Politik

17.08.2012

Noch 'ne Steuer

Ab 2013 soll auch Rundfunkgebühren zahlen, wer gar kein Radio- oder TV-Gerät besitzt - ein Passauer Jurist klagt jetzt dagegen

Steuern, so lautet die gängige Definition, sind Zahlungen ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung. Entsprechend unbeliebt ist der regelmäßige Zwangsobolus an den Fiskus. Bei der Neugestaltung der Rundfunkgebühren haben sich die deutschen Länderparlamente mal eben an dieser Konstruktion orientiert: Ab 2013, so haben es die Ministerpräsidenten der Länder und die jeweiligen Landtage per Staatsvertrag beschlossen, muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlen, basta. Auch dann, wenn der Betreffende gar keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzt. 17,98 Euro werden ab Januar in jedem Fall fällig, die bisher mögliche Solo-Gebühr in Höhe von 5,76 Euro nur fürs Radio wird es nicht mehr geben.
Für den Passauer Juristen Ermano Geuer ist der Fall klar: So geht’s nicht! „Diese Regelung hat, wie im Fall von Steuern, nichts mit einer Gegenleistung zu tun“, sagt der 27-Jährige, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Uni Passau tätig ist. Geuer hat noch eine Reihe weiterer rechtlicher Bedenken, eine davon betrifft den Datenschutz. Denn der Gebühreneinzugszentrale GEZ in Köln sollen die Meldedaten sämtlicher Gemeinden zur Verfügung gestellt werden – darunter auch Daten, die mit der Haushaltsabgabe gar nicht in Zusammenhang stehen wie etwa das Führen akademischer Grade oder der Familienstand des einzelnen.
Bereits im Mai hat Geuer deshalb Popularklage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, die er diese Woche noch um den Aspekt Datenschutz erweiterte. Eigentlich sollten die Betroffenen – der bayerische Landtag, die Staatsregierung und der Bayerische Rundfunk (BR) – bis August ihre Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Doch weil der BR um Aufschub bis 15. Oktober gebeten hat, wird sich das Ganze noch eine Weile hinziehen. Geuer rechnet mit einem Richterspruch erst im neuen Jahr. Ob es zu einer Verhandlung kommt oder ob die Richter auf Aktenbasis entscheiden, ist offen.

Die Frage, ob Rundfunkgebühren grundsätzlich zulässig sind, gewinnt neue Brisanz


Den Weg der Popularklage hat Geuer mit Bedacht gewählt: Denn diese Art der Klage – es gibt sie nur in Bayern – kann man einreichen, ohne selbst betroffen zu sein, man kann sie einreichen, noch bevor das betreffende Gesetz in Kraft ist und sie kostet nichts. Die Alternative: ein Gang vors Bundesverfassungsgericht. Ehe man dort klagt, muss man allerdings den Weg durch die Instanzen gehen. Sprich: Geuer müsste erst mal abwarten, bis er eine Rechnung von der GEZ bekommt, er müsste sich weigern, zu zahlen und dann vors Verwaltungsgericht ziehen. Sollte Geuers Popularklage in Bayern scheitern, kann er aber immer noch den zweiten Weg beschreiten. „Ein weiteres rechtliches Vorgehen auf verwaltungs- und eventuell verfassungsrechtlichem Weg behalte ich mir vor“, sagt er.
Sowohl der BR als auch der Landtag haben schon mal klargemacht, was sie von Geuers Argumenten halten: nichts. Die Klage sei „unbegründet“, so der BR. In 97 Prozent der Wohnungen befinde sich ein Fernseher, in 96 Prozent ein Radio. Der BR gehe davon aus, so Sprecherin Regine Fenn, dass die geplante Einheitsgebühr „eine zulässige Typisierung ist, wie sie im Abgabenrecht üblich ist“.
Eine ganz andere Frage beschäftigt die Gerichte bereits seit Jahren: Sind Rundfunkgebühren überhaupt zulässig? Neuer Schwung in diese Debatte könnte aber deshalb kommen, weil EU-Gremien staatliche Subventionen für Unternehmen zunehmend unterbinden. Und es gibt durchaus Juristen, die in der Rundfunkgebühr, welche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vorteile ohne Wettbewerb verschafft, eine Umgehung des Subventionsverbots sehen.
(Waltraud Taschner)

Kommentare (1)

  1. janmaat am 21.08.2012
    Erfreulich und notwendig, daß ein Jurist versucht, dieses halbdurchdachte Gesetz noch vor Inkrafttreten zu Fall zu bringen. Ich z.B. würde 2x Gebühren an die GEZ zu zahlen haben.
    Meine Situation:
    Ein-Personen-Haushalt, allein lebend.
    Hauptwohnsitz in Bayern -- 17,98 €/Monat
    Ferien-Apartment an der Nordsee, 4-5 Wochen pro Jahr bewohnt,
    per Definition 2. Wohnsitz -- 17,98 €/Monat
    also 35.96 €/pro Monat (431,25 € im Jahr !) für eine einzelne Person, die logischerweise nicht an zwei Orten gleichzeitig ein Empfangsgerät benutzen kann.
    Gebüren-Gerechtigkeit?
    Ein 4-Personen-Haushalt, dessen Mitglieder ihre Urlaube in gemieteten Ferienwohnungen verbringen, muß für vier Personen nur 17,98 €/Monat entrichten.

    N.B.: In dem o.g. Ferien-Apartment werden keinerlei Empfangsgeräte bereitgehalten.

    Ich kann Herrn Geuer nur zustimmen: So geht's nicht!
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