteller auszuzahlen - auch dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit bei Hartz-IV-Empfängern auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen. Das will die Staatsregierung nach wie vor nicht akzeptieren: "Familiengeld wird auch dann an die Antragsteller ausgezahlt, wenn Rechtswahrungsanzeigen der Jobcenter gestellt werden", heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der rechtliche Hintergrund: Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen. Das soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können. Auf diesen Sachverhalt hatte das Bundessozialministerium seine Amtskollegen in München vergangene Woche ausdrücklich hingewiesen.

Die Staatsregierung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmeregeln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechnet werden, die dem Erziehungsgeld ähneln, argumentiert das Sozialministerium in einem zweiten Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagentur und das Bundessozialministerium ging. Und außerdem müssten zusätzliche Leistungen nicht auf Hartz IV angerechnet werden, wenn diese einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen. (dpa)

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