Politik

Zum Missfallen des Rechnungshofs fühlten sich einige Abgeordnete reich wie Dagobert - nur leider nicht so sparsam. (Foto: dpa)

30.08.2013

ORH-Schelte, Bürgerwut - und jetzt?

Nach dem Rechnungshof-Rüffel: Politikexperten empfehlen mehr Transparenz - muss der Landtag noch mehr Namen nennen?

Für einen Polit-Profi ist es eine denkbar unkluge Recht-
fertigung: Er habe nicht lange über den Kauf der mit Steuer-
geld finanzierten 6000-Euro-
Kamera nachgedacht, fabulierte Alexander König, CSU-Fraktionsvize jüngst. Genervt von angeblich ständig kaputten 200-Euro-Kameras „marschierte ich in den Laden und kaufte ohne lang zu überlegen den Foto“. Es sind Äußerungen wie diese, die dem ohnedies politikverdrossenen Durchschnittsbürger vollends das Kraut ausschütten. Unbekümmert shoppen auf Steuerzahlerkosten – geht’s noch? Auch in der CSU herrscht Kopfschütteln über Königs Erklärungsversuch: „Da brauch ich schon ein klügeres Argument“, wundert sich ein fränkischer CSUler. Der CSU-nahe Politikprofessor Heinrich Oberreuter formuliert seine auf König gemünzte Kritik etwas verklausuliert so: „Das Königsrecht des freien Mandats macht den Abgeordneten nicht zum König über Stil und Maß.“

Die AZ hat erneut einen Anwalt eingeschaltet


Fakt ist: Die vom Obersten Rechnungshof aufgegriffene Affäre um allzu findige Abgeordnete hat dem Ansehen des Landtags geschadet – was die Lust der Bürger, zur Landtags- und Bundestagswahl zu gehen, nicht steigern dürfte. Welche Chance hat der Landtag jetzt, wenige Wochen vor der Wahl, aus den Schlagzeilen zu kommen? Keine, sagt Politologe Oberreuter der Staatszeitung. „Es wird ihm nicht gelingen.“ Trotzdem solle der Landtag künftig für Transparenz sorgen – um den Schaden nicht noch zu vergrößern. Oberreuter will allerdings nicht so weit gehen wie der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim, der den Landtag seit Langem für dessen großzügigen Umgang mit Steuergeldern im Visier und darüber kürzlich ein Buch herausgebracht hat (Die Selbstbediener – wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen). Von Arnim hat Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) mit einer ganzen Reihe unbequemer Forderungen konfrontiert. So verlangt er im BSZ-Interview, dass Stamm die Namen der Shopping-Kings offenlegen soll. Und er will, dass Abgeordnete, die ihre Angehörigen nach 2004 beschäftigt haben, die entsprechenden Landtagszuschüsse zurückzahlen – was Stamm, unter Verweis auf ein Rechtsgutachten, ebenfalls verweigert.

Wer sind die Shopping-Kings?


Der Abgeordnete König hat sich nach der Kritik des Obersten Rechnungshofes (ORH) selbst geoutet. Nicht nur der hartnäckige Professor von Arnim wüsste gern, wer die anderen Groß-Einkäufer sind – welcher Abgeordnete es also beispielsweise war, der innerhalb von zwei Jahren vier Smartphones und zwei iPads kaufte, obwohl er nur zwei Mitarbeiter beschäftigte. Oder welcher Politiker in die Schweiz reiste, dort eine zweieinhalbstündige Technikschulung absolvierte und sich diese samt Hotelkosten vom Landtag erstatten ließ. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Dass Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) die Namen der Betroffenen nicht nennen will, ist jedenfalls deshalb nicht logisch, weil sie die Namen derjenigen Abgeordneten, die über Jahre hinweg ihre Angehörigen auf Steuerzahlerkosten beschäftigt hatten, auch veröffentlichte.
Gut möglich, dass Stamm die Namen demnächst doch herausgeben muss: Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied vergangene Woche, dass Medien Auskunft bekommen müssen, wie Abgeordnete das Geld aus ihrer Sachleistungspauschale verwenden. Geklagt hatte ein Journalist, der vom Bundestag wissen wollte, welche Abgeordneten auf Steuerzahlerkosten Tablet-Computer und Smartphones gekauft hatten. Die Begründung der Richter liest sich interessant: Gerade weil eine Kontrolle der für die Ausübung des Mandats gewährten Zuschüsse wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie „nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen“.
Die Münchner Abendzeitung hat daraufhin nun einen Anwalt eingeschaltet. Bereits im Mai hatte die AZ im Kontext der Verwandtenaffäre mit anwaltlichem Druck erwirkt, dass der Landtag die Namen der Abgeordneten nennt, die ihre Angehörigen auf Steuerzahlerkosten angestellt hatten. (Waltraud Taschner)

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