Politik

Mit solchen Kameras ist eine automatische Kennzeichenerfassung möglich. Theoretisch. (Foto: dpa/Martin Schutt)

05.02.2019

Neuer Streit über automatische Kennzeichenerfassung

Ohne dass die Pkw-Insassen etwas mitbekommen, scannen Polizisten an manchen bayerischen Straßen die Nummernschilder sämtlicher Autos. Karlsruhe hat sich das lange angeschaut - und schreitet jetzt ein. Die Staatsregierung sieht aber nur begrenzten Nachbesserungsbedarf.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es in Bayern neuen Streit über den automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten der Polizei. Die Karlsruher Richter erklärten die bayerischen Regelungen am Dienstag zum Teil für verfassungswidrig - und zwingen die Staatsregierung dazu, das Gesetz bis Ende des Jahres entsprechend nachzubessern. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte allerdings, grundsätzlich sei die Kennzeichenerkennung mit der Verfassung vereinbar, und sprach von einem wichtigen Instrument der Polizei im Kampf für mehr Sicherheit.

«Unsere automatisierte Kennzeichenerkennung an polizeilichen Kontrollstellen und im Rahmen der Schleierfahndung ist mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar», betonte Herrmann. Das Urteil aus Karlsruhe betreffe «nicht den Kern der eingeräumten Befugnisse, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung». Man werde das bayerische Gesetz den Vorgaben aus Karlsruhe anpassen.

Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze warf der Staatsregierung dagegen einen «übertriebenen Überwachungsdrang» vor. «Wenn einmal mehr das höchste Gericht eingreifen muss, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, dann hat der Gesetzgeber einen Fehler gemacht», betonte sie. «Dieser übertriebene Überwachungsdrang schränkt bürgerliche Freiheitsrechte ein und ist mit unserem Verständnis einer offenen Gesellschaft nicht vereinbar.» Der SPD-Politiker Christian Flisek kritisierte, Bayerns Polizeirecht befinde sich «auf Konfrontationskurs mit dem Grundgesetz».

Herrmann dagegen argumentierte, Fahndungserfolge zeigten, wie wichtig und unverzichtbar die automatisierte Kennzeichenerfassung für mehr Sicherheit sei. Die bayerische Polizei habe damit den Transport gestohlener Fahrzeuge ins Ausland verhindern und erhebliche Mengen Rauschgift sicherstellen können. Es seien Schleusungen aufgedeckt und Diebesbanden dingfest gemacht worden. Und man habe Menschen retten können, die in Selbstmordabsicht unterwegs gewesen seien - und eine junge Frau nach einer Entführung und Vergewaltigung befreien können.

Durchschnittlich passieren rund 8,5 Millionen Fahrzeuge pro Monat bayerische Anlagen

Die bayerische Polizei betreibt demnach 22 stationäre Anlagen an 15 Standorten, die 39 Fahrspuren überwachen. Hinzu kommen sechs mobile Anlagen. Durchschnittlich passieren rund 8,5 Millionen Fahrzeuge pro Monat diese Anlagen. Pro Jahr führt dies zu rund 10 000 Treffern.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte nach einer Kabinettssitzung, man werde sehen, wie man das Gesetz verändern müsse, um den Vorgaben aus Karlsruhe gerecht zu werden. Dafür habe man genug Zeit. Er betonte aber ebenfalls, das Gericht erkenne den Sinn der Kennzeichenerfassung an - es werde allerdings die Schwelle, wann man die Maßnahme anwenden darf, etwas nach oben verlagert.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Nachtigall, betonte, die automatisierte Kennzeichenkontrolle habe sich bewährt und müsse der Polizei weiterhin zur Verfügung stehen. (dpa)

INFO: Fragen und Antworten

Worum geht es genau?

Um den sogenannten automatisierten Kennzeichen-Abgleich. Dabei ist eine Kamera auf die Fahrspur gerichtet und nimmt jedes Auto von hinten mit einem unsichtbaren Infrarotblitz auf. Auch Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung werden registriert. Eine Software liest das Kennzeichen aus, ein Rechner checkt, ob es polizeibekannt ist. Wenn nicht, werden die Daten automatisch wieder gelöscht. Gibt es eine Überstimmung, schaut sich ein Polizist die Sache genauer an. Schlechtes Licht oder Schmutz am Nummernschild löst relativ oft falschen Alarm aus. Gespeichert werden nur echte Treffer - diese Autos können von der Polizei verfolgt und angehalten werden.

Wozu das Ganze?

Mehrere Bundesländer setzen die Technik ein, um kriminellen Banden das Handwerk zu legen oder Extremisten und Unruhestifter im Blick zu behalten. Dafür werden die Nummernschilder mit den Kennzeichen abgeglichen, die im Schengener Informationssystem (SIS) und im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) zur Fahndung ausgeschrieben sind. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält das für unverzichtbar: Die Polizei habe damit Schleusungen aufgedeckt, gestohlene Autos oder Rauschgift sichergestellt und auch schon Menschen mit Suizidabsicht oder in der Hand von Verbrechern gerettet.

Wie viel bringt der Kennzeichen-Abgleich wirklich?


Das hängt davon ab, was man als Erfolg wertet. «Allein schon ein Treffer sowie der entsprechende Fahndungserfolg rechtfertigen den Aufwand, denn ein Täter hinterlässt auch immer ein Opfer», meint der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. Die Geräte müssen allerdings recht häufig knipsen, um einen Treffer zu landen. In Bayern kommen auf jährlich grob 102 Millionen Aufnahmen etwa 10 000 Treffer. Nur jede 10 200. Aufnahme führt also zum Erfolg. In Hessen wurden 2017 laut Ministerium etwas mehr als eine halbe Million Kennzeichen geknipst, 5129 Mal wurde ein Treffer gemeldet. Demnach führte dort ungefähr jede 97. Aufnahme zum Erfolg.

Wo überall wird die Technik eingesetzt?

Gegenstand des Karlsruher Verfahrens waren Polizeigesetze aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Aber auch Niedersachsen nutzt zum Beispiel die Technik. Dort meldeten laut Innenministerium 2017 zwölf mobile Geräte 1378 verdächtige Kennzeichen. In 461 Fällen habe es sich tatsächlich um ein gesuchtes Fahrzeug gehandelt. In Bayern passieren jeden Monat durchschnittlich rund 8,5 Millionen Fahrzeuge insgesamt 28 Anlagen. In Hessen wird das System derzeit nur noch vereinzelt an der Autobahn 3 nahe Limburg eingesetzt. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Bremen verzichten ganz darauf. Schleswig-Holstein hat den Kennzeichen-Abgleich wieder abgeschafft. Die Regelung dort hatte Karlsruhe bereits 2008 gekippt - unverhältnismäßig und viel zu unklar, hieß es damals.

Was haben die Verfassungsrichter jetzt entschieden?

Schon 2008 hatte der Erste Senat klargestellt, dass der Kennzeichen-Abgleich auf keinen Fall flächendeckend erfolgen darf. Nach weiteren Verfassungsbeschwerden von Autofahrern betonen die Richter nun, dass Polizei-Kontrollen zur gezielten Suche nach Personen oder Sachen nie anlasslos stattfinden dürfen - anders als etwa Verkehrskontrollen, bei denen es um riskantes Verhalten geht. Sie müssen sich «auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht» beschränken. Die Bürger müssten sich fortbewegen können, ohne «dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein». Damit sind alle drei beanstandeten Vorschriften in Teilen verfassungswidrig, bis Ende 2019 muss nachgebessert werden.

Hat die Entscheidung weitere Auswirkungen?

Nach Einschätzung von Grünen und FDP schränken die Vorgaben aus Karlsruhe auch die geplante Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Städten mit zu schmutziger Luft ein. Nach heftiger Kritik hat das Bundeskabinett im Januar bereits einen nachgebesserten Entwurf verabschiedet, wonach es nur stichprobenartige Kontrollen geben soll. Auch für die Schleierfahndung im 30-Kilometer-Bereich bis zur Grenze habe die Entscheidung Konsequenzen, meint die FDP. Die Grünen sehen darin auch Rückendeckung dafür, dass sie die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) befürwortete Ausweitung der automatischen Gesichtserkennung ablehnen. (dpa)

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