Politik

03.03.2022

Öffentliche Aufträge: Braucht Bayern ein Tariftreuegesetz?

Bis auf Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer ein Tariftreuegesetz. Es kann nicht sein, dass Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen im Freistaat auch noch öffentlich gefördert werden, kritisiert Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl. Eine Gesetzesänderung würde nur mehr Bürokratie und höhere Kosten bei den staatlichen Vergabestellen den Unternehmen verursachen, meint dagegen Alexander König, Vize der CSU-Landtags-Fraktion

JA

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Bayern

Öffentliche Aufträge machen rund 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland aus. Bezogen auf Bayern mit seinem Bruttoinlandsprodukt von zuletzt 610 Milliarden Euro im Jahr 2020, waren dies rund 104 Milliarden Euro. Wohlgemerkt Jahr für Jahr. Damit hat die Vergabe eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Diese öffentlichen Mittel entfalten Lenkungswirkung.

Bisher vergibt die öffentliche Hand ihre Aufträge oftmals an den billigsten Anbieter, was zu Schmutzkonkurrenz und Lohndumping führt. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz, wie in der überwältigenden Mehrheit der anderen Bundesländer längst Standard, fehlt in Bayern. Aus Sicht des DGB Bayern und seiner Mitgliedsgewerkschaften muss sich dies ändern: Es kann nicht sein, dass Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen auch noch öffentlich gefördert werden.

Die öffentliche Hand, egal ob in Bund, Land oder Kommune, sollte nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Auftraggeber eine Vorbildfunktion für gute Arbeit einnehmen und ihre Marktmacht entsprechend nutzen.

Wir wollen, dass Steuergelder nachhaltig verwendet werden. Dies schützt im Ergebnis auch den Sozialstaat und damit uns alle als Beitrags- und Steuerzahler*innen, da weniger Sozialtransfers notwendig wären. Die Einnahmen der Sozialversicherungen steigen, Altersarmut wird verhindert. Bestehende Ungleichheiten in der Gesellschaft können abgebaut werden.

Durch auskömmliche Löhne der Beschäftigten wird außerdem die Binnennachfrage gestärkt. Soziale Kriterien, wie etwa Ausbildungsquoten, führen zudem zu einer nachhaltigen Fachkräfteentwicklung.

Insgesamt steigern soziale Kriterien die Qualität bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen. Insbesondere die Tariftreue fördert die Stabilisierung des Tarifsystems, was angesichts der zurückgehenden Tarifbindung der Beschäftigten und Betriebe in Bayern einen hohen Stellenwert hat.


NEIN

Alexander König, Vizevorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Nur weil die SPD den Entwurf des Bayerischen Vergabegesetzes seit 2010 nun zum sechsten Mal in ähnlicher Form in den Landtag einbringt, wird er nicht notwendig und besser. Wir haben bereits ausreichende Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und zum Mindestlohn. Eine Gesetzesänderung würde nur mehr Bürokratie und höhere Kosten bei den staatlichen Vergabestellen und unseren bayerischen Unternehmen verursachen. Wirtschaft, Bürger und öffentliche Haushalte sind aber durch die Auswirkungen von Corona, die Inflation und die extrem hohen Energiepreise bereits sehr stark belastet.

Die SPD will mit dem Gesetz einen bayerischen, nur für öffentliche Aufträge geltenden Mindestlohn von zwölf Euro je Stunde. Dies hätte weitreichende negative Konsequenzen für die Unternehmen, deren Mitarbeiter und die öffentlichen Haushalte. Eine allgemeine Mindestlohnregelung gibt es schon vom Bund, der aktuell festgelegter Mindestlohn beträgt 9,82 Euro je Stunde. Wir müssen uns im Klaren sein: Ein rein bayerischer, vergabespezifischer Mindestlohn von zwölf Euro steigert den Aufwand und die Kosten bei jeder einzelnen Vergabe für alle Beteiligten! Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssten ein zusätzliches Lohnsystem einführen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden sich nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Bieter müssten ihre Angebotspreise an den erhöhten Aufwand anpassen. Dies belastet wiederum die öffentlichen Haushalte. Wir wollen unsere bayerische Wirtschaft durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen stärken, so die regionale Wertschöpfung steigern und Arbeitsplätze sichern!

Viel besser wäre es, wenn auch die SPD bestrebt wäre, Bürokratie massiv abzubauen. Im Übrigen hat sich die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro je Stunde anzuheben. Ich sehe keinen Grund für eine eigene Regelung in Bayern.

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